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Pressemitteilung
Hintergünde des Verfahrens |
| Mai
2004 Rechtskräftiges
Urteil gegen Stebo Expert > Stiftung Gesundheit klagt
erfolgreich für mehr als 250 Ärzte |
Die
Stiftung Gesundheit hat für mehr als 250 Ärzte erfolgreich
gegen den betrügerischen Adresshändler Stebo Expert (heute "Stebor
Office Factory GmbH") geklagt. Das Urteil des Landgerichts Mannheim,
das die Rückzahlungs-Ansprüche der Ärzte bestätigt,
ist rechtskräftig (AZ 2 O 279/03).
> > Die Stebo Expert
hatte in den vergangenen Jahren sogenannte "Korrekturofferten" für
angeblich kostenlose Verzeichniseinträge an Ärzte und
Zahnärzte versandt. Der Adresshändler hatte dabei jedoch
sorgsam verschleiert, dass bereits die Rücksendung der Korrekturofferte
einen kostenpflichtigen Eintrag auslöst. Die Stiftung Gesundheit
hatte daher im Sommer 2003 eine Sammelklage gegen Stebo Expert
initiiert, nachdem sich zahlreiche Ärzte an das Medizinrechts-Beratungsnetz
gewandt hatten.
> > Das an Stebo gezahlte Geld konnten die
betroffenen Ärzte allerdings bislang noch nicht zurückerhalten:
Die Stiftung Gesundheit hatte zwar direkt nach dem Urteil eine
Pfändung der Geschäftskonten veranlasst - doch die Konten
existieren nicht mehr: "Die Banken haben uns mitgeteilt, dass sie
keinerlei Geschäftsverkehr mehr mit Stebo Expert pflegen",
erläutert Dr. Peter Müller, Vorstand der Stiftung Gesundheit.
> > Die
Stiftung Gesundheit bereitet daher nun die nächste Klage
vor: "Wir
werden ein Zivilverfahren einleiten, da wir bei den Stebo-Vorfällen
den Straftatbestand des Betrugs für gegeben sehen", berichtet
Dr. Kay-Uwe Jacobs, Justitiar der Stiftung Gesundheit. "Wenn
das Gericht diese Auffassung bestätigt, wäre uns
eine sogenannte Durchgriffshaftung auf das Privatvermögen der
Anteilseigner von Stebo Expert möglich, um das
Geld der Ärzte
wiederzubeschaffen."
> > Die
beiden leitenden Mitarbeiter der Stebo: Betz + Borowitz,
die im Dezember 2003 wegen Betrugs verhaftet wurden, befinden
sich nach wie vor in Untersuchungshaft.
> > -------------------------- > Stiftung
Gesundheit > Hindenburgufer 87 > 24105 Kiel > Tel. 0431
/ 88 10 15-0 > Fax 0431 / 88 10 15 55 > www.stiftung-gesundheit.de > eMail:
sg@arztmail.de |
Zu diesem Thema siehe auch
http://www.aerztezeitung.de/docs/2004/05/07/085a1202.asp
http://www.aerztezeitung.de/docs/2003/04/29/079a0503.asp |
| Mehr
Hintergrund Info zu Stebo
Expert hier |
| Hintergünde
des Verfahrens: |
Juli
2004 Seit Mitte Dezember 2003 sitzen Meinrad
Borowitz geb. Betz und Steffen
Borowitz (=
Stebo GmbH) in Untersuchungshaft - wegen diverser Wirtschafts-Straftaten.
Zuständig ist die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht
Heidelberg, Kurfürstenanlage 21, 69110 Heidelberg.
Herr
Meinrad Borowitz, geb. Betz - ist verheiratet ist mit Herrn Steffen
Borowitz und konnte so seinen Namen wechseln.
Meinrad Borowitz geb. Betz und Steffen
Borowitz waren die Anteilseigner der Stebo Expert.
Mit den erschwindelten Geldern sollen u.a. 8 Häuser gekauft worden
sein - Bilanzwert 1,8 Millionen Euro - alle auf den Namen von
Steffen Borowitz.
Christine
Betz ist
die heute 72 jährige Mutter des Herrn Meinrad Borowitz,
geb. Betz. Christine
Betz war
von ihrem Sohn als Geschäftsführerin der Stebo
eingesetzt worden. Sie hat nach der Verhaftung ihres Sohnes die
Insolvenz für
die Stebo GmbH beantragt. Angeblich sei sie ahnungslos gewesen,
was ihr Sohn da für
Geschäfte
treibt - aber das kann man nicht so recht glauben, ist doch
Christine Betz bereits seit Jahren in dieses unseriöse Adressbuch-Geschäft
verwickelt. Immerhin ist
sie in Köln
bei einem Verfahren als Klägerin aufgetreten, bei dem sie
vergeblich verasuchte, Zahlung zu erhalten für ein Trickformular,
bei dem die Kosten der Unterschrift auf der Rückseite in
den AGBs versteckt war. Sie soll aber im Gegensatz zu ihrem Sohn
bzw. dessen Ehemann ohne Vermögen sein.
Am 29.
1. 2004 hatte das Landgericht Mannheim Termin zur mündlichen
Verhandlung wegen einer Klage der "Stiftung Gesundheit" gegen
die Stebo GmbH anberaumt. Gefordert wurde die Rückzahlung von
Einnahmen aus "Manuskriptofferten", die an Ärzte geschickt worden
waren. Wenige Tage vor dem Verhandlungstermin legte der Anwalt
von Stebo Expert sein Mandat nieder. Die Firma Stebo hatte nämlich
die letzten Anwaltsrechnungen nicht mehr bezahlt.
Nachdem
Frau Betz Insolvenzantrag gestellt hatte schien wohl eine
Verteidigung vor Gericht überflüssig. Das Gericht verurteilte
die Stebo auf Rückzahlung
von über
50.000 Euro. Was Christine Betz - oder ihren Zögling -angesichts
eines Insolvenzantrags sicher kalt ließ.
Da hier
- (wie fast immer bei "gesunden" Konkursen) - ein Konkursbetrug
wohl kaum zu beweisen sein wird, bleibt nur die Hoffnung, dass die
Anteilseigner
(Betz/Borowitz + Borowitz)
mit ihrem Privatvermögen haften müssen. Das tritt immer
dann ein, wenn der Betrugstatbestand erfüllt ist.
Da
zivilrechtlich die Feststellung betrügerischer Machenschaften viel
leichter möglich ist, als strafrechtlich, bestehen gute Aussichten,
dass die Betrüger am Ende doch noch einen Teil ihrer Beute abtreten
müssen. |
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