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News: Verimount FZE - Staatsanwaltschaft Wien beendet Strafverfahren mittels Diversion

Quelle: http://www.europakonsument.at/Europakonsument/ek_detail.asp?id=29930&lang=DE

Staatsanwaltschaft Wien beendet Strafverfahren mittels Diversion

Das Europäische Verbraucherzentrum Wien, angesiedelt beim Verein für Konsumenteninformation, informiert über den Stand des Strafverfahrens gegen die Geschäftsführer der Firma Verimount, Valentin Fritzmann und Dr. Robert Fritzmann.

Das Strafverfahren gegen die Verantwortlichen der Firma Verimount (firstload.de, simsen.de) wurde seitens der Staatsanwaltschaft Wien mit einer  Diversion beendet. Die Geschäftsführer wurden einerseits zur Zahlung einer Geldbuße verpflichtet, andererseits  müssen sie in Bezug auf die von ihnen betriebenen Internetseiten folgende Auflagen erfüllen:

Konsumentenfreundlichere Gestaltung bei firstload.de

Die Startseite von „firstload.de“ muss innerhalb einer Frist von zwei Monaten konsumentenfreundlicher gestaltet werden. Es muss auf die Mindestvertragsdauer, die auflaufenden Mindestkosten und die 14-tägige Widerrufsfrist hingewiesen werden.

Keine Neuanmeldungen mehr bei simsen.de

Bei „simsen.de“ werden zur Zeit keine Neuanmeldungen angenommen. Kündigungen von Kunden, die sich bis einschließlich 1. 2. 2006 anmeldeten, werden akzeptiert, soweit die Kündigungen in schriftlicher Form (auch per E-Mail) erfolgen.

Sollte die Internetseite „simsen.de“ wieder betrieben werden, muss auf der Startseite über die Mindestvertragsdauer und die Kostenpflicht informiert werden.

Das sollten Sie bei Internetanmeldungen in jedem Fall beachten

  • Skepsis bei unglaublichen Versprechen. Auch wenn es auf den ersten Blick den Anschein macht: auch im Internet hat niemand was zu verschenken. Gratis bedeutet nicht immer kostenlos.
  • Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Ein seriöses Unternehmen formuliert die AGB verständlich und „versteckt“ sie nicht auf der Homepage.
  • Rücktrittsrecht: Wurden sie ausreichend über die Möglichkeit eines Vertragsrücktrittes informiert?  Bei Onlinebestellungen haben Sie in vielen Fällen ein Rücktrittsrecht (innerhalb von sieben Werktagen).
  • Unterlagen ausdrucken und aufheben. Drucken Sie alle Angaben rund um den Bestellvorgang aus und legen Sie diese ab. Im Streitfall haben Sie damit die besseren Karten.
  • Richtig reklamieren. Bei Ungereimtheiten setzen Sie sich am besten sofort mit dem Vertragspartner in Verbindung. Im Reklamationsfall unterstützt Sie das Europäische Verbraucherzentrum: www.europakonsument.at.
Wien, Jänner 2007

KONTAKTADRESSEN

 

Adressen in Europa, die Sie bei Wirtschaftsbetrug einschalten können

 

______________

 

DEUTSCHLAND

 

DSW-Info

 

Wettbewerbszentrale

 

Verbraucherzentralen

 

______________

 

ÖSTERREICH

 

Schutzverband

 

Ombudsmann.at

 

verbraucherrecht.at

 

_______________

 

SCHWEIZ

 

Lauterkeitskommission

 

____________

 

HINTERGRUND

 

Valentin und Robert Fritzmann

 

Helmut Steffel

 

Christopher Metz

 

Verimount FZE

 

Validea GmbH