| Netzwerke | Namensliste | Länderübersicht | Feedback | Die Witzeseite |
Anzeigenschwindel
| Startseite Anzeigenschwindel | Aktuell | Newsübersicht |
Adressbuchschwindel
| Startseite Adressbuchschwindel   |   Aktuell | Liste der Adressengräber | Newsübersicht |

 

 

 

Wir sind für unsere Arbeit auf Spenden angewiesen. Bitte beteiligen Sie sich, wenn Sie diese Seiten nützlich fanden

Stebo Expert verurteilt

Pressemitteilung

Hintergünde des Verfahrens
Mai 2004 Rechtskräftiges Urteil gegen Stebo Expert   > Stiftung Gesundheit klagt erfolgreich für mehr als 250 Ärzte

Die Stiftung Gesundheit hat für mehr als 250 Ärzte erfolgreich gegen den betrügerischen Adresshändler Stebo Expert (heute "Stebor Office Factory GmbH") geklagt. Das Urteil des Landgerichts Mannheim, das die Rückzahlungs-Ansprüche der Ärzte bestätigt, ist rechtskräftig (AZ 2 O 279/03).

> > Die Stebo Expert hatte in den vergangenen Jahren sogenannte "Korrekturofferten" für angeblich kostenlose Verzeichniseinträge an Ärzte und Zahnärzte versandt. Der Adresshändler hatte dabei jedoch sorgsam verschleiert, dass bereits die Rücksendung der Korrekturofferte einen kostenpflichtigen Eintrag auslöst. Die Stiftung Gesundheit hatte daher im Sommer 2003 eine Sammelklage gegen Stebo Expert initiiert, nachdem sich zahlreiche Ärzte an das Medizinrechts-Beratungsnetz gewandt hatten.

> > Das an Stebo gezahlte Geld konnten die betroffenen Ärzte allerdings bislang noch nicht zurückerhalten: Die Stiftung Gesundheit hatte zwar direkt nach dem Urteil eine Pfändung der Geschäftskonten veranlasst - doch die Konten existieren nicht mehr: "Die Banken haben uns mitgeteilt, dass sie keinerlei Geschäftsverkehr mehr mit Stebo Expert pflegen", erläutert Dr. Peter Müller, Vorstand der Stiftung Gesundheit.

> > Die Stiftung Gesundheit bereitet daher nun die nächste Klage vor: "Wir werden ein Zivilverfahren einleiten, da wir bei den Stebo-Vorfällen den Straftatbestand des Betrugs für gegeben sehen", berichtet Dr. Kay-Uwe Jacobs, Justitiar der Stiftung Gesundheit. "Wenn das Gericht diese Auffassung bestätigt, wäre uns eine sogenannte Durchgriffshaftung auf das Privatvermögen der Anteilseigner von Stebo Expert möglich, um das Geld der Ärzte wiederzubeschaffen."

> > Die beiden leitenden Mitarbeiter der Stebo: Betz + Borowitz, die im Dezember 2003 wegen Betrugs verhaftet wurden, befinden sich nach wie vor in Untersuchungshaft.

> > -------------------------- > Stiftung Gesundheit > Hindenburgufer 87 > 24105 Kiel > Tel. 0431 / 88 10 15-0 > Fax 0431 / 88 10 15 55 > www.stiftung-gesundheit.de > eMail: sg@arztmail.de

Zu diesem Thema siehe auch
http://www.aerztezeitung.de/docs/2004/05/07/085a1202.asp
http://www.aerztezeitung.de/docs/2003/04/29/079a0503.asp
Mehr Hintergrund Info zu Stebo Expert hier

Hintergünde des Verfahrens:

Juli 2004 Seit Mitte Dezember 2003 sitzen Meinrad Borowitz geb. Betz und Steffen Borowitz (= Stebo GmbH) in Untersuchungshaft - wegen diverser Wirtschafts-Straftaten. Zuständig ist die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Heidelberg, Kurfürstenanlage 21, 69110 Heidelberg.
Herr Meinrad Borowitz, geb. Betz - ist verheiratet ist mit Herrn Steffen Borowitz und konnte so seinen Namen wechseln.
Meinrad Borowitz geb. Betz und Steffen Borowitz waren die Anteilseigner der Stebo Expert. Mit den erschwindelten Geldern sollen u.a. 8 Häuser gekauft worden sein - Bilanzwert 1,8 Millionen Euro - alle auf den Namen von Steffen Borowitz.

Christine Betz ist die heute 72 jährige Mutter des Herrn Meinrad Borowitz, geb. Betz.
Christine Betz war von ihrem Sohn als  Geschäftsführerin der Stebo eingesetzt worden. Sie hat nach der Verhaftung ihres Sohnes die Insolvenz für die Stebo GmbH beantragt. Angeblich sei sie ahnungslos gewesen, was ihr Sohn da für Geschäfte treibt - aber das kann man nicht so recht glauben, ist doch Christine Betz bereits seit Jahren in dieses unseriöse Adressbuch-Geschäft verwickelt. Immerhin ist sie in Köln bei einem Verfahren als Klägerin aufgetreten, bei dem sie vergeblich verasuchte, Zahlung zu erhalten für ein Trickformular, bei dem die Kosten der Unterschrift auf der Rückseite in den AGBs versteckt war. Sie soll aber im Gegensatz zu ihrem Sohn bzw. dessen Ehemann ohne Vermögen sein.

Am 29. 1. 2004 hatte das Landgericht Mannheim Termin zur mündlichen Verhandlung wegen einer Klage der "Stiftung Gesundheit" gegen die Stebo GmbH anberaumt. Gefordert wurde die Rückzahlung von Einnahmen aus "Manuskriptofferten", die an Ärzte geschickt worden waren. Wenige Tage vor dem Verhandlungstermin legte der Anwalt von Stebo Expert sein Mandat nieder. Die Firma Stebo hatte nämlich die letzten Anwaltsrechnungen nicht mehr bezahlt.

Nachdem Frau Betz Insolvenzantrag gestellt hatte schien wohl eine Verteidigung vor Gericht überflüssig. Das Gericht verurteilte die Stebo auf Rückzahlung von über 50.000 Euro. Was Christine Betz - oder ihren Zögling -angesichts eines Insolvenzantrags sicher kalt ließ.

Da hier - (wie fast immer bei "gesunden" Konkursen) - ein Konkursbetrug wohl kaum zu beweisen sein wird, bleibt nur die Hoffnung, dass die Anteilseigner (Betz/Borowitz + Borowitz) mit ihrem Privatvermögen haften müssen. Das tritt immer dann ein, wenn der Betrugstatbestand erfüllt ist.

Da zivilrechtlich die Feststellung betrügerischer Machenschaften viel leichter möglich ist, als strafrechtlich, bestehen gute Aussichten, dass die Betrüger am Ende doch noch einen Teil ihrer Beute abtreten müssen.

Hauptseite Argumente der Schwindler

 

____________

 

Übersicht Geld-Zurück-Forderungen

 

Übersicht Anfechtungserklärungen

 

Liste mit gewonnenen Prozessen

 

Zum Thema Wucher

 

_______________

 

KONTAKTADRESSEN

 

Adressen in Europa, die Sie bei Wirtschaftsbetrug einschalten können

 

______________

 

DEUTSCHLAND

 

DSW-Info

 

VDAV-Info