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Presseberichte Vitaactive Ltd.

Quelle: TAZ http://www.taz.de/pt/2006/11/18/a0095.1/text

November 2006

Dreiste Abzocke bei älteren Internetnutzern

Einige Webseitenbetreiber locken mit einfachen Tests - und wollen dann abkassieren. Viele lassen sich einschüchtern und zahlen die versteckten Gebühren. Müssen sie aber nicht, sagen Verbraucherschützer und wollen klagen

BERLIN taz
Margit Prochnow surft gern im Internet. Seit Anfang des Jahres ist die 61-jährige Berlinerin online, schreibt E-Mails oder prüft neue Angebote. Dass in ihrem Posteingang mal ein Anwaltsschreiben landet, in dem ihr strafrechtliche Konsequenzen angedroht werden, hat sie nicht für möglich gehalten.

Im Juli machte sie einen Intelligenz- und einen Gesundheitstest auf den Websiten lebenserwartung.de und iqfight.de. "Aus reiner Neugier. Ernst genommen hab ich das nicht", sagt sie. Bis die Firma VitaActive ihr eine Rechnung über 60 Euro für zwei Internetabos zuschickte. Prochnow zahlte, obwohl sie sich hintergangen fühlte. "Von Gebühren habe ich nichts gelesen. Ich wollte aber meine Ruhe haben."

Genau darauf spekulieren diese Firmen, sagt Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Berlin. "Viele denken, sie haben keine andere Möglichkeit, als zu zahlen." Die Internetfirma VitaActive spricht mit ihrem Angebot insbesondere ältere Menschen an. Unerfahrenheit mit PC und Internet kämen bei dieser Kundengruppe noch hinzu. Jahn rät Betroffenen, Widerspruch einzulegen (siehe Kasten). Mit der ersehnten Ruhe wurde es indes bei Margit Prochnow trotz der Zahlung nichts: Innerhalb eines Monats bekam sie zwei Mahnungen. Prochnow antwortete, bereits gezahlt zu haben. Geholfen hat das nicht: Zwei Monate später hatte sie die "letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung" der Bonner Anwaltskanzlei Hoeller im Posteingang.

Die Rechnung hatte sich mittlerweile wegen Mahngebühren und Anwaltskosten verdoppelt. Doch damit nicht genug: Mit einer Anzeige wegen vorsätzlichem Betrug wurde ihr gedroht. Prochnow soll eine falsche Adresse angegeben haben, behauptet die Kanzlei Hoeller. Es werde ihr aber "letztmalig Gelegenheit gegeben, den offenen Gesamtbetrag zu überweisen", heißt es in dem Mahnschreiben. "Da bin ich fast an die Decke gegangen", sagt Prochnow.

Die Strategie der Betreiber ist "Einschüchterung pur", erklärt Jahn von der Verbraucherzentrale. Die Firmen wissen, dass ihre Forderungen auf wackeligen Beinen stehen. Deswegen versuchen sie einen möglichst großen Anteil der Leute zur "freiwilligen" Zahlung zu veranlassen, erklärt der Verbraucherschützer. Ihm sei kein Fall bekannt, in dem es zu einer Klage gekommen ist.

Vanessa hat ebenfalls Post von VitaActive bekommen. Gezahlt hat sie nicht. "Die folgenden Mahnungen waren ziemlich bedrohlich", sagt sie. Man teilte ihr mit, dass ihre IP-Nummer - die Adresse ihres Rechners - nachgewiesen werden könne. Falls sie nicht zahle, werde ein Inkassobüro eingeschaltet.

Besucher der VitaActive im Zeil 22 in Frankfurt werden enttäuscht: "Ich habe hier nie jemanden von dieser Firma gesehen", sagt der Anwalt, der im gleichen Haus wohnt. "Hier gibt es nur einen Briefkasten."

VitaActive betreibt neben den genannten Websites noch genealogie.de und kochrezepte-server.com. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Gebühren sind zwar in den Fußnoten veröffentlicht. Doch Jahn reicht das nicht: "Der Nutzer muss deutlich und ohne weiteres Zutun über den Preis informiert werden."

Deswegen hat der Bundesverband Verbraucherzentrale nun Klage eingereicht. "Leider dauern die Verfahren oft einige Monate", sagt Jahn. "So lange müssen Vanessa und Frau Prochnow noch starke Nerven beweisen."

MAIKE BRZOSKA

taz vom 18.11.2006, S. 7, 113 Z. (TAZ-Bericht), MAIKE BRZOSKA

 

Originalseite (mit Musterschreiben!): http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/28115523


IQ-Test: Abzocke per Internet


Wer bei Intelligenz-Tests wie IQ-Test oder IQ-Battle die richtigen Schlaumeier sind, ist schnell klar. Denn die einzige Frage lautet: Wer fliegt auf die Abzocker und deren anschliessende Zahlungsforderungen herein?

Das «Inkasso-Dezernat» der deutschen Anwaltskanzlei Hoeller aus Bonn kommt unter dem Aktenzeichen IG-14812128-173782 in seinem Schreiben an die Schweizerin Dina Haas ohne Umschweife zur Sache: «Die Firma VitaActive Ltd. hat mich mit der Durchführung einer gegen Sie bestehenden Zahlungsforderung beauftragt.» Dann folgt in bestem Anwaltsdeutsch eine mit Paragrafenzeichen gespickte Auflistung der Zahlungsversäumnisse und der daraus folgende offene Betrag: 59,76 Euro will der Inkasso-Anwalt aus Deutschland für seine Mandantin eintreiben. Und zwar subito: Denn mit diesem Schreiben bietet er eine «letztmalige Gelegenheit».

Auf keinen Fall bezahlen...

Dina Haas hat mit dem Schreiben zunächst genau das Richtige getan: Sie hat keinen Cent für den IQ-Test bezahlt. Und dies obwohl sich unter den seitenlangen, kleinstgedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Webseite von www.iqfight.de ganz zu unterst der Satz finden lässt: «Der einmalige Preis für die IQFight-Teilnahme beträgt 30 Euro inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer».


Dina Haas ist kein Einzelfall, im Gegenteil: Inzwischen warnt die deutsche Verbraucherzentrale explizit vor den Praktiken der VitaActive Ltd, die scheinbare Gratis-IQ-Tests unter verschiedenen Namen anbietet. Bei den deutschen Konsumentenschützern gehen inzwischen Dutzende von Beschwerden ein, die auf die eine oder andere genannte Firma hereingefallen sind und nun Rechnungen für angebliche Verträge erhalten. Den Betroffenen, die bereits gezahlt haben, wird dringend geraten eine Strafanzeige in Erwägung ziehen.

...auf jeden Fall zurückschreiben

Obwohl die Erwähnung der Kosten im Kleingedruckten eindeutig dem deutschen Transparenz-Gesetz widerspricht, können die angeschmierten User die Schreiben nicht einfach ingnorieren. Die Verbraucherschützer raten den Betroffenen dringend, das Vertragsverhältnis zu widerrufen.

In einem Brief (siehe Infobox rechts) sollte die Firma explizit daraufhingewiesen werden, dass sie gegen besagtes Transparenzgesetz verstösst, und der Handelsvertrag deswegen nicht gültig ist. Den allfälligen Hinweis des Anwalts, die Frist sei abgelaufen, können die reingelegten User getrost vergessen. Laut Verbraucherzentrale kann der Getäuschte trotz angeblicher Fristverstreichung weiterhin Widerruf einlegen.

Vor Anforderungen von Gratisangeboten und Teilnahme an Gewinnspielen im Internet wird grundsätzlich gewarnt. Verbraucherschützer raten, bei Gratis-Angeboten nie persönliche Angaben wie etwa über die Adresse zu machen. Zahlreiche arglose Surfer, die besonders ihre Teilnahme an Gewinnspielen sehr rasch vergessen, sind bass erstaunt, wenn ihnen dann Rechnungen gestellt werden.

Wer einen seriösen IQ-Test machen will, soll es auf mensa.ch versuchen. Der Test ist zwar nicht gratis, (zwischen 35 und 90 Franken) aber dafür gnadenlos ehrlich.

IG-Fight: Alles umsonst, aber nicht gratis: Von 30-Euro-Kosten ist allerdings erst im ganz klein gedruckten Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen die Rede. Nach EU-Recht klar illegal.

hansi voigt

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Erfahrungen mit der Netcontent Ltd./ Michael Burat

 

online Service Ltd. - die Nachfolgefirma der VitaActive Ltd.

 

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www.jurpc.de/rechtspr