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FIRMENRECHERCHE IM INTERNET

www.suchfuchs.ch

Bitte beachten: Diese Seite zieht um!
Seit langem haben wir geplant, unsere Informationsseiten über die Themen Adressbuchbetrug und Anzeigenbetrug hinaus auch für Themen zu öffnen, die Wirtschaftsbetrügereien jeder Art analysieren und Hilfe anbieten. Es geht uns ganz allgemein darum, zu zeigen, in welchem Ausmass in unserer Gesellschaft "Treu und Glauben" missbraucht werden, um Mitbürger hereinzulegen und abzuzocken. Dies soll für unsere Besucher durch die Wahl eines passenden Domainnamens auch sofort erkennbar sein.
Bitte bookmarken Sie also
www.verbraucherabzocke.info Die Domain adressbuchbetrug.info wird nach einer Übergangsphase abgeschaltet.

Ab sofort finden Sie diese Infoseite unter
http://www.verbraucherabzocke.info/6-Online/Trickbetrug-weitere/Hintergrundmaterial/301-399-Firmenliste/302-joto_marketing.htm

Joto Marketing GmbH

News
31.10.2007 Wettbewerbszentrale: Kostenfallen im Internet: Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität lässt intransparente Preisgestaltung gerichtlich untersagen – Preisangaben müssen leicht erkennbar sein zur Pressemitteilung
29.10.2007 K-Tipp 18/2007: Die Firma Joto Marketing von Tobias Schweizer verschickte wahllos SMS. Darin forderte sie die Empfänger auf, eine Business-Nummer anzurufen. Dort war aber nur eine belanglose Botschaft zum Valentinstag zu hören. Die betreffende 0901er-Nummer ist der Firma nun zu Recht entzogen worden. Die Preisangabe «1.85/Anruf u. Min» sei unklar, befand das Gericht. Kunden hätten nicht erkennen können, dass hier eine Grundgebühr von Fr. 1.85 verlangt wurde plus Fr. 1.85 für jede Minute. Bundesverwaltungsgericht, Urteil A-2718/2007 vom 8.10.2007
BGH-Urteil vom 18.10.2007 Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass es den jugendschutzrechtlichen Anforderungen nicht genügt, wenn pornographische Internet-Angebote den Nutzern nach der Eingabe einer Personal- oder Reisepassnummer zugänglich gemacht werden. Auch wenn zusätzlich eine Kontobewegung erforderlich ist oder eine Postleitzahl abgefragt wird, genügt ein solches System den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Januar 2007 Urteil AG München: "Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste."
Oktober 2006 Tagesanzeiger.ch: Tobias Schweizer unterhielt mit einer Eberle-Firma Geschäftsbeziehungen, und wie Eberles, so reicht auch sein Radius bis nach Frankfurt: Dort ist er Geschäftsführer der Merkur Telecomservices GmbH. der ganze Artikel >>>

Joto Marketing GmbH

c/o EBC Business Center AG, Baarerstrasse 135, CH-Zug Schweizer, Tobias
Domizil bis September 2007 Unterstadt 39, 8200 Schaffhausen


Domains der Joto Marketing GmbH mit der IP-Adresse 78.41.82.2
123cash.org geizsms.com
ichwillpornos.com  

Methode
Beispiel: ichwillpornos.com
Auf der Startseite oben heißt es "Jeder Teilnehmer erhält drei Tage kostenlos Zugang zu einer der heissesten Erotikseiten Europas und nimmt gleichzeitig an der Verlosung von 10 x iPOD-NANO & 5 x XBOX 360 teil!"
Darunter: "Sie aktivieren Ihren Account per Mailbestätigung." Hier soll man seine email-Adresse und die Handy-Nummer eingeben und ein Kreuzchen machen, dass man die ABGs gelesen und akzeptiert hat, sowie dass man volljährig ist.
Unter der Anmeldung sind Frauen mit viel Haut abgebildet, und kaum jemand würde vermuten, dass unter den schönen bunten Bildern, also ganz unten auf der Seite versteckt, noch was steht. Nämlich: :
"Sie können dieses Testabo innerhalb von drei Tagen kündigen. Mit verstreichen dieser Frist beauftragen Sie ichwillpornos.com das Testabo in ein festes Abo zum Preis von 24 Euro pro Monat (zzgl. Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer) mit einer Bindung von 18 Monaten umzubuchen. Die Kosten werden immer sechs Monate Voraus - sprich 144 Euro (zzgl. Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer) - berechnet. Die Laufzeit beträgt 18 Monate (Gesamtkosten: 432 Euro - zzgl. Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer). Bestellungen aus der Schweiz sind zzgl. 7,6% MwSt, Bestellungen aus dem Deutschland zzgl. 19% MwSt und Bestellungen aus Österreich zzgl. 20% MwSt. Weitere Informationen finden Sie in den AGB".(Stand 16. November 2007)
Inkassomethoden
Übersicht: Wie die dubiosen Anbieter und Inkassofirmen argumentieren >>>

Erfahrungen und Gegenwehr
Was tun, wenn man sich reingelegt fühlt?
Informationen auf dieser Seite >>>
Strafanzeige erstatten
Stellen sie Strafanzeige - Informieren Sie den Verbraucherschutz - Stornieren Sie die Lastschrift - Schreiben sie eine Anfechtungserklärung wegen arglistiger Täuschung Mehr Infos, was man tun kann
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Wenden Sie sich mit Ihren Unterlagen an die Beschwerdestelle der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V (Kontaktinfo hier)
Das Bankkonto sperren lassen
Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. Mehr Infos
Hier ein Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung
Erfahrungsberichte
Dass Sie nicht allein reingefallen sind, zeigen und beweisen die (anonymisiert veröffentlichten) Betroffenenberichte - Schicken Sie uns bitte Ihre Beschreibung, wie Sie auf die Masche dieser Firma reingefallen sind. Informieren Sie diese Seite über neue Domains, Verkaufstricks, Prozesse, Bankverbindungen, Adressen, Namen der Verantwortlichen, schicken Sie uns die Rechnung, Mahnungen, Briefumschläge mit Poststempel etc.- Damit helfen Sie uns anderen! Kontakt |
Juristisch
Minderjährige
BGH-Urteil vom 18.10.2007 AZ: I ZR 102/05
Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass es den jugendschutzrechtlichen Anforderungen nicht genügt, wenn pornographische Internet-Angebote den Nutzern nach der Eingabe einer Personal- oder Reisepassnummer zugänglich gemacht werden. Auch wenn zusätzlich eine Kontobewegung erforderlich ist oder eine Postleitzahl abgefragt wird, genügt ein solches System den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Nach § 4 Abs. 2 JMStV sind Angebote sog. weicher Pornographie – "harte" Pornographie, die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand hat, unterliegt einem generellen Verbot (§ 4 Abs. 1 Nr. 10 JMStV und §§ 184a bis 184c StGB) – in Telemedien unzulässig, sofern der Anbieter nicht sicherstellt, dass sie nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden. Danach ist erforderlich, dass eine "effektive Barriere" für den Zugang Minderjähriger besteht. Einfache und naheliegende Umgehungsmöglichkeiten müssen ausgeschlossen sein.
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs
Verbraucherzentrale Bundesverband 30. Oktober 2007
Worauf Sie achten sollten
Möglicherweise haben Sie bei der Anmeldung unbemerkt der Weitergabe Ihrer Adressdaten an Dritte für Werbezwecke (sogenannte Partnerfirmen) zugstimmt. In einigen uns bekannten Fällen erhielten daher Geschädigte plötzlich Rechnungen für Abos von weiteren Firmen, auf deren Internetseiten sie noch nie gewesen waren. Daher unbedingt vorsorglich diese Zustimmung schriftlich widerrufen. Hintergrund

mehr Hintergrundinfos (externe links)
espace.ch: Teure Liebesbotschaften
arbeiterkammer.at: Hohe Telefonrechnung statt versprochener Gewinne
allgemeine Infos zu Kostenfallen im Internet
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/inhalt/5/0,4070,4361925-6,00.html

KONTAKTADRESSEN

 

Adressen in Europa, die Sie bei Wirtschaftsbetrug einschalten können

 

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DEUTSCHLAND

 

DSW-Info

 

Wettbewerbszentrale

 

Verbraucherzentralen

 

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ÖSTERREICH

 

Schutzverband

 

Ombudsmann.at

 

verbraucherrecht.at

 

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SCHWEIZ

 

Lauterkeitskommission

 

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HINTERGRUNDINFOS

 

ad2media GmbH

 

ASK / Umfragenscout

 

S.C. Net Venture S.R.L.

 

Swiss Einkaufsgemeinschaft / Stern Verlag

 

IS Internet Service AG

 

First Online Services AG

 

InterServ AG FZE

 

Das Trio Jürg Kramer - Rieta de Soet - Faustus Eberle

 

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Presseberichte zum Thema Kosten-Fallen

 

 

 

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Hintergrund:
Warum die Schweiz zu einem Eldorado für Schwindler und Betrüger geworden ist