Als „Kölner Masche“ wurde sie bekannt: die Art des gewerbsmäßigen Betrugs, für die sich seit Freitag zwei Männer vor dem Landgericht verantworten müssen. Die Anklageschrift umfasst mehr als 200 Seiten - ellenlange Zahlenkolonnen inklusive. Schließlich sind mehr als 6000 Einzelfälle angeklagt, durch die von August 2002 bis März 2005 ein Gesamtschaden von 3,86 Millionen Euro entstanden sein soll.
Alexander P. (39) und Konstantin T. (35, beide Namen geändert), die miteinander verschwägert sind, gaben alles in allem zu, was ihnen vorgeworfen wird. Sie betrieben verschiedene Firmen, deren Geschäft darauf angelegt war, Werbeverträge zu erschwindeln, ohne Gegenleistungen zu erbringen. Zunächst wurden im gesamten Bundesgebiet Werbedrucke von Firmen und Gewerbetreibenden eingesammelt. Danach nahmen Mitarbeiter der Unternehmen in Köln, deren faktische Geschäftsführer Alexander P. und Konstantin T. waren, telefonisch Kontakt zu den werbenden Firmen auf und spiegelten ihnen vor, es sei eine neue Auflage der jeweiligen Werbebroschüre in Vorbereitung. Falls kein Interesse an weiterer Werbung bestehe, könne die Teilnahme mit der Bestätigung auf einem Fax beendet werden. Darauf wurde den Firmen, die geschädigt werden sollten, ein Faxvordruck geschickt, auf dem die am Telefon besprochenen Inhalte deutlich herausgestellt waren, zum Beispiel mit Angaben wie „keine Verlängerung“ oder „kein Folgedruck“. Die Vordrucke sollten durch Unterschrift bestätigt und zurückgefaxt werden. Der Haken: Im Kleingedruckten des Formulars war festgehalten, dass der Empfänger einen neuen Werbevertrag annehme und eine Lastschriftermächtigung erteile. Nachdem die Firmen die Faxe zurückgesendet hatten, erhielten sie Rechnungen über Summen zwischen 500 und 900 Euro. Diese Beträge wurden im Lastschriftverfahren eingezogen.
Immer wieder kam es vor, dass Firmen die Täuschung erkannten; laut Konstantin T. wurden sie unter der Bezeichnung „Stresskunden“ geführt. Deren Protest hatte Stornierungen und Rückbuchungen zur Folge. Doch die Menge machte es, denn oft genug gab es keine Beanstandungen. Nach Abzug der Beträge, mit denen die Angeklagten diejenigen Schäden, die aufgefallen waren, wiedergutmachten, blieben insgesamt immerhin 2,91 Millionen Euro übrig. Am Ende habe er sich 6000 Euro Gehalt genehmigt, sagte Konstantin T., dazu seien „Bargeldausschüttungen ohne System“ gekommen. „Ich habe viele Jahre gut verdient und musste wenig dafür tun.“ „Falsch und rechtswidrig“ sei sein Vorgehen gewesen, zeigte er sich reuig: „Ich würde nie wieder so etwas tun.“ Die zwölf Wochen in Untersuchungshaft seien die „schlimmste Zeit in meinem Leben“ gewesen.
Erstaunlich genug, dass die beiden Angeklagten lange Zeit unbehelligt agieren konnten. Nach den Schilderungen von Konstantin T. war schon ihr Geschäftsgebaren in den 90er Jahren alles andere als sauber; es kam zu Strafanzeigen, Hausdurchsuchungen und Ermittlungsverfahren. Der 35-Jährige, verheiratet und Vater von zwei Kindern, arbeitet heute in einer Softwarefirma, wo er für Kundenbetreuung und Vertrieb zuständig ist. Sein Schwager Alexander P., der vier Kinder hat, verkauft als Angestellter „mobile Präsentationssysteme“.
Der Prozess soll kommende Woche fortgesetzt werden.