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NEWS - "TVGeiz" Bleiben Sie geizig!

Quelle: http://www.kriminalportal.de/ratgeber/index_52787.cfm

Bleiben Sie geizig!

Gegenwärtig werden zahlreiche Verbraucher Sachsen-Anhalts telefonisch über den Gewinn eines Sachpreises im Wert von knapp 100,- Euro informiert. Ganz nebenbei wird auch abgefragt, ob eine Probezeitschrift des Magazins für Gewinner "TV Geiz" zugesandt werden kann.
Das teilte die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt mit. Offensichtlich, so die Verbraucherschützer, ist egal, was man darauf antwortet, auf jeden Fall aber wird in einem darauf folgenden Schriftstück Freude über das Interesse an einem kostenlosen Testbezug von "TV Geiz" zum Ausdruck gebracht. Wortreich werden Vorteile und Sonderleistungen dieses Magazins beschrieben. Im Kleingedruckten wird dann allerdings darauf hingewiesen, dass man sich nach Erhalt der ersten kostenlosen Ausgabe innerhalb von 14 Tagen bei der Stern-Verlag AG in der Schweiz melden muss, wenn man kein Jahresabonnement zum Preis von 5,- Euro pro Ausgabe monatlich wünscht.

Hier verkennen die Initiatoren dieser Masche allerdings die Rechtslage: Durch Schweigen nach Erhalt des Probeheftes kommt kein wirksamer Vertag zustande! Genau das soll allerdings dem Verbraucher glauben gemacht werden. In der Hoffnung, dass sich viele Verbraucher nicht wehren und die der Testphase folgenden Gebühren zahlen, werden Mahnungen versandt, wobei sich die Abo-Gebühr durch Mahnkosten natürlich erhöht.

Eine Reaktion der betroffenen Verbraucher ist nur dann notwendig, so die Verbraucherschützer, wenn versucht werden sollte, die Forderung per gerichtlichem Mahnbescheid geltend zu machen.

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