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Die Rechtslage bei Anzeigenschwindel
Prozesse, in denen Anzeigenbetrüger und / oder dubiose Registeranbieter verloren haben

Wichtiger Hinweis: Die bei uns aufgeführten Firmen arbeiten meist nicht mit "rechtswidrigen" Methoden. Dass wir viele für dubios halten, ist eine Meinungsäusserung. Die Begriffe Betrug und Betrüger sind ebenfalls Meinungsäusserungen und bedeuten nicht, dass die von uns kommentierten Firmen bereits strafrechtlich verurteilt wurden. Mehr Info

Kleine Übersicht Zitate aus Urteilsbegründungen, in denen der irreführende Charakter von Trick-Formulare besprochen wird.

Weitere Urteils Sammlung - siehe Thema Adressbuchschwindel
Übersicht über die aktuelle Rechtssprechung zum Thema Polizeiverlage (mehr Infos unter Rainer Guntermann + Forum)
zur Liste der Rechtsanwälte Kosteninfo
Die Rechtslage in Österreich
Anzeigenschwindel - Was tun?
Strafanzeige erstatten
Adressen in Europa, die sie bei Wirtschaftsbetrug einschalten können
Abbuchungsauftrag unterschrieben?

AG Walsrode 7 C 452/08 vom 13.11.2008 Direkt Marketing verliert Prozess "Wesentlicher Bestandteil eines solchen Vertrages ist die Angabe der Auflagenstärke der Werbebroschüre sowie die Angabe der konkreten Auslieferungsstellen...Zu den "essentialia" des Werbevertrages gehört nicht nur die Angabe der Auflagenstärke, sondern auch die konkreten Auslieferungsstellen und das Verteilungsgebiet. Indessen ist im Vertrag nur vorgesehen, dass die Werbebroschüren "an Handel, Gewerbe, Industrie, Städte und Gemeinden" verteilt werden. Diese Angabe ist nicht hinreichend konkret genug..." erstritten von Rechtsanwalt Seeholzer, Hamburg
AG Forchheim AZ: 72 C 87/08 vom 15.10.2008
...Der streitgegenständliche Anzeigenvertrag...ist unwirksam.
a) Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsschluss wäre, dass sich die Parteien über alle vertragswesentlichen Bestandteile des Werkvertrages einigten. Im vorliegenden Fall ist das Verbreitungsgebiet als wesentlicher Vertragsbestandteil nicht hinreichend bestimmt. Bei einem Anzeigenvertrag gehören zu dem "Essentialia" des Werbevertrages nicht nur die Angabe der Auflagenstärke...,sondern neben den konkreten Auslieferungsstellen insbesondere auch das Verteilungsgebiet, in dem die Werbemaßnahmen überhaupt nach Außen in Erscheinung treten soll...Maßgeblich für den Werbeerfolg ist, wieviele Prospekte in einer werbewirksamen Entfernung zum Standort der Klagepartei potentielle Kunden erreichen. Im vorliegenden Fall ist in dem Anzeigenvertrag nur bestimmt: "Informationsbroschüren, deren Verteilung im Ausgabegebiet erfolgt (Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, Behörden auch Branchenfremden)"...

...Da der vertraglich notwendige Werkerfolg nicht ausreichend bestimmt ist und nicht hinreichend bestimmbar ist, ist Rechtsfolge dann mangelnden Bestimmtheit die Unwirksamkeit des Vertrages (so LG Bamberg a.a. O. unter Hinweis auf BGHZ 55, 250)..." erstritten von Rechtsanwalt Czap, Hirschaid
AG Pforzheim vom 10.10.2008
Urteil - SK-Verlag Siegmund Koerber e.K. verliert Prozess. Beklagte hatte zurecht den Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten, so dass der Vertrag nichtig ist (erstritten von Rechtsanwalt Reble, Schultze, Ossing, Sophienstr. 17, 68165 Mannheim)
AG Stuttgart Az: 6 C 1603/08 vom 16.09.2008
Bundes-Jugendschutz-Verlag trat Forderung an ProCom Factoring ab. ProCom klagte und verlor: "...Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ist das Gericht zweifelsfrei davon überzeugt, dass im Rahmen des Werbeanrufs...immer nur von der Schaltung einer einzigen Werbeanzeige die Rede war.."
AG Köln 111 C 131/08 vom 01.07.2008
Bundes-Jugendschutz-Verlag (Protect-our-children), Hamburg klagt auf Zahlung und verliert. Das AG Köln kommt zu dem Schluss, dass aufgrund des sog. „Reservierung-Formulars“ zwar ein Vertrag über die erste Anzeige wirksam zustande kommt, nicht aber für die 6 weiteren, versteckten Anzeigen (Urteil noch nicht rechtskräftig) - erstritten von Rechtsanwalt Issel, Hohenstaufen-Ring 11, 50674 Köln
AG-Bingen_AZ31C2-08
26.08.2008 Feststellungsklage am AG Bingen: Christina Winter / Direkt Marketing erscheint nicht vor Gericht und kassiert Versäumnisurteil (von Rechtsanwalt Thamm / Mannheim)
AG Bingen am Rhein AZ 2 C 79/07
Feststellungsklage: Direkt Marketing / Christina Winter verliert Prozess am AG Bingen am Rhein. "Die Parteien haben keine hinreichend konkreten Vereinbarungen getroffen, was Gegenstand der Leistungspflicht der Beklagten geworden sein soll..."
AG Rüdesheim a. Rhein AZ 2 C 202/07 vom 07.08.2008
Versäumnisurteil gegen RI-Verlag für Regionalinformationen GmbH, Am Linkbrunnen 61, 69412 Eberbach. Beklagte muss Geld + Zinsen zurückzahlen (von Rechtsanwalt Thamm)
LG Bamberg 3 S 33/08 vom Juli 2008
In der Berufungsinstanz erfolgreiche Rückzahlungsklage eines Kunden gegen einen Anzeigenverlag aus dem Raum Forchheim wegen Unwirksamkeit des Anzeigenvertrages. Während das Amtsgericht Forchheim in der 1. Instanz noch der Auffassung war, dass eine vom Kunden bezahlte Rechnung nicht vom Verlag zurück gezahlt werden müsse, vertrat das Landgericht nunmehr die gegenteilige und für den Kunden im Ergebnis erfreuliche Rechtsauffassung, dass eine Rückzahlungspflicht besteht. Meiner Meinung nach ist die Auffassung des Landgerichts Bamberg auch zutreffend und befindet sich in Einklang mit einer Vielzahl weiterer obergerichtlicher Entscheidungen. Mitgeteilt von RA Czap, Hirschaid.
AG Neuss Az: 84 C 1986/08 vom 29.05.2008
Feststellungsklage von RA Thamm gegen F und H Verlagsgesellschaft mbH (GF: Sandra Geider, Meerbusch): Klägerin ist nicht verpflichtet, an die Beklagte für eine 2. bis 12. Anzeige zu leisten (Versäumnisurteil)

Landgericht München
Az: 6 S 11911/07 
132 C 125323/06 AG München
vom Dezember 2007

LG München weist Berufung zurück, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat (betr. SK Verlag Körber)
AG Arnsberg Az: 3 C 440/07 vom 07.11.2007
Bundes-Jugendschutz-Verlag trat Forderung an ProCom Factoring ab. Die ProCom klagte und verlor:
"...Der Vertragspartner des Beklagten hätte insoweit auf dem Vertragsformular eine gut sichtbare Rubrik einfügen müssen, mit welcher der einmalige Bezug durch Ankreuzen geregelt werden könnte....ist darauf hinzuweisen, dass in der folgenden Auftragsbestätigung ... kein Hinweis auf eine eventuelle Verlängerung des Anzeigenauftrags enthalten ist. Das gesamte Vertragssystem war darauf angelegt, dass der Kunde über den Passus mit der Verlängerungsklausel hinwegliest. Die Klausel ist somit unwirksam... "
LG Schweinfurt, 21 C 741/06 Bad Kissingen
"...dass das Berufungsgericht beabsichtigt, die Berufung zurückzuweisen, da es davon überzeugt ist, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat..."
AG Bad Kissingen, 02.08.2007 - 21 C 741/06
SK-Verlag, Siegmund Körber e.K., Obertrubach wird verurteilt, an die Beklagte und Widerklägerin 86,25 EUR zu zahlen "...Zur Überzeugung des Gerichts ist der Vertrag zwischen den Parteien wirksam durch die Beklagte angefochten worden, so dass Ansprüche daraus nicht mehr hergeleitet werden können. Zur Überzeugung des Gerichts liegen die Voraussetzungen für eine Irrtumserregung im Sinne des § 119 BGB bzw. der arglistigern Täuschung im Sinne des § 123 BGB vor..." erstritten von Rechtsanwalt Gernot Spiess
AG München, 30.05.2007 - 132 C 15323/06
SK Verlag, Siegmund Körber e.K. verliert Prozess "...Dem Kläger steht gegen den Beklagten kein Anspruch auf Zahlung von 1350,24 EUR nebst Zinsen zu...." erstritten von Rechtsanwalt Czap (siehe Anwaltsliste ).
AG Düsseldorf, Mai 2007
Hanseatische Verlagsholding muss Geld zurück zahlen, da der Anzeigenauftrag eine objektiv ungewöhnliche und überraschende Klausel enthält (Urteil als pdf) - erstritten von Ra Thamm, Mannheim
AG Tirschenreuth, Februar 2007
Alfred Schärtl, Happy Werbung (Hornschuchallee 8, 91301 Forchheim) kann hat keinen Anspruch auf Zahlung, da der Beklagte wirksam angefochten hat. Nach Auffassung des Gerichts ist bereits in der Widerrufserklärung eine unverzügliche Anfechtung zu sehen (Urteil eingereicht von Ra Thamm / Mannheim
AG Andernach, November 2006
Markus Staatsmann / Team Media Verlag muss Geld zurück zahlen
Auszug aus dem Urteil: "Das von dem Beklagten zu liefernde Werk, Fertigung und Verteilung der Erste-Hilfe-Tafeln im vereinbarten Verteilungsgebiet ist mangelhaft..."
LG Potsdam 06.06.2006
Geschädigter Verlag klagt am LG Potsdam: auf Unterlassung. Euromarketing Sarl darf die abgedruckte Werbeanzeige einer Firma NICHT zu eigenen Verkaufszwecken...zu vervielfältigen... zum Urteil
AG Pinneberg, November 2005
VSI Verlag hat keinen Anspruch auf Zahlung (Urteil eingereicht von Ra Thamm / Mannheim
AG Senftenberg, Oktober 2005
Inside Medien GmbH - (Kattermann Masche) -hat kein Anspruch auf Zahlung wegen Vorspiegelung unrichtiger Tatsachen
LG Hamburg Az: 407 0 144 / 05 vom 17.06.2005 VDAK erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Bundes-Jugendschutz-Verlag GmbH & Co. KG
LG Saarbrücken 18.02.2004 Geschädigter Verlag erwirkt einstw. Verfügung gegen Creativ-Gestaltungs GmbH, St. Johanner Str. 41 - 43, 66111 Saarbrücken

Strafrechtlich
Dezember 2006 Rechtssanwalt Czap: Jens Kattermann seit Oktober 2006 in Untersuchungshaft
August 2006 Zwei Familienväter wegen gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt

Eine umfangreiche Urteils-Sammlung hat Rechtsanwalt Czap / Bamberg (siehe Anwaltsliste)auf seiner homepage veröffentlicht

Ein Kommentar von Rechtsanwalt Alexander Thamm, Mannheim (siehe Anwaltsliste ) zum Thema Kaltansprache

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Beitrag von Rechtsanwalt Thamm zum Thema Kaltansprache

 

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