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Bitte beachten: Diese Seite zieht um!
Seit langem haben wir geplant, unsere Informationsseiten über die Themen Adressbuchbetrug und Anzeigenbetrug hinaus auch für  Themen zu öffnen, die ganz allgemein unter Begriffe wie Trickbetrug, Täuschung, Bauernfängerei, Abzocke usw.  fallen. Dies soll für unsere Besucher durch die Wahl eines passenden Domainnamens auch sofort erkennbar sein.
Bitte bookmarken Sie also www.verbraucherabzocke.info Die Domain adressbuchbetrug.info wird nach einer Übergangsphase abgeschaltet.

Ab sofort finden Sie diese Infoseite unter
http://www.verbraucherabzocke.info/6-Online/6g-Recht-und-Gerechtigkeit/Urteile-Branchenbuch-Variante.html

Urteilssammlung zum Branchenbuch-Formular
Prozesse, in denen Adressbuch Betrüger und / oder dubiose Register Anbieter verloren haben

Wichtiger Hinweis: Die bei uns aufgeführten Firmen arbeiten meist nicht mit "rechtswidrigen" Methoden. Dass wir viele für dubios halten, ist eine Meinungsäusserung. Die Begriffe Betrug und Betrüger sind ebenfalls Meinungsäusserungen und bedeuten nicht, dass die von uns kommentierten Firmen bereits strafrechtlich verurteilt wurden. Mehr Info

Urteile zu Branchenbuch-Formularen, die als Korrekturabzug aufgemacht sind mehr Info zu Branchenbuch-Formularen
Gerichte / Datum
Formulare
Urteilssammlung
Urteil AG Pirna 4 C 463/08 vom 06.11.2008 Muster SGW s.r.o. verliert Prozess - Das Übersenden des Formulars an die Beklagte stellt kein Angebot dar. "Es kann bereits deshalb nicht von einem Angebot ausgegangen werden, da es an der Unterschrift der Klägerin fehlt. Es handelt sich insoweit um ein invitatio ad offerendum..." erstritten von Rechtsanwalt Theisen, Dresden
AG Erding Az.5 C 744/08 vom 28.10.2008 Muster "...ist ersichtlich, dass die Klägerin mit Unterbreitung von Angeboten der vorliegenden Art darauf abzielt, die mangelnde Sorgfalt der Adressaten beim Lesen des Angebotstextes zu nutzen, um zum Vertragsabschluss zu gelangen. Insgesamt wird durch Wortwahl und optische Aufbereitung, wie bereits aufgeführt, der Eindruck erweckt, es gehe für den Adressaten darum, bereits voreingetragene Daten seiner Firma zu kontrollieren und zu korrigieren. Es wird der Anschein eines bereits bestehenden Eintrags und einer bereits bestehenden laufenden Geschäftsbeziehung hervorgerufen.
Die damit festgestellten Bestandteile der objektiven Täuschung lassen vorliegend die Annahme eines von Täuschungswillen getragenen Verhaltens zu.
.." erstritten von Rechtsanwältin Andrea Spötzl, Ebersberg
AG Kamenz 2 C 0041/08 vom 02. Oktober 2008 Muster
TTT-Tele-Service Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH verliert Prozess "..im schwarzgeränderten Kasten...heißt es, der Auftraggeber behalte sich vor, Einträge abzulehnen. Im Gegensatz dazu heißt es wiederum im nächsten Satz, die Annahme dieses Angebotes erfolge durch die Unterschrift. Selbst für sich genommen sind die schon in sich widersprüchlichen Formulierungen...nicht geeignet, darauf schließen zu lassen, bereits mit Unterschreiben dieses Antrages werde ein verbindliches Angebot des Formular-Absenders angenommen...." (erstritten von Rechtsanwalt Theisen, Dresden)
AG Schönbeberg 17b C 74/08 vom 12. September 2008 Muster
TTT-Tele-Service Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH verliert Prozess: Im vorliegenden Fall führt die Gesamtschau der Umstände jedenfalls zu einer von der Klägerin bewusst in Kauf genommenen Täuschung in Bezug auf die von ihr angeschriebenen Unternehmen...Von einem zumindest bedingten Vorsatz im Hinblick auf die Täuschungshandlung ist mithin auszugehen.. (erstritten von Rechtsanwälte Dirk Trettin u.a., Fuggerstr. 35, 10777 Berlin)
Beschluss LG Neuruppin vom 01.09.2008 Muster LG Neuruppin beabsichtigt, Berufung der TTT-Tele-Service Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH zurückzuweisen: "...Die Preisvereinbarung ist hier nämlich...unwirksam, da es sich hierbei um eine überraschende und intransparente Klausel handelt..." TTT nahm daraufhin Berufung zurück - Das Urteil AG Perleberg vom Juni 2008 ist damit rechtskräftig - siehe weiter unten
AG Riedlingen 1 C 134/08 - August 2008 Muster
TTT-Tele-Service Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH verliert Prozess: Beklagte muss nicht für das 2. Vertragsjahr 1082,90 Euro bezahlen "...dass nach dem Erscheinungsbild und Aufbau des Formulars der Klägerin der jeweilige Vertragspartner nicht damit rechnen kann und nicht damit zu rechnen braucht, er verpflichte sich mit seiner Unterschrift zur Zahlung einer Vergütung..." erstritten von Rechtsanwalt Thamm / Mannheim
AG Augsburg AZ 73 C 5637/07 - 12. August 2008 Muster
SGW Branchen- und Telefonbuchverlag Ltd. verliert Prozess am AG Augsburg. Der verwendete Begriff "Branchenbuch" sei irreführend,...die arglistige Täuschung lasse sich mit Händen greifen..."
LG Rostock, 14. Juli 2008 Muster RAe Ernestus, Daub & Coll. nehmen die Berufung zurück (betr. AZ 1 S 169/07) - mitgeteilt von Rechtsanwalt Thamm / Mannheim
LG Rostock 01.07.2008 AZ: 1 S 176/07 - 49 C 453/06 AG HRO Muster
Das LG Rostock weist die Berufung der Beklagten (MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH) gegen das Urteil des AG Rostock vom 07.06.2007 zurück. Erstritten von Rechtsanwalt Thamm, Mannheim
AG Perleberg AZ 11 C 301/07 vom 05.06.2008 Muster
Rechtsanwalt Seeholzer, Hamburg gewinnt Prozess gegen TTT- Tele-Service Verlags- und Vertriebsgesellschaft. Das AG Perleberg schließt sich den Gründen der Entscheidung des LG Köln vom 26.09.2007 (Urteil gegen DPM) an. "...Als Handlungsvariante der arglistigen Täuschung komme...jedes andere Verhalten in Betracht, sofern es geeignet ist, beim Gegenüber einen Irrtum hervorzurufen und den Entschluss zur Abgabe der gewünschten Willenserklärung zu beeinflussen...."
LG Rostock 29.05.2008 AZ 43 C 426 / 06 Muster Das LG Rostock teilt mit, dass die Kammer beabsichtigt, die Berufung der MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft zurückzuweisen. (Rechtsanwalt Thamm, Mannheim)
LG Rostock 28.05.2008 1 S 174/07 - - - AZ 49 C 49/ 07 AG HRO Muster Das LG Rostock weist die Berufung zurück, die MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft GmbH muss bereits gezahltes Geld zurückerstatten.
LG Ingolstadt AZ 21 S 1571/07 vom 28.01.2008 Muster
LG Ingolstadt weist Berufung von Sven Wagner (Telefonbuchverlag Wagner) als unbegründet zurück und bestätigt Urteil des AG Ingolstadt 15 C 874/07 vom 08.08.2007 (siehe weiter unten). "Diese vom Beklagten bewusst herbeigeführte Irreführungsgefahr des Adressaten ist im vorliegenden Fall von einem derart großen Gewicht, dass...auf eine rechtlich relevante arglistige Täuschung...geschlossen werden muss..."
AG München AZ 264 C 13765/07 vom 04.10.2007 Muster
Rechtsanwalt Bernhard Faßbender / München gewinnt Geld-zurück-Klage gegen Sven Wagner / Telefonbuchverlag Wagner e.K. "...dass mit einer Unterschrift ein zusätzlicher Vertrag zustande kommt, findet sich erst im laufenden Text auf der rechten Seite. Unter den gegebenen Umständen sieht das Gericht das Vorliegen einer ungewöhnlichen Klausel als gegeben an..."
AG Ingolstadt AZ 10 C 714/07 vom 12.09.2007 Muster
Rechtsanwalt Alexander Thamm gewinnt Feststellungsklage: Sven Wagner (Telefonbuchverlag Wagner e.K. in Kösching) hat keinen Anspruch auf Zahlung. ...Im konkreten Fall ist eine Täuschung gem. § 123 BGB gegeben; aufgrund der speziell gestalteten Aufmachung des Eintrgungsformulars unterlag der Kläger einem entsprechenden Irrtum; der Kläger ging davon aus, einen Korrekturabzug auszufüllen bzw. einen kostenlosen Eintrag zu veranlassen. Das Formular war geeignet, einen entsprechenden Irrtum hervorzurufen und hierdurch die Entschliessung zur Unterzeichnung des Formulars zu beeinflussen..."
AG Ingolstadt AZ 11 C 858/07 vom 05.09.2007 Muster
Rechtsanwalt Alexander Thamm gewinnt Feststellungsklage: Sven Wagner (Telefonbuchverlag Wagner e.K. in Kösching) hat keinen Anspruch auf Zahlung. "...Allein der Hinweis "Wichtig", welcher dem Fließtext vorangestellt wurde, genügt nicht, um den Inhalt des Fließtextes bedenkenlos erscheinen zu lassen. So folgen insbesondere nach dem Hinweis "Wichtig" keine Ausführungen zur Kostenpflichtigkeit, sondern die Aufforderung, Bilder der Praxis zu übersenden. Offenbar sollen die Kunden getäuscht werden, dass dieser Hinweis nur die Interessenten betrifft, welche die Veröffentlichung von Bildern wünschen. Soweit dann im Anschluss ausgeführt wird, dass mit der Unterschrift unter dem Formular ein hervorgehobener - kostenpflichtiger - Eintrag zustande kommt, so ist dies erst recht als überraschend einzustufen..."
AG Ingolstadt AZ 15 C 874/07 vom 08.08.2007 Muster
Rechtsanwalt Alexander Thamm gewinnt Feststellungsklage: Sven Wagner (Telefonbuchverlag Wagner e.K. in Kösching) hat keinen Anspruch auf Zahlung
AG Rostock 07.06.2007 AZ 49 C 453 / 06 Muster
MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH hat keinen Anspruch auf Zahlung - Urteil erstritten von Rechtsanwalt Thamm / Mannheim
AG Rostock 07.06.2007 AZ 49 C 407 / 06 Muster
Rechtsanwalt Thamm / Mannheim gewinnt Feststellungsklage gegen MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH "...nach Auffassung des Gerichts war die Gestaltung des Formulars bewusst so gewählt worden, dass zumindest der flüchtige Leser davon ausgeht, es handele sich lediglich um die Bestätigung eines bereits bestehenden Vertrages, bzw. der Richtigkeit der angegebenen Daten..."
AG Rostock 29.06.2007 AZ 49 C 513 / 06 Muster
Rechtsanwalt Thamm / Mannheim gewinnt Feststellungsklage gegen MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH
"...musste der Beklagten doch klar sein, dass dieses Formular mit erheblichen Rechtsunsicherheiten verbunden ist. Diese Unsicherheiten hätte die Beklagte durch Änderungen bei der Gestaltung des Formulars - etwa durch deutliche Heraushebung des Preises - mit einfachen Mitteln beseitigen können. Dass sie dies nicht getan hat, zeigt zur Überzeugung des Gerichts deutlich, dass es der Beklagten gerade auch auf die Täuschungsgeeignetheit des Schreibens ankam..."
AG Rostock 29.06.2007 AZ 43 C 426 / 06 Muster
Rechtsanwalt Thamm / Mannheim gewinnt Feststellungsklage gegen MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft "...Die Assoziation zu einem bereits bestehenden Eintrag wird geweckt. Als Eintragungsart wird wiederum "Standard + Eintrag" genannt. Die Assoziation mit dem kostenfreien Standardeintrag der "Gelben Seiten" wird hergestellt..."
AG München - 272 C 30329/06 - 09.03.2007 Muster
Branchenklick GmbH - "..Die Beklagtenpartei befand sich aufgrund ihres ablehnenden Schreibens zur gewünschten Vertragsaufhebung vom 31.8.2006 ab diesem Zeitpunkt mit der letztlich dann doch zugestandenen Stornierung in Verzug, so dass es sachgerecht erscheint, ihr auch insoweit die durch die Klageerhebung verursachten Kosten anzulasten..."
AG Hamburg - 34C C 324/06- 02.02.2007 Muster
Blue Eye Media Net Ltd. - "... Die Gesamtaufmachung des Formulars erweckt bei dem Durchschnittskunden den Eindruck, dass der Eintrag kostenlos ist. Die Zahlungsverpflichtung ist mithin nicht Vertragsbestandteil geworden..."
20.01.2007 - AG Hamburg - 35A C 402/06 Muster
Blue Eye Media Net Ltd. - Versäumnisurteil: "...Es wird festgestellt, dass die Klägerin nicht verpflichtet ist, an die Beklagte einen Betrag von insgesamt 2 034,64 Euro, aufgrund des am 26. April 2006 unterzeichneten Formulars zu bezahlen..."
AG Ingolstadt AZ 11 C 2351 / 06 Muster
Thomas Mauerer / Kösching (Ärzte - Kliniken - Regional ) muss ergaunertes Geld zurückzahlen ( AG Ingolstadt AZ 11 C 2351/06 )
Wenn wie im vorliegenden Fall nah dem Gesamteindruck des Formulares eine Kostenfreiheit für den Eintrag besteht und der Anschein erzeugt wird, dass lediglich eine Überprüfung der Kundendaten durch das Ausfüllen des Formulares bezweckt wird, so iegt ein Fall der Täuschung vor wenn im Kleingedruckten eine Entgeltlichkeit für einen hervorgehobenen Eintrag vereinbart wird. - erstritten von Ra Alexander Thamm / Mannheim
AG München Dezember 06 Muster
Branchenklick GmbH Ismaning muss entstandene Rechtsanwaltskosten erstatten (Urteil als pdf)
02.10.06 - AG München - Az 281 C 9753 / 06 Klage gewonnen  
Branchenklick GmbH - "...ergibt sich, dass die Tatbestandvoraussetzungen eines versuchten Betruges seitens der Beklagtenpartei zum Nachteil der Klagepartei vorlagen..."
AG Ulm - Sept. 05 Muster
OBB - Online Branchenbuch Stefan Kindler muss auch die aussergerichtlichen Kosten bezahlen Mehr Infos
LG Hamburg - Juli 2005 + August 05 Muster
Branchenklick GmbH darf mit dem "Branchenbuch" Formular nicht hausieren gehen - zum Urteil
LG Hamburg - Sept. 05 Muster
Michael Weber (Branchen-Online Verlag) >>>  muss bereits ergaunertes Geld wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückzahlen... - erstritten von Rechtsanwalt Alexander Thamm, Mannheim
AG Ulm - Juli 05 Muster
OBB - Onlinebranchenbuch.com GmbH verliert Feststellungsklage - das Formular verpflichtet nicht zur Zahlung - Az 5 C 144/05
AG Hamburg - 20. 10. 2004 Muster
Branchen-Online-Verlag = Michael Weber (=Branchenonlinebuch) verliert Feststellungsklage Herr Weber hat keinen Anspruch auf Zahlung
AG Hamburg - 3. 9. 2004 Muster
Branchen-Online-Verlag = Michael Weber (=Branchenonlinebuch) muss bereits kassiertes Geld zurückzahlen >>>
LG Frankfurt/Main 22.07.2004
Az.: 3-11 O 1 / 04

Muster
LG Frankfurt verbietet das Formular "Berliner Branchenbuch"    vom European Businessguide - Es wird bei dem verwendeten Formular der Eindruck erweckt, es handele sich um "das" Berliner Branchenbuch - die Nutzung des Begriffs "Branchenbuch" ist irreführend zum Urteil

Aus Prozessen lernen !

hier gibt es Urteile und Urteilsbegründungen - aus Prozessen, in denen Trickform Betrüger gewonnen haben. Meist sind formaljuristische Gründe die Ursache....

AG Neukölln AZ 9 C 101 / 01 v. 18. 7. 2001 - Richter beschreibt, wie eine Anfechtung wegen Irrtums hätte aussehen sollen

Urteil des AG Köln AZ 113 C 113 / 01 v. 12. 11. 2001 - Gericht sieht arglistige Täuschung - kann ihr jedoch nicht nachgehen, weil der betrogene Kunde die Anfechtungsfrist nicht eingehalten hat. Prozess verloren - ACHTUNG: Die meisten Gerichte sehen das anders: trotz fehlender Anfechtung wird der Vertrag als ungültig angesehen, da die AGB irreführend oder wettbewerbswidrig sind und somit erst gar kein Vertrag zustandegekommen ist. (siehe Urteile oben)
Weitere Urteile im Zusammenhang mit Unterschriftenerschleichung und Formularbetrug

Diverse BGH Urteile
Tenor: Wer mit einem sittenwidrigen Formular eine Unterschrift (einen Auftrag) erschlichen hat, darf aus so einem Formular keine Früchte ziehen --- wichtig für Geld zurück Forderungen - hier besonders im Visier: rechnungsähnlich aufgemachte Formulare - also Anschreiben mit angehängter Zahlkarte, die schon teilweise vorausgefüllt ist. Hier zu den BGH Urteilen (pdf Datei)

Urteilssammlung zu Henghuber-Formularen

 

Das Henghuber-Formular

 

Urteilssammlung zu rechnungsähnlichen Formularen

 

Der Rechnungstrick

 

Urteilssammlung Branchenbuch-Formularen

 

Der Branchenbuch-Trick

 

Urteilssammlung zu Varianten des Henghuber-Formulars

 

Varianten des Henghuber-Formulars

 

Liste mit allen gewonnenen Prozessen

 

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Hauptseite Argumente der Schwindler

 

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Übersicht Geld-Zurück-Forderungen

 

Übersicht Anfechtungserklärungen

 

Zum Thema Wucher

 

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KONTAKTADRESSEN

 

Adressen in Europa, die Sie bei Wirtschaftsbetrug einschalten können

 

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DEUTSCHLAND

 

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