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Bitte beachten: Diese Seite zieht um!
Seit langem haben wir geplant, unsere Informationsseiten über die Themen Adressbuchbetrug und Anzeigenbetrug hinaus auch für Themen zu öffnen, die Wirtschaftsbetrügereien jeder Art analysieren und Hilfe anbieten. Es geht uns ganz allgemein darum, zu zeigen, in welchem Ausmass in unserer Gesellschaft "Treu und Glauben" missbraucht werden, um Mitbürger hereinzulegen und abzuzocken. Dies soll für unsere Besucher durch die Wahl eines passenden Domainnamens auch sofort erkennbar sein.
Bitte bookmarken Sie also
www.verbraucherabzocke.info Die Domain adressbuchbetrug.info wird nach einer Übergangsphase abgeschaltet.

Ab sofort finden Sie diese Infoseite unter
http://www.verbraucherabzocke.info/6-Online/6g-Recht-und-Gerechtigkeit/Strafrechtlich/Rechtslage-Schweiz/Schweiz_wastun.html

Was tun nach der Unterschrift?

NEWS
6. Juni 2008 swissinfo.com: Bundesrat schickt UWG-Revision in die Vernehmlassung. Der Bundesrat sagt täuschenden Angeboten wie Adressbuchschwindel und Schneeballsystemen den Kampf an. Mehr Info
Der Gesetzesentwurf kann auf der Webseite des SECO nachgelesen werden
http://www.seco.admin.ch/themen/00645/00653/index.html?lang=de#sprungmarke0_20

Wie man sich richtig verhält
Eine Anfechtung schreiben. "Betroffene können sich auf absichtliche Täuschung berufen, womit der Vertrag für sie unverbindlich wird. Der Vertrag kann innerhalb eines Jahres, seit die Täuschung entdeckt wurde - am besten per eingeschriebenen Brief - angefochten werden. Falls die Gegenpartei die Anfechtungserklärung nicht gelten lässt, liegt es an ihr, vor dem Zivilgericht auf Vertragserfüllung zu klagen." (Quelle: www.konsum.admin.ch)
 
Betreibungsbegehren, Zahlungsbefehl und Rechtsvorschlag Quelle: Bezirksgericht Zürich

...Der Zahlungsbefehl beruht allein auf den Behauptungen des Gläubigers im Betreibungsbegehren. Das Betreibungsamt hat daher nur zu prüfen, ob ein formgültiges Betreibungsbegehren vorliegt. Ob der geltend gemachte Anspruch zu Recht besteht oder ob er vollstreckbar ist, darf es nicht kümmern. Dieses System kann dazu führen, dass eine Schuldnerin in ein Betreibungsverfahren einbezogen wird, die dem angeblichen Gläubiger nichts schuldet. Diese Regelung beruht auf der Überlegung, dass in sehr vielen Fällen die Schuld gar nicht bestritten ist, während es mit der Zahlungsfähigkeit des Betroffenen hapert.

Ob der in Betreibung gesetzte Anspruch wirklich besteht, hat im Streitfall das Gericht zu entscheiden. Der Schuldnerin steht gegen den Zahlungsbefehl der Rechtsvorschlag zu, mit dem sie die Betreibung zum Stillstand bringen kann (Art. 78 SchKG). Dass die Schuldnerin ohne weiteres einen Rechtsvorschlag erheben kann, ist eine Folge der beschriebenen Eigenart der schweizerischen Schuldbetreibungsordnung, denn schon das Betreibungsbegehren setzt ja keinen Nachweis voraus, dass die behauptete Forderung besteht. Die Schuldnerin verweist mit dem Rechtsvorschlag den Gläubiger auf den Rechtsweg. Die Betreibung kann erst fortgesetzt werden, wenn der Gläubiger die definitive oder die provisorische Rechtsöffnung erlangt hat...Die Schuldnerin kann den Bestand, die Fälligkeit oder die Höhe der in Betreibung gesetzten Forderung bestreiten. Sie kann aber mit dem Rechtsvorschlag auch die Vollstreckbarkeit der Forderung auf dem Wege der Schuldbetreibung in Abrede stellen. Wird der Rechtsvorschlag nicht begründet, gilt er für die ganze Forderung.

An den nächsten Polizeiposten oder das Bundesamt für Polizei wenden

Wer sich in einen aktuellen Fall von Inseratenbetrug verwickelt sieht, kann sich direkt beim nächsten Polizeiposten melden oder sich für Fragen an das Bundesamt für Polizei (fedpol) (031 323 13 10 / info@fedpol.admin.ch) wenden.

Die Namen der Gesprächspartner und sachdienliche Hinweise wie Häufigkeit der Kontaktversuche, Anrufzeiten, von der mutmasslichen Täterschaft vorgebrachte Argumente sollten notiert werden, ebenso der Gesprächsverlauf und der Umgangston. Auch sollten sämtliche Unterlagen – Originale und Kopien - aufbewahrt werden. 

WICHTIG: Egal, welche Argumente am Telefon vorgebracht werden und welcher Art die Drohungen sind:
Auf keine Forderungen eingehen. Keine Zahlungen leisten.


Quelle: www.skppsc.ch

 
Strafanzeigen
Je mehr Anzeigende sich finden, um so höher ist die Wahrscheinlichkeit der Verfolgung
 
Die Schweizerische Lauterkeitskommission

Formelle Beschwerde bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission einreichen

Erfahrungen

 
Informieren Sie den Schweizer Adressbuch- und Datenbankverleger-Verband SADV
Alderstrasse 40, Postfach, 8034 Zürich

Der SADV rät:
Getäuschte Schweizer Auftragsgeber können sich jederzeit auf einen Grundlagenirrtum oder absichtliche Täuschung berufen. Vermuten Sie bei einer Offerte oder Faktura eine unlautere Absicht oder sind Sie Opfer einer unlauteren Vorgehensweise geworden? Im Zweifelsfalle empfehlen wir Ihnen: http://www.fmh.ch/ww/de/pub/dienstleistungen/rechtsausk_nfte/rechtsausk_nfte/meinhausarzt_ch___printus_verl.htm
    • die Zahlung der Rechnung zu verweigern unter Hinweis auf den Grundlagenirrtum;
    • im Rahmen eines Beitreibungsbegehrens Rechtsvorschlag einzulegen.
 
Wenn die dubiose Firma im Ausland sitzt,

können Sie sich mit Ihren Belegen und einer Beschwerde an die dafür zuständige Institution des entsprechenden Landes oder direkt an die EASA wenden

Wenn deutsches Recht gilt (bitte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachsehen):

Nachdem Sie eine Anfechtungserklärung wegen arglistiger Täuschung - siehe Abwehrstrategie - abgeschickt haben, sollten Sie sich unter Was kann noch gegen diese Schwindeleien getan werden über weitere Schritte informieren. Man kann sich mit anderen Betroffenen (siehe Belegexemplar) zusammenschließen und eine Feststellungsklage machen.

 
Andere Opfer informieren
Viele "Kunden" der Betrüger kennen sich im Internet nicht aus und kennen diese Info Seite nicht. Wer nicht Bescheid weiß, glaubt den Betrügern meist, dass es keine Chance gibt, sich gegen die Forderung zu wehren. Wenn sich viele wehren, ist das auch ein Schutz für Sie selber.
In den unserer Ansicht nach wertlose Internetverzeichnissen sind die Opfer der Betrüger mt Adresse, Fax, e-mail und Telefon aufgelistet. Es macht allerdings ein bißchen Arbeit, diese Adressen zu extrahieren und andere Opfer zu informieren. Wenn aber alle Betroffenen über ihre Abwehrmöglichkeiten informiert sind, dann kann man davon ausgehen, dass das Betrügergeschäft sich nicht mehr lohnt
 
Informieren Sie diese Web page
Wir benötigen Ihre Informationen, um über die aktuellen Aktivitäten der Onliner im Bild zu sein und darüber zu berichten. Bitte schildern Sie, wie es kam, dass Sie darauf hereingefallen sind. Solche Zeugnisse können als Beweismaterial eingesetzt werden, wenn es darum geht, die massenweise Irreführung u. a. Tatbestände zu belegen.
Dieses Material stellt einen "empirischen" Beweis dafür dar, dass nicht nur Einzelne, sondern systematisch und in großer Zahl "Kunden" auf die Formulargestaltung hereingefallen sind. Kontakt

Formulare: Maschen und Methoden

 

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abgelehnte Rechtsöffnungsgesuche

 

Juli 2008 Lauterkeitskommission stellt Irreführungsabsicht der B & P Dienstleistungen fest

 

Schweizer Vertragsrecht

 

Info-Broschüre des SECO 2008

 

Info-Broschüre suchfuchs.ch 2008

 

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Urteilssammlung zu Henghuber-Formularen

 

Urteilssammlung zu rechnungsähnlichen Formularen

 

Urteilssammlung Branchenbuch-Formularen

 

Urteilssammlung zu Varianten des Henghuber-Formulars

 

Liste mit allen gewonnenen Prozessen

 

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Hauptseite Argumente der Schwindler

 

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Übersicht Anfechtungserklärungen

 

Zum Thema Wucher

 

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KONTAKTADRESSEN

 

Adressen in Europa, die Sie bei Wirtschaftsbetrug einschalten können

 

Schweizer Lauterkeitskommission

 

SECO

 

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PRESSE

 

November 2008
Anti-SECO Kampagne auf Internetvictims

 

Die Schweiz wehrt sich

 

Februar 2006 Facts: Peinlich für die Schweiz

 

Warum die Schweiz ein Eldorado für Adressbuchbetrüger geworden ist