Das OLG München hat den Versuch der Staatsanwaltschaft München vereitelt,
den Trickbetrug der Heller Mafia strafrechtlich zu verfolgen (siehe Branchenbuch Trick).
Das OLG hat entschieden, dass die Ermittlungen gegen den Heller-Strohmann
Michael Bauer - siehe Branchenklick GmbH - eingestellt werden. Die
Staatsanwaltschaft muss dem folgen. Sie tut es widerwillig und beruft sich
auf eine BGH-Entscheidung. In dieser BGH-Entscheidung erkannte das oberste
Gericht, dass man lügen kann, auch wenn man die Wahrheit sagt.
So beruhte der Trick der "rechnungsähnmlichen Offerten" darauf, dass zwar
irgendwo im Kleingedurckten stand, dass ein Auftrag erst durch Bezahlung
zustande kommt - aber durch die Aufmachung als Rechnung und den angehängten
Zahlschein sowie die offizielle Bezeichnung als z. B. "Deutsches
Gewerberegister" wurde der Eindruck erweckt, als habe der Angeschriebene
eine offene Rechnung zu begleichen.
Ganz ähnlich verhält es sich mit den Henghuber-Trickformularen oder mit den
Branchenbuch-Formularen der Heller-Firmen.
Aber das OLG München findet diese Art von Trickbetrug ganz in Ordnung. Denn
wenn der Angeschriebene auch das Kleingedurckte ordentlich studiert und
wenn er ausreichend über das Blatt nachdenkt und notfalls einen
Schriftgelehrten zu Rate zieht und hoffentlich noch einen Anwalt, dann
kann er erkennen, dass das ganze ein Betrugsversuch ist, denn es ist ja
alles irgendwo auf dem Blatt beschrieben. Deshalb ist es ein ganz ehrlicher
Betrugsversuch und kann nicht als Betrug geahndet werden. So das OLG München.
Die Staatsanwaltschaft sieht das kritischer. Siehe Einstellungsbegründung
der Staatsanwaltschaft
Aber trotz OLG München - die Situation für die Naiven dieser Welt, für die,
die glauben, dass es einen Pflicht zur Ehrlichkleit gibt, ist es nicht ganz
aussichtslos. Es gibt die Rechtsprechung in Rostock, wo ein Heller-Strohmann wegen Betrugs verurteilt wurde - wegen eben desselben Formulars,
das beim OLG München "freigesprochen" wurde. |