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News: vzbv strengt Gerichtsverfahren gegen die Schmidtleins an

Quelle: http://www.vzs.de/UNIQ119688124212620/link367412A.html

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen 22.11.2007

Neuer Etappensieg beim Kampf gegen Abo-Fallen im Internet

Verbraucherzentrale Sachsen informiert über positiven Ausgang im Rechtsstreit gegen die Gebrüder Schmidtlein

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat vor dem Landgericht Darmstadt im Rechtsstreit gegen die Gebrüder Schmidtlein aus Büttelborn, die Surfer auf ihren Internetseiten häufig in Abofallen gelockt haben, einen wichtigen Etappensieg errungen. Das Gericht gab mit Urteil vom 22.11.2007 (n.rk.) der Verbraucherzentrale Sachsen recht und verurteilte die Gebrüder Schmidtlein, es künftig zu unterlassen, auf der Internetseite www.P2P-heute.com mit folgendem Text zu werben: „Ihre Testzeit verlängert sich nach Ablauf des Anmeldetages (ab 24.00 Uhr) zu einem Abo zum Preis von 7,00 € incl. MWSt. monatlich bei einer Laufzeit von 24 Monaten mit einer halbjährlichen Abrechnung im Voraus“. Das Gericht rügte diesen Hinweis als unzulässig, weil der Nutzer hier nicht in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang darauf hingewiesen werde, wie er die Veränderung der Testzeit in ein kostenpflichtiges Abo hätte verhindern können.

Bundesweit hatten sich Verbraucher in der jüngsten Vergangenheit darüber beschwert, dass sie sich von dem Angebot, bis 24 Uhr des betreffenden Tages diverse Internetseiten zu testen, zunächst angelockt fühlten. Trotz Beendigung ihres Tests vor Mitternacht sind sie dann allerdings ungewollt in einen Zwei-Jahresvertrag geraten. Sie waren sich sicher, dass gerade kein Vertrag zustande gekommen sein konnte, da sie jeweils vor 24.00 Uhr ihren Test, etwa auf der Seite www.P2P-heute.com beendet hatten. „Auch wir“, so die Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen, Bettina Dittrich, „sind davon ausgegangen, dass auf der Startseite der Homepage ein Hinweis erfolgen muss, wenn das Zustandekommen eines Vertrages ab Mitternacht nur durch ein Rücktritts- oder Kündigungsschreiben verhindert werden kann.

Die Gebrüder Schmidtlein, die genau das fordern, betreiben eine Vielzahl von derartigen Internetseiten und hatten mit dieser Masche bundesweit und massenhaft Verbraucher in Verträge gelockt. „Unzählige Verbraucher waren in der Vergangenheit in diese Abo-Falle getappt“, so Bettina Dittrich, die gleichzeitig vermutet, dass sich die Einnahmen aus den so zustande gekommenen Vertragsverhältnissen in den letzten Jahren zur höchst lukrativen Einnahmequelle für die Gebrüder Schmidtlein entwickelt hatten.

„Wir sind erfreut“, so die Juristin, „dass das Landgericht Darmstadt nach einer langen vorprozessual geführten Auseinandersetzung unserer Auffassung gefolgt ist und hoffen, dass das Urteil rechtskräftig wird“. Das hätte zur Folge, dass Verbraucher zukünftig nicht mehr so schnell wie bisher in solche Internetabo-Fallen tappen werden. Dennoch muss noch immer vor vermeintlichen Gratisangeboten und Gewinnspielen im Internet gewarnt werden. Stets sollte man vor der Eingabe persönlicher Daten das Kleingedruckte oder die Teilnahmebedingungen lesen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Quelle: http://www.teltarif.de/arch/2006/kw36/s23031.html

vzbv strengt Gerichtsverfahren gegen die Schmidtleins an


Internetfirma soll von jungen Usern Millionen kassiert haben
 07.09.2006

Die südhessische Internetfirma Andreas & Manuel Schmidtlein GbR soll in großem Stil oft jugendliche Webnutzer mit trügerischen Lockangeboten geschädigt haben. Der Schadenssumme liege in Millionenhöhe, teilte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) heute in Berlin mit. Der Verband strengte nun nach zahlreichen Abmahnungen gegen die Firma aus Büttelborn ein Gerichtsverfahren zur Gewinnabschöpfung an, weil auf den rund 20 Internetseiten des Unternehmens die Angaben zu Kosten und anderen Vertragsbedingungen nur versteckt aufgeführt gewesen seien.
     Nach einem Bericht der Wetzlarer Neuen Zeitung ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Darmstadt gegen das Unternehmen wegen des Verdachts auf Betrug, Nötigung und Erpressung. Unter den Opfern sind zahlreiche Jugendliche, die Seiten mit Hausaufgaben- oder Lehrstellenangeboten aufgesucht hatten. Die Homepages, die wie etwa "www.sms-heute.com" alle im Namen die Endung "-heute.com" oder "-heute.de" tragen, bieten unter anderem Informationen zu Lehrstellen, Hausaufgaben, Fabrikeinkäufen, Gedichten, Witzen, Basteln, Tieren oder dem Versenden von SMS-Mitteilungen. Um an die Informationen zu gelangen, muss sich der Internet-Nutzer auf der Startseite anmelden.
     Der Großteil der Anzeigen-Erstatter gibt der Zeitung zufolge an, den Hinweis auf die vertragliche Bindung und die monatlichen Kosten nicht gesehen zu haben. Inzwischen weist das Unternehmen auf den Starseiten prominent darauf hin, dass sich der Nutzer nach einer "Testphase" automatisch zu einem zweijährigen Abonnement verpflichtet, das ihn 168 Euro kostet.

AFP / Björn Brodersen
 

INFO

Rechtsanwalt Baastrup / Flensburg (siehe Anwaltsliste >>>) bundesweit Betroffene im Fall der Schmidtlein GbR

"Ein Mandant wurde von deren Rechtsanwalt O. Tank angeschrieben und auf die Rechnungen und Mahnungen hingewiesen. Die Rechnungen und Mahnungen hat unser Mandant jedoch nie bekommen. Diese wurden nachgereicht. Dort wurde behauptet, unser Mandat sei auf einer speziellen Internetseite der Schmidtlein GbR gewesen und habe sich dort angemeldet. Auf Nachfrage erklärte unser Mandant indes, dass er auf dieser Seite seines Wissens nicht gewesen sei. Dies wurde dem Gegner zusammen mit diversen weiteren rechtlichen Ausführungen mitgeteilt. Eine Woche später kam die Mitteilung, dass die Angelegenheit nicht weiter verfolgt wird."

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Dreiste Internetabzocke auf Platz eins

 

Feb.07 - Das Internet ist eine Gelddruckmaschine. Wenn man es richtig zu nutzen weiß

 

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www.jurpc.de/rechtspr