| Netzwerke | Namensliste | Länderübersicht | Feedback | Die Witzeseite | Vorsicht Zensur! |
Adressbuchschwindel
| Startseite Adressbuch Betrug   |   Aktuell | Liste der Adressengräber | Newsübersicht |
Newsübersicht Europaparlament |
Anzeigenschwindel
| Startseite Anzeigenschwindel | Aktuell | Newsübersicht |
Verbraucherabzocke im Internet
| Aktuell | Erfahrungsberichte | fragwürdige Internetseiten | Was tun, wenn man sich reingelegt fühlt? | Newsübersicht |
Inkassounternehmen | Liste Verbraucherzentrale |

 

 

 

Wir sind für unsere Arbeit auf Spenden angewiesen. Bitte beteiligen Sie sich, wenn Sie diese Seiten nützlich fanden

News Verein "Ehrlich währt am längsten" / Schweiz

DSW - Mitteilungen
http://www.dsw-schutzverband.de/de/news/detail.asp?id=98&nb=1


News & Info · Aktuelles

Amtsgericht Oldenburg: Chef von mutmaßlich betrügerischem Abmahnverein in Haft


- 22.12.2006 Das Amtsgericht Oldenburg hat gegen den Präsidenten des Vereins «Ehrlich währt am längsten» e. V. Haftbefehl wegen Betrugsverdachts erlassen. Der 46-jährige steht im Verdacht, bei Hunderten von Gewerbetreibenden zu Unrecht Abmahngebühren kassiert zu haben. Der Verein «Ehrlich währt am längsten» habe an Internet-Händler Abmahnschreiben versandt und jeweils 140 Euro Abmahngebühren geltend gemacht, ohne dazu berechtigt gewesen zu sein, sagte Staatsanwältin Frauke Wilken am Montag in Oldenburg.

Nach Angaben der Staatsanwältin verschickte der Hauptverantwortliche von «Ehrlich währt am längsten» noch Abmahnschreiben, als er von Ermittlungen gegen den Verein wegen Betruges schon wusste. Das Amtsgericht Oldenburg habe auf Antrag der Staatsanwaltschaft dann Ende vergangener Woche Haftbefehl wegen Wiederholungsgefahr gegen den 46-Jährigen erlassen, sagte Wilken. Gegen den Schweizer Anmahnverein mit dem blumigen Namen, der seine Aktivitäten von einer Zweigstelle im Landkreis Oldenburg aus organisierte, erstatteten hunderte Gewerbetreibende Anzeige.

Quelle: Mitteilung aus den Yahoo-News vom 18.12.2006

 

 

http://www.dsw-schutzverband.de/de/news/detail.asp?id=95&nb=1

Verein „Ehrlich währt am längsten“


Update – 09.11.2006 Der Verein „Ehrlich währt am längsten“ ist nun dazu übergegangen, Abgemahnte ein zweites Mal anzuschreiben und mit der Einleitung eines Prozesses zu drohen. Dabei werden Prozesskosten in Höhe von 4.985,20 genannt. Der Verein operiert mit juristischem Halbwissen. Die Behauptung, es gäbe eine generelle Pflicht des Abgemahnten, auf die Abmahnung zu antworten, ist schlichtweg falsch. Die zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes betreffen den Fall, dass sich der Abgemahnte auf eine Drittunterwerfung berufen will bzw. die Frage der rechtzeitigen Abgabe einer Unterlassungserklärung. Wer also keine Unterlassungserklärung abgeben will, muss auch nicht antworten.

Die neuen Schreiben des Vereins sind nicht unterschrieben, in der mit übersandten Unterlassungserklärung wird ein erhöhter Aufwendungsersatz geltend gemacht.

Inzwischen liegen dem Schutzverband auch die Handelsregisterunterlagen des Handelsregisteramtes des Kantons Zug vor. Danach ist der Verein von 3 Personen gegründet worden. Allein der Jahresmitgliedsbeitrag von € 48,72 belegt, dass der Verein nicht in der Lage ist, auch nur eines der angekündigten Prozessverfahren zu finanzieren. Dies auch dann, wenn er – wie behauptet – inzwischen über 26 Mitglieder verfügen sollte.

Auf Grund dieser Informationen kann derzeit nicht davon ausgegangen werden, dass der Verein die Abmahn- und Klagebefugnis im Sinne von § 8 UWG besitzt. Es kann daher auch weiterhin nicht geraten werden, Unterlassungserklärungen abzugeben oder Zahlungen zu leisten. Betroffene sollten die Schreiben unter Bezugnahme auf die derzeit laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen beantworten und mitteilen, dass deren Ausgang abgewartet werden muss.

Der Sachverhalt wird beim Schutzverband unter dem Aktenzeichen DSW 2 0077/06 geführt.

 

 

http://www.dsw-schutzverband.de/de/news/detail.asp?id=93&nb=1

Verein „Ehrlich währt am längsten“ - 07.11.2006

Der DSW hat zum Verein „Ehrlich währt am längsten“ hunderte von Beschwerden und Anfragen erhalten. Folgende Informationen konnten inzwischen zusammengetragen werden:

1.
Zunächst wurde versucht, den Verein „Ehrlich wärt am längsten e.V.“ in Deutschland zu gründen. Mit Datum vom 02.08.2006 wurde die Eintragung des Vereins zum Vereinsregister des Amtsgerichts Oldenburg angemeldet. Gründungsmitglieder waren:

1. Jasmin Wagner, Sandkrug
2. Christian Wagner

3. Horst Hentschel
4. Ursula Berding
5. Daniel Walter

6. Peter Wagner, Sandkrug
7. Birgit Delbressine

Nachdem das Amtsgericht bezüglich dieser Gründung Bedenken angemeldet hat, wurde der Eintragungsantrag am 25.09.2006 zurückgenommen.

2.
In der Zwischenzeit wurde am 11.09.2006 der Verein neu gegründet mit Sitz in der Baarerstraße 53, c/o SchelPart AG, in 6304 Zug. Der Verein wurde am 17.10.06 beim Kantonsgericht Zug (Schweiz) unter der Registernummer CH-170.6.000.194-3 in das dortige Register eingetragen.
Präsidentin ist die oben bereits erwähnte Frau Birgit Delbressine, die nach Informationen der IHK Oldenburg ihr Immobiliengewerbe inzwischen abgemeldet hat. Weitere Funktionsträger des Vereins sind die Herren Christian und Peter Wagner. Der Verein unterhält unter der Domain www.verein-ehrlich-waehrt-am-laengsten.ch einen Internetauftritt.
Es gibt Hinweise, dass der Verein potenziellen Mitgliedern verspricht, für jeden gemeldeten Wettbewerbsverstoß eine Vergütung zu zahlen.

3.
In der Abmahnung stellt der Verein die Behauptung auf, er unterhalte in der Ludwig-Erhard-Straße 20 in 26209 Sandkrug eine Geschäftsstelle. Bei dem Anwesen handelt es sich nach Mitteilung der IHK Oldenburg um eine Werkshalle mit benachbartem Wohnhaus, an dem sich kein Firmenschild befindet. Es befindet sich dort aber inzwischen ein Briefkastenschild mit dem Namen des Vereins. Eine Bürotätigkeit für den Verein konnte dort nicht festgestellt werden.

4.
Der Verein scheint über keine eigene Bankverbindung zu verfügen, gibt auf seinem Briefpapier eine Bankverbindung an, bei der es sich um das Konto der Frau Jasmin Wagner handelt. Überweisungen für den Aufwendungsersatz sollen mit einem vorgefertigten Überweisungsträger auf das Konto der Frau Wagner erfolgen, die als Inkassounternehmen bezeichnet wird. Frau Wagner verfügt aber über keine Inkassoerlaubnis, sie hat sie auch nicht beantragt. Das Landgericht Oldenburg hat nach Mitteilung der IHK Oldenburg die Sache zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens an die Staatsanwaltschaft Oldenburg weitergeleitet.

Frau Wagner war kurze Zeit auf der Verkaufsplattform eBay angemeldet und hat dort nach den Eintragungen im Rahmen ihrer 10monatigen Mitgliedschaft 4 Artikel verkauft.
Sie hat über einen Anwalt in Oldenburg zunächst Abmahnungen im eigenen Namen aussprechen lassen.

5.
2 Tage nach der Eintragung des Vereins im Register des Kantonsgerichts Zug hat der Verein massenhaft Abmahnungen an eBay-Verkäufer verschickt. Nach den auf der Abmahnung aufgebrachten Aktenzeichen ist davon auszugehen, dass es sich um mehrere hundert Abmahnungen handeln muss. Die Abmahnungen betreffen sämtlich das Fehlen der Belehrung über Widerrufs- und Rückgaberecht sowie für den Fall, dass auf diese Rechte hingewiesen wurde, diese nur durch umfangreiches Scrollen erreichbar wären.

Die Abmahnungen tragen sämtlich die vorgedruckte Unterschrift der Präsidentin Birgit Delbressine und sind mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines Aufwendungsersatzes von € 146,16 an das „Inkassounternehmen“ Jasmin Wagner versehen.

6.
Auf die Aufforderung zur Darlegung der Abmahn- und Klagebefugnis antwortet der Verein mit einem Formschreiben, das konkrete Darlegungen zur Abmahn- und Klagebefugnis nicht enthält. Er verweist auf 26 Mitglieder, die sämtlich auf der Verkaufsplattform eBay tätig sein sollen, ohne diese konkret zu benennen. Er droht damit, diese Mitglieder in einem gerichtlichen Verfahren offen zu legen und behauptet, über eine für seine Abmahntätigkeit ausreichende Personal und Finanzausstattung zu verfügen, ohne dies näher darzulegen.

7.
Der zuständigen Staatsanwaltschaft in Oldenburg liegen inzwischen mehr als 100 Anzeigen Betroffener vor, es soll dort ein Ermittlungsverfahren kurzfristig eingeleitet werden, erste Vernehmungen haben wohl schon stattgefunden. Sobald das dortige Aktenzeichen bekannt wird, werden wir dieses nachreichen.

Auf Grund dieser Informationen kann derzeit nicht davon ausgegangen werden, dass der Verein die Abmahn- und Klagebefugnis im Sinne von § 8 UWG besitzt. Es kann daher auch nicht geraten werden, Unterlassungserklärungen abzugeben oder Zahlungen zu leisten.

Der Sachverhalt wird beim Schutzverband weiterhin unter dem Aktenzeichen DSW 2 0077/06 geführt.

 

 

http://www.dsw-schutzverband.de/de/news/detail.asp?id=94&nb=1

Neuer Abmahner: Verein „Ehrlich währt am längsten“
– 06.11.2006

Seit Ende Oktober erhält der DSW Hinweise auf eine offenbar recht umfangreiche Abmahntätigkeit eines Vereins „Ehrlich währt am längsten“.

Dieser Verein hat ausweislich des verwendeten Briefbogens seinen Hauptsitz im schweizerischen Zug und gibt an, in Deutschland über eine Geschäftsstelle mit der Anschrift „Ludwig-Erhard-Straße 20, 26209 Sandkrug" zu verfügen.

Beanstandet wird die Verletzung von Fernabsatzvorschriften beim Vertrieb über eBay. Verlangt wird eine Aufwandspauschale in der Höhe von 146,16 Euro, wobei in einer weiteren Ziffer der vorformulierten Unterlassungserklärung auf einen „Gegenstand“ Bezug genommen wird.

Sollten Ihnen Hinweise zur Identität des Vereins vorliegen, wird um entsprechende Rückmeldung gebeten.

Es wird ferner gebeten, den vorgeblichen Sitz der Geschäftsstelle vor Ort in Augenschein zu nehmen.

Die IHK Oldenburg wurde gebeten, die Geschäftsstelle vor Ort in Augenschein zu nehmen.

Der DSW kann nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht dazu raten, Unterlassungserklärungen abzugeben. Vielmehr sollten die durch Abmahnung betroffenen Betriebe den Verein zur Darlegung der dortigen Klagebefugnis auffordern.

Informationen über dort bekannt gewordene Abmahnungen erbittet der DSW zum AZ: DSW 2 0077/06.

KONTAKTADRESSEN

 

Adressen in Europa, die Sie bei Wirtschaftsbetrug einschalten können

 

______________

 

DEUTSCHLAND

 

DSW-Info

 

Wettbewerbszentrale

 

Verbraucherzentralen

 

_________________

 

ÖSTERREICH

 

Schutzverband

 

Ombudsmann.at

 

verbraucherrecht.at

 

_______________

 

SCHWEIZ

 

Lauterkeitskommission

 

____________

 

HINTERGRUNDINFOS