Adressbuchschwindel
| Startseite Adressbuchschwindel   |   Aktuell | Liste der Adressengräber | Newsübersicht |
Anzeigenschwindel
| Startseite Anzeigenschwindel | Aktuell | Newsübersicht |

 

Wir sind für unsere Arbeit auf Spenden angewiesen. Bitte beteiligen Sie sich, wenn Sie diese Seiten nützlich fanden

AG Obernburg

1 C 0534/06



IM NAMEN DES VOLKES

 

Versäumnisurteil

 

in dem Rechtsstreit

 

 

Knappe, Andreas,
Hauptstraße 54, 55487 Sohren
z. Zt. unbekannten Aufenthalts


- Kläger-
- Widerbeklagter -

 

g e g e n

 

xxxx

- Beklagter -
-Widerkläger-

 

 

Prozessbevollmächtigte: RA Alexander Thamm, Athelbuckelstr. 26, 68259 Mannheim - 203/04 AT/tp-

 

wegen Forderung


erlässt das Amtsgericht Obernburg

 

durch Richterin am Amtsgericht Koppe

 

aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 12.6.2008 folgendes

 

VERSÄUMNISURTEIL:

 

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Der Kläger und Widerbeklagte wird verurteilt, an den Beklagten und Widerkläger 691,36 € zuzüglich 8 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit 14.3.2006 zu zahlen sowie weitere 88,25 € vorgerichtliche Anwaltskosten zuzüglich 8 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit 8.2.2008.

  3. Die Einspruchsfrist wird gemäß § 339 Abs. 2 ZPO auf 2 Wochen festgesetzt.

  4. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtstreits.

  5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

Koppe
Richterin am Amtsgerich

 

 

Verkündet am 12.6.2008

KONTAKTADRESSEN

 

Adressen in Europa, die Sie bei Wirtschaftsbetrug einschalten können

 

______________

 

DEUTSCHLAND

 

DSW-Info

 

VDAV-Info

 

_______________

 

Beitrag von Rechtsanwalt Thamm zum Thema Kaltansprache

 

_______________

 

Info-Seite SK-Verlag