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| Info Verbraucherzentrale Bundesverband |
NEWS |
| 31.10.2007 Wettbewerbszentrale: Kostenfallen im Internet: Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität lässt intransparente Preisgestaltung gerichtlich untersagen – Preisangaben müssen leicht erkennbar sein zur Pressemitteilung |
| Januar 2007 - Urteil des AG München (AZ 161 C 23695/06) "Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste." |
| Adressen und Informationen von Verbraucherzentralen |
Hinweis: Die Angaben hinsichtlich der Gestaltung der jeweiligen Internetseite sowie hinsichtlich des für das Angebot verantwortlichen Unternehmens beziehen sich stets auf den für das Verfahren maßgeblichen Zeitpunkt unserer Abmahnung. Die aktuelle Gestaltung der Seiten und das heute dafür verantwortlich zeichnende Unternehmen können daher von den damaligen Gegebenheiten abweichen. |
| First Online Services AG |
| Hinterbergstrasse 28, 6330 Cham ZG, Schweiz - Schmid, Hubert |
| www.dein-fuehrerschein.com |
(derzeit keine Anmeldung möglich)
Geworben wurde für die Teilnahme an einem Online-Führerscheintest. Der Preis für die Teilnahme betrug einmalig 64,80 Euro. Dies ergab sich lediglich aus einer klein gedruckten Textpassage am unteren Bildschirmrand. |
Stand Juli 2008: Unternehmen wurde abgemahnt. Verfahren ruht bis auf Weiteres. |
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KONTAKTADRESSEN
Adressen in Europa, die Sie bei Wirtschaftsbetrug einschalten können
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DEUTSCHLAND
DSW-Info
Wettbewerbszentrale
Verbraucherzentralen
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ÖSTERREICH
Schutzverband
Ombudsmann.at
verbraucherrecht.at
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SCHWEIZ
Lauterkeitskommission
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MEHR INFO ZUR FIRMA
First Online Services AG |