Februar 2006:
Erlagschein: Nicht einzahlen!
WK Burgenland warnt vor unseriöser Erlagscheinwerbung.
Die WK Burgenland warnt vor fragwürdigen Unternehmen, die mit der Versendung von Erlagscheinen, Rechnungen oder Anzeigenvereinbarungen den Eindruck erwecken, dass bereits Verbindlichkeiten bestehen.
Es ist in Österreich verboten, für Eintragungen in Verzeichnisse mit Zahlscheinen, Erlagscheinen, Rechnungen, Korrekturangeboten oder Ähnlichem zu werben. Diese Eintragungen dürfen nicht auf solche Art angeboten werden, ohne unmissverständlich und entsprechend deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich lediglich um ein Vertragsangebot handelt. Dennoch kommt es immer wieder zu derartigen Fällen.
Angebote aus dem Ausland.
Insbesondere Angebote aus dem Ausland sollten genauestens überprüft werden, da in diesen Fällen regelmäßig auch ein ausländischer Gerichtsstand und ausländisches Recht als vereinbart gilt. Nach der Einzahlung ist das Zurückfordern des Betrages äußerst schwierig.
In letzter Zeit schickt die Schweizer Firma "ADMEN MediaPlus AG", Luzern, Morgartenstraße 5, mittels Fax "Anzeigenaufträge" an burgenländische Betriebe aus. Inhalt dieser "Anzeigenaufträge" sollen Werbeanzeigen der auftraggebenden Betriebe sein. Die Vertragsdauer beträgt zwei Jahre. Der Nettopreis je Ausgabe beträgt 498 Euro und die Sach- bzw. Reprokosten 198 Euro.
Nach der Übermittlung des Faxes wird von einem Vertreter der "ADMEN MediaPlus AG" mit dem Betrieb telefonisch Kontakt aufgenommen und auf Abschluss des Vertrages gedrängt.
Auch das deutsche Unternehmen "AMV" (Inhaber Angelo Mele), Dornhagen, Postfach 110 110, ist zur Zeit aktiv.
Durch telefonische Kontaktaufnahme wird auf eine bereits bestehende Vertragsbeziehung - meist eine frühere Inseratsschaltung - hingewiesen und mitgeteilt, dass die Zweitausgabe nunmehr kostenlos storniert werden kann.
Der Unternehmer hätte nur ein per Fax übermitteltes Schriftstück unterfertigt zurückzusenden, worauf weitere Zahlungen entfielen.
Anders als im Telefonat angekündigt, handelt es sich bei diesen Schriftstücken in Wahrheit aber um eine neue Anzeigenvereinbarung, die durch die Unterfertigung erst rechtsgültig wird. Die Nettokosten für Anzeige und Gestaltung betragen 598 Euro.
Die Wirtschaftskammer Burgenland warnt vor übereilten Abschlüssen und ersucht – wie im übrigen Geschäftsalltag – unbedingt auch das Kleingedruckte zu lesen, da die Anfechtung bereits geschlossener Verträge mit großen Schwierigkeiten verbunden ist.
http://portal.wko.at/wk/sn_detail.wk?AngID=1&DocID=467570&StID=232128 |