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| Argumente
vor Gericht: 5. Wenn Pflichtangaben auf dem Geschäftsbrief fehlen |
| Wenn Pflichtangaben auf
dem "Geschäftsbrief" fehlen |
Lt. dem Handelsrechtformgesetz (HrefG) vom 22.06.98 müssen zwingend
folgende Kommunikationsangaben auf einem Geschäftsbrief angegeben
sein:
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1. Gesellschaft
2. Rechtsform
3. Ort der Handelsniederlassung
4. Registriergericht
5. Registriernummer |
Wenn die
Gesellschaft und der Ort angegeben sind und der Rest fehlt:
Weder der
Antrag, noch die Rechnung sind dann offizielle Geschäftsbriefe.
Also = Storno! |
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