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Seit langem haben wir geplant, unsere Informationsseiten über die Themen Adressbuchbetrug und Anzeigenbetrug hinaus auch für  Themen zu öffnen, die ganz allgemein unter Begriffe wie Trickbetrug, Täuschung, Bauernfängerei, Abzocke usw.  fallen. Dies soll für unsere Besucher durch die Wahl eines passenden Domainnamens auch sofort erkennbar sein.
Bitte bookmarken Sie also
www.verbraucherabzocke.info Die Domain adressbuchbetrug.info wird nach einer Übergangsphase abgeschaltet.

Verbraucherabzocke im Internet: Wissenswertes
Drohung mit negativem Schufa-Eintrag
Quelle: Datenschutzzentrum
Eine kleine Erpressung: Einige Inkassounternehmen verleihen ihren Mahnschreiben dadurch Nachdruck, dass sie unverhohlen mit einer Meldung an die SCHUFA drohen, falls der Schuldner dem Zahlungsverlangen nicht nachkommt. Derartige Drohungen kommen strafrechtlich relevanten Erpressungen bedenklich nahe...Grundsätzlich dürfen Vertragspartner der SCHUFA nur solche negativen Informationen über Betroffene an die SCHUFA melden, die objektiv richtig sind. Informationen über gerichtlich festgestellte Zahlungsverpflichtungen werden beispielsweise als solche "harte" Negativdaten angesehen. Eine bestrittene Forderung ist daher nicht meldefähig....Die Drohung mit einer SCHUFA-Meldung ist also irreführend...
Ausführungen eines Rechtsanwalts zur rechtlichen Lage
anhand der Beispiele www.condome.tv und dem Schuldnerverzeichnis DIS Deutschen Inkassostelle
" ... der entscheidende Gesichtspunkt bei Ihrer Anmeldung bei www.condome.tv ist letztlich, ob Sie durch die Eingabe Ihrer Daten dort tatsächlich einen längerfristig bindenden Vertrag mit entsprechender Zahlungspflicht abgeschlossen haben. "
Fortsetzung
Urteilssammlung
Minderjährige
Der Abonnementvertrag ist aufgrund des Minderjährigenschutzes immer unwirksam, wenn die Eltern ihn nicht genehmigen. Dabei wirkt es sich auf dieses Ergebnis nicht aus, ob der Minderjährige seine eigenen Angaben richtig eingegeben hat, falsche Angaben gemacht (z. B. weil eine Geburtsdatumsangabe unter 18 Jahren technisch gar nicht möglich ist) oder die Daten der Eltern verwendet hat
Quelle: Verbraucherinformationssystem / Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
http://www.frag-einen-anwalt.de/Minderj%C3%A4hriger-bestellt-im-Online-Shop-und-gibt-an-Vollj%C3%A4hrig-zu-sein__f10407.html
Ist die IP-Adresse ein Beweis?
IP-Adressen können - wie andere persönliche Daten auch - genausogut aus anderen Quellen stammen, z. B., wenn Sie sich irgendwann einmal im Internet bei einem Gewinnspiel angemeldet haben und Ihre Daten anschließend legal - oder illegal - verkauft wurden. Die IP-Adresse, die die Abzockfirma als Beweis vorlegt, muss deshalb nicht zwangsläufig bei der Anmeldung auf einer irreführenden Seite gespeichert worden sein, für deren Nutzung Sie jetzt zur Kasse gebeten werden. Die IP-Adresse stellt aus diesem Grund keinen sicheren Beweis dar, dass Sie das Angebot genutzt haben, für das Sie zahlen sollen.

Beispiel: Auf dem Server, auf dem irreführende Seiten wie Umfragen-4you.com, Umfrageneinladung.com, bei-nachbarschaft24.com, nachbarschaftspost.com usw. gehostet sind, findet sich eine unverdächtige Internetseite gewinne-das-geld.com, bei der Daten für Werbezwecke an Dritte weitergegeben werden dürfen - anders kann man an dem Gewinnspiel gar nicht teilnehmen. Mehr Info | Wie ist meine IP-Adresse?
Quelle: http://www.wdr.de/tv/markt/20070312/b_4.phtml
"...Doch was hat es mit der Beweiskraft einer IP-Adresse auf sich? Anke Kirchner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hält sie für nicht aussagekräftig: „Eine IP-Adresse stellt keinen Nachweis dafür dar, dass der Nutzer, der eine vermeintliche Rechnung erhält, tatsächlich einen Vertrag abgeschlossen hat. Grundsätzlich muss derjenige, der sich auf den Vertragsschluss beruft, auch den Vertragsschluss nachweisen. Wie der Anbieter das nachweist im Rahmen eines Internetvertragsschlusses, das muss er selber sehen. Über die IP-Adresse geht das nicht!“
Hier gibt es Antworten auf alle wichtigen Fragen zu Internet-Vertragsfallen
http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/12/20/faq-internet-vertragsfallen/
http://www.akstmk.at/www-395-IP-26510-IPS-1.html
Informationen von Behörden und Institutionen
Deutschland
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Bund.de
VIS Verbraucherinformationssystem Bayern
Verbraucherzentrale NRW
Wettbewerbszentrale
Justizportal des Landes NRW zum Thema Verbraucherschutz
Justizportal des Landes NRW zum Thema Mahnverfahren
Handelskammer Bremen zum Thema e-commerce

Europa
Europäisches Verbraucherzentrum

Österreich
Verbraucherrecht.at
Ombudsmann.at

Schweiz
Das SECO
Stiftung für Konsumentenschutz

Presseberichte (externe links)
20/2007 Heise.de: Die Fallensteller - Websurfer-Abzocke in der rechtlichen Grauzone
20/2007 Heise.de: Davonkommen - Mit Rechnungen unseriöser Anbieter richtig umgehen
Negativlisten im Internet
http://www.ombudsmann.de/ombudsmann.php/cat/41/title/Negativliste+-+Firmen
http://www.ombudsmann.at/ombudsmann.php/cat/41/title/Negativliste+-+Firmen
Informieren Sie diese Seiten
Dass Sie nicht allein reingefallen sind, zeigen und beweisen die (anonymisiert veröffentlichten) Betroffenenberichte - Schicken Sie uns bitte Ihre Beschreibung, wie Sie auf die Masche dieser Firma reingefallen sind. Informieren Sie diese Seite über neue Domains, Verkaufstricks, Prozesse, Bankverbindungen, Adressen, Namen der Verantwortlichen, schicken Sie uns die Rechnung, Mahnungen, Briefumschläge mit Poststempel etc.- Damit helfen Sie uns anderen! Kontakt

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www.vorsicht-falle.net