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| Gerichtsnotorische
Argumente der Adressbuch-Betrüger |
| Unterschrift
aus Sorglosigkeit |
| Erhöhte Sorgfaltspflicht
des Kaufmanns |
Die Trickform-Betrüger
erklären gern, dass es für einen Kaufmann eine erhöhte
Sorgfaltspflicht beim Durchlesen der an ihn gerichteten Geschäftsbriefe
gäbe. Entscheidend
ist aber hier, dass die Hauptleistungspflicht
(Kosten für einen Grundeintrag) als wesentlicher Betsandteil
des Vertrages nicht ohne weiteres erkennbar wird, sondern im Gegenteil
systematisch verschleiert.
Siehe z. B. Urteil
AG München vom 14. 7. 2004 (pdf Dokument) - Siehe
auch Zitate
aus Urteilen |
und
Zitat aus einem BGH Urteil
| "...dass das
Recht nicht dazu da sei, den Sorglosen vor den Folgen seiner
Sorglosigkeit zu schützen...." |
Trick-Betrüger benutzen
gern dieses Zitat. Aus dem Zusammenhang gerissen scheint es zu
sagen, dass die Opfer selber Schuld sind, wenn sie sich
reinlegen lassen. Denn nach Lesart der Schwindler sind sie ja nur
aufs Kreuz gelegt worden, weil sie "sorglose Menschen" sind
und nicht ordentlich gelesen haben.
Diese
Auslegung ist nat ürlich Unsinn und hat nichts mit dem zu tun,
was der BGH damit sagen wollte. Mehr
Info |
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Hauptseite Argumente der Schwindler
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