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Urteilssammlung zu rechnungsähnlichen Formularen
Prozesse,
in denen Adressbuchbetrüger und / oder dubiose Register Anbieter
verloren haben |
| Wichtiger Hinweis: Die bei uns aufgeführten Firmen arbeiten meist nicht mit "rechtswidrigen" Methoden. Dass wir viele für dubios halten, ist eine Meinungsäusserung. Die Begriffe Betrug und Betrüger sind ebenfalls Meinungsäusserungen und bedeuten nicht, dass die von uns kommentierten Firmen bereits strafrechtlich verurteilt wurden. Mehr Info |
österr. UWG § 28a. Es ist verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des
Wettbewerbs für Eintragungen in Verzeichnisse, wie etwa Branchen-,
Telefon- oder ähnliche Register, mit Zahlscheinen, Erlagscheinen,
Rechnungen, Korrekturangeboten oder ähnlichem zu werben oder diese
Eintragungen auf solche Art unmittelbar anzubieten, ohne
entsprechend unmißverständlich und auch graphisch deutlich darauf
hinzuweisen, daß es sich lediglich um ein Vertragsanbot handelt. - Dazu ist noch festzuhalten, dass der OGH einen äußerst strengen Maßstab an die Irreführungsneigung anlegt! |
Leitsatz: Die Versendung rechnungsähnlich aufgemachter Formulare an Firmen, die kurz zuvor eine Eintragung im Handelsregister angemeldet haben, erfüllt den Tatbestand des Betruges auch dann, wenn die Firmen auf Grund der auf das Formular geleisteten Zahlung einen Anspruch auf eine Gegenleistung haben - Urteil gegen Ron Täubert |
Gericht: BGH 4. Strafsenat Datum: 26. April 2001
Az: 4 StR 439/00
NK: StGB § 263 Abs 1 -
Leitsatz Wer Angebotsschreiben
planmäßig durch Verwendung typischer Rechnungsmerkmale (insbesondere
durch die hervorgehobene Angabe einer Zahlungsfrist) so abfaßt,
dass der Eindruck einer Zahlungspflicht entsteht, dem
gegenüber die - kleingedruckten - Hinweise auf den Angebotscharakter
völlig in den Hintergrund treten, begeht eine (versuchte) Täuschung
im Sinne des StGB § 263 Abs 1. zum Urteil >>> |
Aus
Prozessen lernen !
hier gibt es Urteile und Urteilsbegründungen - aus Prozessen,
in denen Trickform Betrüger gewonnen haben. Meist sind formaljuristische
Gründe die Ursache....
AG
Neukölln AZ 9 C 101 / 01 v. 18. 7. 2001 - Richter
beschreibt, wie eine Anfechtung wegen Irrtums hätte aussehen
sollen
Urteil
des AG Köln AZ 113 C 113 /
01 v. 12. 11. 2001 - Gericht sieht arglistige Täuschung - kann ihr
jedoch nicht nachgehen, weil der betrogene Kunde die Anfechtungsfrist
nicht eingehalten hat. Prozess verloren - ACHTUNG: Die
meisten Gerichte sehen das anders: trotz fehlender Anfechtung wird der
Vertrag als ungültig
angesehen, da die AGB irreführend oder wettbewerbswidrig sind und
somit erst gar kein Vertrag zustandegekommen ist. (siehe Urteile oben) |
Weitere Urteile
im Zusammenhang mit Unterschriftenerschleichung und Formularbetrug
Diverse
BGH Urteile
Tenor: Wer mit einem sittenwidrigen Formular eine
Unterschrift (einen Auftrag) erschlichen hat, darf aus so einem Formular
keine Früchte ziehen
--- wichtig für Geld zurück Forderungen -
hier besonders im Visier: rechnungsähnlich
aufgemachte Formulare - also Anschreiben mit angehängter Zahlkarte,
die schon teilweise vorausgefüllt
ist. Hier zu den BGH Urteilen (pdf Datei) |
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Urteilssammlung zu Henghuber-Formularen
Das Henghuber-Formular
Urteilssammlung zu rechnungsähnlichen Formularen
Der Rechnungstrick
Urteilssammlung Branchenbuch-Formularen
Der Branchenbuch-Trick
Urteilssammlung zu Varianten des Henghuber-Formulars
Varianten des Henghuber-Formulars
Liste mit allen gewonnenen Prozessen
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Übersicht Anfechtungserklärungen
Zum Thema Wucher
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KONTAKTADRESSEN
Adressen in Europa, die Sie bei Wirtschaftsbetrug einschalten können
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