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Bitte beachten: Diese Seite zieht um!
Seit langem haben wir geplant, unsere Informationsseiten über die Themen Adressbuchbetrug und Anzeigenbetrug hinaus auch für  Themen zu öffnen, die ganz allgemein unter Begriffe wie Trickbetrug, Täuschung, Bauernfängerei, Abzocke usw.  fallen. Dies soll für unsere Besucher durch die Wahl eines passenden Domainnamens auch sofort erkennbar sein.
Bitte bookmarken Sie also www.verbraucherabzocke.info Die Domain adressbuchbetrug.info wird nach einer Übergangsphase abgeschaltet.

Ab sofort finden Sie diese Infoseite unter
http://www.verbraucherabzocke.info/6-Online/6g-Recht-und-Gerechtigkeit/Urteile-abc-formular.html

Urteilssammlung zu "Henghuber" Formular-Varianten
Prozesse, in denen Adressbuchfirmen verloren haben

Wichtiger Hinweis: Die bei uns aufgeführten Firmen arbeiten meist nicht mit "rechtswidrigen" Methoden. Dass wir viele für dubios halten, ist eine Meinungsäusserung. Die Begriffe Betrug und Betrüger sind ebenfalls Meinungsäusserungen und bedeuten nicht, dass die von uns kommentierten Firmen bereits strafrechtlich verurteilt wurden. Mehr Info

Gerichte / Datum
Formular
Urteilssammlung
Urteil AG Laufen 1 C 0348 / 06 vom 07.11.2008 Muster
DPM Presse- und Medienverlag GmbH klagt auf Zahlung und verliert am AG Laufen
"...Ein wirksamer Vertrag...ist nicht zustande gekommen, weil sich aus dem...Formular...schon nicht konkret bestimmbar ergibt, zu welchen Leistungen die Klägerin mit Annahme des von ihr behaupteten Angebots durch den Beklagten verpflichtet sein soll.
Aus dem...Angebotsschreiben geht...in keiner Weise hervor, ob es sich um ein Gewerbeverzeichnis im Druckmedium oder...im Internet handelt....
" erstritten von der Kanzlei Michael und Koll., 58261 Gevelsberg
Urteil AG Pirna 4 C 463/08 vom 06.11.2008 Muster SGW s.r.o. verliert Prozess - Das Übersenden des Formulars an die Beklagte stellt kein Angebot dar. "Es kann bereits deshalb nicht von einem Angebot ausgegangen werden, da es an der Unterschrift der Klägerin fehlt. Es handelt sich insoweit um ein invitatio ad offerendum..." erstritten von Rechtsanwalt Theisen, Dresden
Urteil LG Düsseldorf 19 S 29/08 (54 C 11/08 AG Langenfeld)  
TVV Televerzeichnis Verlag GmbH / Hamburg verliert Prozess "...die Klausel, wonach die Bestellung für fünf jährlich erscheinende Ausgaben ab Vertragsabschluss gilt, ist als überraschende Klausel gem. § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil geworden, so dass der Vertrag lediglich über die Veröffentlichung der Einträge in einer Jahresausgabe geschlossen wäre... Es gehört...zu den Obliegenheiten des Verwenders, die Rechte und Pflichten des Vertragspartners durch eine entsprechend transparente Ausgestaltung und geeignete Vorformulierung der Vertragsbedingungen durchschaubar, richtig, bestimmt und möglichst klar darzustellen (LG Saarbrücken, Urteil vom 27.03.2002, NRW-RR 2002, 915)...." erstritten von Rechtsanwalt Freytag, 48151 Münster
AG Wiesbaden 92 C 51903/06 - 22 vom 25.09.2008 Muster
DPM Presse- und Medienverlag GmbH klagt und verliert Prozess "...Denn das Angebot der Klägerin ist insgesamt darauf angelegt, bei einem unbefangenen, nicht allzu aufmerksamen Empfänger den Eindruck zu erwecken, hier einen besonders hochwertigen, seriösen Werbeeintrag in einem offiziellen Register zu einem relativ geringen Preis angeboten zu bekommen, ohne dass dies den Tatsachen entspricht. Die Klägerin suggeriert, eine Leistung erbringen zu können, welche sie tatsächlich nicht erbringen kann..."
AG Wiesbaden - 91 C 5370/07-37 vom 12.09.2008 Muster
DPM klagt auf Zahlung und verliert Prozess. Die Beklagte "... hat die Anfechtung erklärt, indem sie unbestritten, sofort nachdem sie die Rechnung erhalten hat, die auf dem Formular angegebene Nummer gewählt und gegenüber einem Mitarbeiter der Klägerin erklärt hat, dass sie keine kostenpflichtige Anzeige aufgeben wollte, sondern davon ausging, kostenlos in ein Verzeichnis aufgenommen zu werden...." erstritten von der Kanzlei Dr. Pantaleon gen. Stemberg, Nehrig & Weis, Schillerstr. 2, 79102 Freiburg www.stemberg.de
AG Mainz AZ: 80 C 369/07 vom 03.06.2008 Muster
Rechtsanwalt Thamm gewinnt Feststellungsklage gegen Thomas Fink (Handelsegisterzentrale): "Das mit "Handelsregisterzentrale für Industrie, Handel und Gewerbe" überschriebene Formular erweckt durch Wortwahl und äußere Gestaltung den Eindruck, es handele sich um...ein offizielles überregionales Gewerbeverzeichnis..." Formularmuster
Muster
DPM Presse und Medienverlag GmbH unterliegt vor dem LG Berlin. Das Landgericht Berlin (53 S 9/07) hat in der mündlichen Verhandlung vom 09.11.2007 bestätigt, dass der Vertrag mit DPM nichtig ist. Daraufhin hat DPM ihre Berufung gegen das Urteil zurückgenommen. Damit ist die Entscheidung des AG Berlin Mitte (11 C 196/06) v. 15.12.2006 rechtskräftig.
Muster
DPM / Ron Täubert verliert Prozess am LG Trier: "Selbst wenn man von einem wirksamen Werkvertrag ausginge, stünde der Klägerin der geltend gemachte Werklohnanspruch nicht zu. Zutreffend geht das Amtsgericht davon aus, dass allenfalls eine Vertragsbindung von 1 Jahr vereinbart wurde, weshalb die Klägerin verpflichtet gewesen wäre, innerhalb eines Jahres ab Zustandekommen des Werkvertrags die für die Basisauskunft maßgeblichen Daten der Beklagten zu veröffentlichen..." (erstritten von Rechtsanwalt Hosp, 54516 Wittlich (siehe Anwaltsliste)
Muster
DPM / Ron Täubert verliert Prozess am LG Köln "...Der Vertragsschluss auf Eintragung der Gewerbedaten der Beklagten in das "Deutsche Gewerbeverzeichnis" ist...seitens der Klägerin in der erkennbaren und ausschließlichen Absicht initiiert worden, den Vertragspartner zu schädigen und sich dabei ohne nennenswerte Gegenleistung auf Kosten des Gegenübers zu bereichern..." Formularmuster >>>
Muster
DPM Presse- und Medienverlag GmbH verliert Prozess am AG Neukölln "In dem Schreiben der Klägerin...ist ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages nicht zu erblicken. Vielmehr handelt es sich um ein sogenanntes invitatio ad offerendum...." Erstritten von Rechtsanwalt Schick / Berlin (siehe Anwaltsliste)
Muster
DPM verliert Prozess in Dresden, da die in dem Eintragungsangebot beschriebenen Leistungen nicht erbracht wurden. Erstritten von Rechtsanwalt Backs, 01097 Dresden (siehe Anwaltsliste)
Muster
DPM verliert Prozess: "Nach Ansicht des Gerichts täuscht die Klägerin arglistig über den Umfang und die Bedeutung ihrer Leistung" Erstritten von Rechtsanwalt Frommer, Berlin zum Urteil als pdf >>>
Muster
BGZ gewerbliches Internetmarketing e.K. / Patrick Hewer hat keinen Anspruch auf Zahlung - "der Beklagte ist zur Anfechtung berechtigt, weil e sich in einem Irrtum über den Inhalt seiner Erklärung befand. Er ging davon aus, dass eine gesetzliche Verpflichtung zur Eintragung in das Firmenregister des Klägers bestand, während tatsächlich nur ein privatvertragliches Angebot auf Abschluss eines Inseratvertrages vorlag..."
AG Öhringen (2C 654/04) Mai 2007
Muster Euro Fax Ltd.
Feststellungsklage - Interbusiness Research Insistute SA erscheint nicht, kassiert Versäumnisurteil und muss die Kosten des Rechtsstreits tragen
AG Bochum 63 C 472/06 - 30.01.2007 Muster
Rechtsanwalt Haase (58452 Witten, siehe Rechtsanwaltsliste ) gewinnt Prozess gegen DPM ( Ron Täubert) "...Das Gericht ist im übrigen der Auffassung, dass die Klägerin die nach dem Vertrag geschuldete Leistung nicht oder jedenfalls nur mit einem erheblichen Mangel behaftet erbracht hat. Nach dem Vertrag war eine Interneteintragung im "Deutschen Gewerbeverzeichnis" geschuldet. Tatsächlich betreibt die Klägerin eine Internetseite mit der Bezeichnung "www.gewerbeerfassung.de" und veröffentlicht das "Deutsche Gewerbeverzeichnis" auf dieser...."
AG Mitte 11 C 196/06 vom 15.12.2006 Muster
DPM (Ron Täubert) verliert Prozess "...Die Beklagte war über den Inhalt ihrer Erklärung im Irrtum...Das Hervorrufen dieses Irrtums wird durch die Art des Formularaufbaus und des Textes begünstigt und ist fast unumgänglich. Es spricht einiges dafür, dass die Irrtumserregung von der Klägerin gewollt ist, so dass auch ein Anfechtungsrecht nach § 123 BGB in Betracht kommt (Anfechtung wegen arglistiger Täuschung). Der Text ist so missverständlich formuliert, dass jemand, der ihn nicht langsam und Wort für Wort liest, sondern überfliegt, die entscheidenden Passagen übersehen muss...."

Aus Prozessen lernen !

hier gibt es Urteile und Urteilsbegründungen - aus Prozessen, in denen Adressbuch- und Anzeigenfirmen gewonnen haben. Meist sind formaljuristische Gründe die Ursache....

AG Neukölln AZ 9 C 101 / 01 v. 18. 7. 2001 - Richter beschreibt, wie eine Anfechtung wegen Irrtums hätte aussehen sollen

Urteil des AG Köln AZ 113 C 113 / 01 v. 12. 11. 2001 - Gericht sieht arglistige Täuschung - kann ihr jedoch nicht nachgehen, weil der betrogene Kunde die Anfechtungsfrist nicht eingehalten hat. Prozess verloren - ACHTUNG: Die meisten Gerichte sehen das anders: trotz fehlender Anfechtung wird der Vertrag als ungültig angesehen, da die AGB irreführend oder wettbewerbswidrig sind und somit erst gar kein Vertrag zustandegekommen ist. (siehe Urteile oben)
Weitere Urteile im Zusammenhang mit Unterschriftenerschleichung und Formularbetrug

Diverse BGH Urteile
Tenor: Wer mit einem sittenwidrigen Formular eine Unterschrift (einen Auftrag) erschlichen hat, darf aus so einem Formular keine Früchte ziehen --- wichtig für Geld zurück Forderungen - hier besonders im Visier: rechnungsähnlich aufgemachte Formulare - also Anschreiben mit angehängter Zahlkarte, die schon teilweise vorausgefüllt ist.

Urteilssammlung zu Henghuber-Formularen

 

Das Henghuber-Formular

 

Urteilssammlung zu rechnungsähnlichen Formularen

 

Der Rechnungstrick

 

Urteilssammlung Branchenbuch-Formularen

 

Der Branchenbuch-Trick

 

Urteilssammlung zu Varianten des Henghuber-Formulars

 

Varianten des Henghuber-Formulars

 

Liste mit allen gewonnenen Prozessen

 

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Hauptseite Argumente der Schwindler

 

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Übersicht Geld-Zurück-Forderungen

 

Übersicht Anfechtungserklärungen

 

Zum Thema Wucher

 

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KONTAKTADRESSEN

 

Adressen in Europa, die Sie bei Wirtschaftsbetrug einschalten können

 

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DEUTSCHLAND

 

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