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| Info Verbraucherzentrale Bundesverband |
NEWS |
| 31.10.2007 Wettbewerbszentrale: Kostenfallen im Internet: Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität lässt intransparente Preisgestaltung gerichtlich untersagen – Preisangaben müssen leicht erkennbar sein zur Pressemitteilung >>> |
| Januar 2007 - Urteil des AG München (AZ 161 C 23695/06) "Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste." |
| Adressen und Informationen von Verbraucherzentralen |
Hinweis: Die Angaben hinsichtlich der Gestaltung der jeweiligen Internetseite sowie hinsichtlich des für das Angebot verantwortlichen Unternehmens beziehen sich stets auf den für das Verfahren maßgeblichen Zeitpunkt unserer Abmahnung. Die aktuelle Gestaltung der Seiten und das heute dafür verantwortlich zeichnende Unternehmen können daher von den damaligen Gegebenheiten abweichen. |
Hosting Media Ltd.
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| London |
| www.123simsen.com |
Dort wurde für das Versenden von SMS geworben. Auf das Entgelt i.H.v. 8,00 € monatlich bei einer Laufzeit von einem Jahr, das im Voraus für ein Jahr in Rechnung gestellt wird, wurde erst am Ende der Anmeldeseite weit unterhalb des Buttons „SMS versenden“ in klein gedruckter schwarzer Schrift auf dunkel blauem Hintergrund hingewiesen. |
| Stand Juli 2008: Die Abmahnung konnte bislang nicht zugestellt werden. |
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KONTAKTADRESSEN
Adressen in Europa, die Sie bei Wirtschaftsbetrug einschalten können
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DEUTSCHLAND
DSW-Info
Wettbewerbszentrale
Verbraucherzentralen
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ÖSTERREICH
Schutzverband
Ombudsmann.at
verbraucherrecht.at
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SCHWEIZ
Lauterkeitskommission
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