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Schweiz
- Lauterkeitskommission |
Schweizerische Lauterkeitskommission, Kappelergasse 14, Pf. 2744, 8022 Zürich.
Tel.: + -- 01.2117922 www.lauterkeit.ch |
Die Schweizerische Lauterkeitskommission
informiert wie folgt:
Wir möchten darauf hinweisen, dass jederzeit die Möglichkeit
offensteht, unlautere Werbung bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission
kostenlos zu beanstanden. Dazu ist allerdings eine formelle Beschwerde
erforderlich. (Die Schweizer Lauterkeitskommission kann nicht von
sich aus aktiv werden).
Das für die Einreichung einer Beschwerde entsprechende Formular
und ein Beschwerdemuster kann direkt von der Webseite www.lauterkeit.ch heruntergeladen
und ausgedruckt werden.
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| Klagen aus dem
Ausland betreffend |
Die Schweizerische Lauterkeitskommission ist prinzipiell
verpflichtet, jeweils das Recht jenes Staates zugrunde zu legen,
in dem die Werbung mit den dubiosen Methoden stattfindet. Sendet
also eine Schweizer Firma nach Deutschland Trickformulare, dann
muss bei einer
Beschwerde in der Schweiz unter der Rubrik "Begründung" angegeben
werden, gegen welche Vorschriften deutschen Rechts die
Werbung verstößt. |
Um den richtigen Paragraphen oder den Wortlaut des entsprechenden
Gesetzes zu erfahren kann man bei der jeweiligen nationalen
Wettbewerbskontrolle anrufen. (Siehe Adressen in
Europa) |
In Deutschland wäre das u.a.
>>> Zentrale
zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.- Landgrafenstraße
24 B - 61348 Bad Homburg vor der Höhe - Telefon: 06172 / 12
15 0 - www.wettbewerbszentrale.de
>>> DSW "Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V." -
Landgrafenbstr. 24 b - 61348 Bad Homburg - zentral: Tel.: 06172-1215-0 - www.dsw-schutzverband.de
>>> Es kann auch die Rechtsabteilung der
örtlichen IHK befragt werden. |
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Formulare: Maschen und Methoden
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abgelehnte Rechtsöffnungsgesuche

Urteilssammlung zu Henghuber-Formularen
Urteilssammlung zu rechnungsähnlichen Formularen
Urteilssammlung Branchenbuch-Formularen
Urteilssammlung zu Varianten des Henghuber-Formulars
Liste mit allen gewonnenen Prozessen
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Hauptseite Argumente der Schwindler
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Schweizer Vertragsrecht
Übersicht Anfechtungserklärungen
Zum Thema Wucher
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KONTAKTADRESSEN
Adressen in Europa, die Sie bei Wirtschaftsbetrug einschalten können
Schweizer Lauterkeitskommission
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PRESSE
SECO-Infobroschüre 2008
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Die Schweiz wehrt sich
Februar 2006 Facts: Peinlich für die Schweiz |