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I.DEAL Werbedienst - Erfahrungsberichte
(594 |
| Wenn Sie sich hereingelegt fühlen: Anzeigen gegen Herrn Thomas Fred Niebergall (I.DEAL Werbedienst) an die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach unter dem Aktenzeichen 1044 Js 6702/08 |
| Zeugen |
Dass Sie nicht allein reingefallen sind, zeigen und beweisen
die Betroffenen
Berichte / Erfahrungs-Berichte - da so etwas auch als empirischer
Beweis vor Gericht genutzt werden kann, schicken Sie uns bitte
auch Ihre Beschreibung, wie Sie auf die Masche dieser Firma reingefallen
sind - Damit helfen Sie anderen! Kontakt |
| NEWS |
| 2008 Absurde Einstweilige Verfügungen gegen Herrn Dr. Niehenke Mehr Info |
November 2006 Bundesgerichtshof: Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden verboten - 20.11.2006 Pressebericht
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I.DEAL Werbedienst |
| Im Wahlsberg 31,
55545 Bad Kreuznach, GF: Thomas Fred Niebergall Inhaberin ist Birgit Werkheiser-Engel |
| Herr Niebergall betreibt außerdem eine Firma namens "Pro TN Werbung", Im Gärtchen 2, 55545 Bad Kreuznach |
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Juni 2008
...
haben wir Herrn RA Wolf-Dieter Czap mit der anwaltlichen Vertretung in beiden Fällen beauftragt mit dem Erfolg, dass der Vertrag mit der Firma I.DEAL Werbedienst storniert und der Rechnungsbetrag erstattet wurde (die Anwaltskosten wollte die Firma I.DEAL nicht übernehmen, aber die sind deutlich niedriger als der Rechnungsbetrag für die angebliche Anzeige, damit können wir gut leben)... |
Mai 2008
...Ende 2007 (genaues Datum lässt sich nicht mehr rekonstruieren) war ein Mitarbeiter der Firma I.DEAL Werbedienst bei... (uns), um ein Inserat in einer Bürgerinformationsbroschüre, in der es um Kindergesundheit ging. Diese Broschüre sollte an alle Haushalte verteilt werden, Kostenpunkt € 389,00.
Ein Vertrag wurde nicht unterschrieben.
Ende Februar 2008 Anruf von Herrn Niebergall, dass der Korrekturabzug fertig sei. Am 29.02.2008 erschien ein Außendienstmitarbeiter (Name ?) in der Praxis bei (uns) und konnte eine Anzeigenvorlage sowie Stempel und Unterschrift von (...) vorlegen. In der Annahme, dass doch etwas zugesagt wurde, wurde der Anzeigenauftrag, den der Mitarbeiter mitbrachte, schließlich unterschrieben. Die Nachfrage, warum Farbkosten in dem Auftrag angegeben sind, obwohl die Anzeige in schwarz-weiß war, wurde nichtssagend übergangen. Auch hier noch mal die Aussage, dass die Broschüre „hier“ an alle Haushalte der Umgebung verteilt würde, kein Hinweis darauf, dass darunter das Postleitzahlengebiet 20000 – 25990 gemeint war, in einer Auflage von 1.000 Exemplaren. Das steht zwar auch so im Vertrag, wurde aber überlesen, da das gesprochene Wort im Ohr war.
Ende März kam die Rechnung, und da der Auftrag ja erteilt wurde, wurde der geforderte Betrag von € 895,48 am xx.2008 überwiesen.
Im Zusammenhang mit einem weiteren, offensichtlichen Fall von Anzeigenschwindel kam am xx.04.2008 der Verdacht auf, es könne sich hier ebenfalls um Anzeigenschwindel handeln.
Der Korrekturabzug der Anzeige wurde uns bei der Unterzeichnung des Vertrages gezeigt, es wurde aber kein Abzug zugesandt. Es wurde auch im ersten Gespräch keine Anzeigenvorlage mitgegeben, so dass unklar ist, woher die Firma I.DEAL Werbedienst die Vorlage für die Anzeige erhalten hat... |
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