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| AG Rüdesheim a. Rhein AZ 2 C 202/07 vom 07.08.2008 |
Versäumnisurteil gegen RI-Verlag für Regionalinformationen GmbH, Am Linkbrunnen 61, 69412 Eberbach. Beklagte muss Geld + Zinsen zurückzahlen (von Rechtsanwalt Thamm, Mannheim) |
| LG Bamberg 3 S 33/08 vom Juli 2008 |
In der Berufungsinstanz erfolgreiche Rückzahlungsklage eines Kunden gegen einen Anzeigenverlag aus dem Raum Forchheim wegen Unwirksamkeit des Anzeigenvertrages. Während das Amtsgericht Forchheim in der 1. Instanz noch der Auffassung war, dass eine vom Kunden bezahlte Rechnung nicht vom Verlag zurück gezahlt werden müsse, vertrat das Landgericht nunmehr die gegenteilige und für den Kunden im Ergebnis erfreuliche Rechtsauffassung, dass eine Rückzahlungspflicht besteht. Meiner Meinung nach ist die Auffassung des Landgerichts Bamberg auch zutreffend und befindet sich in Einklang mit einer Vielzahl weiterer obergerichtlicher Entscheidungen. Mitgeteilt von RA Czap, Hirschaid. |
| LG Rostock 01.07.2008 AZ: 1 S 176/07 - 49 C 453/06 AG HRO |
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| AG Ingolstadt , 16.06.2008 AZ: 13 C 603/08 |
Sven Wagner hat es zu unterlassen, den Klägern Rechnungen und Mahnungen für einen angeblichen Vertrag zu senden. (Versäumnisurteil) |
| AG Obernburg AZ 1 C 0543/06 |
Erfolgreiche Widerklage von Rechtsanwalt Thamm gegen Andreas Knappe (Versäumnisurteil) |
| AG Perleberg AZ 11 C 301/07 vom 05.06.2008 |
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| AG Mainz AZ: 80 C 369/07 vom 03.06.2008 |
Rechtsanwalt Thamm gewinnt Feststellungsklage gegen Thomas Fink (Handelsegisterzentrale): "Das mit "Handelsregisterzentrale für Industrie, Handel und Gewerbe" überschriebene Formular erweckt durch Wortwahl und äußere Gestaltung den Eindruck, es handele sich um...ein offizielles überregionales Gewerbeverzeichnis..." |
| AG Neuss AZ: 84 C 1986/08 vom 29.05.2008 |
Rechtsanwalt Thamm gewinnt Feststellungsklage gegen F und H Verlagsgesellschaft mbH, Düsseldorfer Str. 81-85, 40667 Meersbusch |
| LG Rostock 29.05.2008 AZ 43 C 426 / 06 |
Die Kammer weist darauf hin, dass sie beabsichtigt, die Berufung der MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft zurückzuweisen. Betr.: AG Rostock 29.06.2007 AZ 43 C 426 / 06 |
| LG Rostock 28.05.2008 1 S 174/07 - - - AZ 49 C 49/ 07 AG HRO |
Das LG Rostock weist die Berufung zurück. Die MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft GmbH muss bereits gezahltes Geld zurückerstatten. |
| AG Ebersberg April 2008 |
(erstritten von Rechtsanwältin Spötzl, 85560 Ebersberg ) "...der Beklagte hatte das Verfahren selbst geführt bis zur Festsetzung eines Verkündungstermins nach einem Termin zur mündlichen Verhandlung der Angelegenheit; dann hat er doch gemerkt, dass er nicht "durchkommt" und mich beauftragt. Ich hatte dann das "Vergnügen", das Verfahren wieder ins Stadium der mündlichen Verhandlung "zurückzuführen". Daher die Widerklage. Die Anfechtung hatte ich dann in meinem ersten Schriftsatz mit der Widerklage erklärt....
Die Klägerin hatte anfangs eine GmbH verklagt, die es so nicht gibt. Das Gericht hatte aber die im letzten möglichen Moment erklärte Klageänderung für zulässig erklärt." Die DPM hat keinen Anspruch auf Zahlung für das 2. Vertragsjahr |
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LG Ingolstadt weist Berufung von Sven Wagner Telefonbuchverlag Wagner) als unbegründet zurück und bestätigt Urteil des AG Ingolstadt 15 C 874/07 vom 08.08.2007 (siehe weiter unten). "Diese vom Beklagten bewusst herbeigeführte Irreführungsgefahr des Adressaten ist im vorliegenden Fall von einem derart großen Gewicht, dass...auf eine rechtlich relevante arglistige Täuschung...geschlossen werden muss..." |
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DPM Presse und Medienverlag GmbH unterliegt vor dem LG Berlin. Das Landgericht Berlin (53 S 9/07) hat in der mündlichen Verhandlung vom 09.11.2007 bestätigt, daß der Vertrag mit DPM nichtig ist. Daraufhin hat DPM ihre Berufung gegen das Urteil zurückgenommen. Damit ist die Entscheidung des AG Berlin Mitte (11 C 196/06) v. 15.12.2006 rechtskräftig. |
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DPM / Ron Täubert verliert Prozess am LG Trier: " Selbst wenn man von einem wirksamen Werkvertrag ausginge, stünde der Klägerin der geltend gemachte Werklohnanspruch nicht zu. Zutreffend geht das Amtsgericht davon aus, dass allenfalls eine Vertragsbindung von 1 Jahr vereinbart wurde, weshalb die Klägerin verpflichtet gewesen wäre, innerhalb eines Jahres ab Zustandekommen des Werkvertrags die für die Basisauskunft maßgeblichen Daten der Beklagten zu veröffentlichen..." (erstritten von Rechtsanwalt Hosp, 54516 Wittlich ( siehe Anwaltsliste) |
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DPM / Ron Täubert verliert Prozess am LG Köln "...Der Vertragsschluss auf Eintragung der Gewerbedaten der Beklagten in das "Deutsche Gewerbeverzeichnis" ist...seitens der Klägerin in der erkennbaren und ausschließlichen Absicht initiiert worden, den Vertragspartner zu schädigen und sich dabei ohne nennenswerte Gegenleistung auf Kosten des Gegenübers zu bereichern..." |
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Rechtsanwalt Bernhard Faßbender / München gewinnt Geld-zurück-Klage gegen Sven Wagner / Telefonbuchverlag Wagner e.K. "...dass mit einer Unterschrift ein zusätzlicher Vertrag zustande kommt, findet sich erst im laufenden Text auf der rechten Seite. Unter den gegebenen Umständen sieht das Gericht das Vorliegen einer ungewöhnlichen Klausel als gegeben an..." |
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Rechtsanwalt Alexander Thamm gewinnt Feststellungsklage: Sven Wagner ( Telefonbuchverlag Wagner e.K. in Kösching) hat keinen Anspruch auf Zahlung. ...Im konkreten Fall ist eine Täuschung gem. § 123 BGB gegeben; aufgrund der speziell gestalteten Aufmachung des Eintrgungsformulars unterlag der Kläger einem entsprechenden Irrtum; der Kläger ging davon aus, einen Korrekturabzug auszufüllen bzw. einen kostenlosen Eintrag zu veranlassen. Das Formular war geeignet, einen entsprechenden Irrtum hervorzurufen und hierdurch die Entschliessung zur Unterzeichnung des Formulars zu beeinflussen..." |
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Rechtsanwalt Alexander Thamm gewinnt Feststellungsklage: Sven Wagner ( Telefonbuchverlag Wagner e.K. in Kösching) hat keinen Anspruch auf Zahlung. "...Allein der Hinweis "Wichtig", welcher dem Fließtext vorangestellt wurde, genügt nicht, um den Inhalt des Fließtextes bedenkenlos erscheinen zu lassen. So folgen insbesondere nach dem Hinweis "Wichtig" keine Ausführungen zur Kostenpflichtigkeit, sondern die Aufforderung, Bilder der Praxis zu übersenden. Offenbar sollen die Kunden getäuscht werden, dass dieser Hinweis nur die Interessenten betrifft, welche die Veröffentlichung von Bildern wünschen. Soweit dann im Anschluss ausgeführt wird, dass mit der Unterschrift unter dem Formular ein hervorgehobener - kostenpflichtiger - Eintrag zustande kommt, so ist dies erst recht als überraschend einzustufen..." |
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DPM Presse-
und Medienverlag GmbH verliert Prozess am AG Neukölln "In dem Schreiben der Klägerin...ist ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages nicht zu erblicken. Vielmehr handelt es sich um ein sogenanntes invitatio ad offerendum...." Erstritten von Rechtsanwalt Schick / Berlin ( siehe Anwaltsliste) |
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DPM verliert Prozess in Dresden, da die in dem Eintragungsangebot beschriebenen Leistungen nicht erbracht wurden. Erstritten von Rechtsanwalt Backs, 01097 Dresden (siehe Anwaltsliste) |
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BGZ gewerbliches Internetmarketing e.K. / Patrick Hewer hat keinen Anspruch auf Zahlung - "der Beklagte ist zur Anfechtung berechtigt, weil e sich in einem Irrtum über den Inhalt seiner Erklärung befand. Er ging davon aus, dass eine gesetzliche Verpflichtung zur Eintragung in das Firmenregister des Klägers bestand, während tatsächlich nur ein privatvertragliches Angebot auf Abschluss eines Inseratvertrages vorlag..." |
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SK-Verlag, Siegmund Körber e.K., Obertrubach wird verurteilt, an die Beklagte und Widerklägerin 86,25 EUR zu zahlen "...Zur Überzeugung des Gerichts ist der Vertrag zwischen den Parteien wirksam durch die Beklagte angefochten worden, so dass Ansprüche daraus nicht mehr hergeleitet werden können. Zur Überzeugung des Gerichts liegen die Voraussetzungen für eine Irrtumserregung im Sinne des § 119 BGB bzw. der arglistigern Täuschung im Sinne des § 123 BGB vor..." erstritten von Rechtsanwalt Gernot Spiess |
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Rechtsanwalt Thamm / Mannheim gewinnt Feststellungsklage gegen MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH "...nach Auffassung des Gerichts war die Gestaltung des Formulars bewusst so gewählt worden, dass zumindest der flüchtige Leser davon ausgeht, es handele sich lediglich um die Bestätigung eines bereits bestehenden Vertrages, bzw. der Richtigkeit der angegebenen Daten..." |
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Rechtsanwalt Thamm / Mannheim gewinnt Feststellungsklage gegen MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH
"...musste der Beklagten doch klar sein, dass dieses Formular mit erheblichen Rechtsunsicherheiten verbunden ist. Diese Unsicherheiten hätte die Beklagte durch Änderungen bei der Gestaltung des Formulars - etwa durch deutliche Heraushebung des Preises - mit einfachen Mitteln beseitigen können. Dass sie dies nicht getan hat, zeigt zur Überzeugung des Gerichts deutlich, dass es der Beklagten gerade auch auf die Täuschungsgeeignetheit des Schreibens ankam..." |
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SK Verlag, Siegmund Körber e.K. verliert Prozess "...Dem Kläger steht gegen den Beklagten kein Anspruch auf Zahlung von 1350,24 EUR nebst Zinsen zu...." erstritten von Rechtsanwalt Czap ( siehe Anwaltsliste >>>). |
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Rechtsanwalt Thamm / Mannheim gewinnt Feststellungsklage gegen Sven Wagner - Telefonbuchverlag Wagner / Kösching: ..Die Preisgestaltung im Kleingedruckten ist also schon deshalb als Überrumpelung des Formularempfängers anzusehen, da Kostenpflichtigkeit und -höhe die essentiellen Bestandteile des Eintragungsvertrages sind. Zudem werden gerade die unter Kaufleuten üblichen Geschäftsroutinen ausgenützt. Auch ist nicht generell für einen Eintrag in Branchenverzeichnissen von einer Kostenpflichtigkeit auszugehen, da der Grundeintrag seriöser Branchenregister gewöhnlich kostenfrei vorgenommen wird. Der Angeschriebene hat also in der Regel keinen Grund, im Kleingedruckten mit Kostenvereinbarungen zu rechnen, zumal auch im kaufmännischen Verkehr davon ausgegangen werden muss, dass derartige Formulare nicht bis zum Schluss durchgelesen werden. Mithin ist eine derartige "versteckte" Klausel überraschend... |
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Rechtsanwalt Haase (58452 Witten, siehe Rechtsanwaltsliste >>>) gewinnt Prozess gegen DPM "...Das Gericht ist im übrigen der Auffassung, dass die Klägerin die nach dem Vertrag geschuldete Leistung nicht oder jedenfalls nur mit einem erheblichen Mangel behaftet erbracht hat. Nach dem Vertrag war eine Interneteintragung im "Deutschen Gewerbeverzeichnis" geschuldet. Tatsächlich betreibt die Klägerin eine Internetseite mit der Bezeichnung "www.gewerbeerfassung.de" und veröffentlicht das "Deutsche Gewerbeverzeichnis" auf dieser...." |
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Berufung der MV Medien Verlagsgesellschaft / Dirk Sachse ist nicht gerechtfertigt. "...völlig unbestimmt bleibt auch bei Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die für einen Anzeigeneintrag ebenfalls wesentliche Frage, wo bzw. an wen die CD-Rom vertrieben werden soll....Die Überseundung der Rechnung vom 1.7.2004 stellt kein Angebot zum Vertragsabschluss dar..." |
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s-find (Karl Schleicher) hat keinen Anspruch auf Zahlung. "...§ 123 Abs. 1 BGB erlaubt die Anfechtung einer Willenserklärung, wenn die Betreffende zu deren Abgabe durch arglistige Täuschung bestimmt worden ist....Für das Vorliegen einer Täuschung ist es zudem nicht erforderlich dass die Angaben objektiv falsch waren. Es genügt, wenn sie irreführend sind (Münchener Kommentar zum BGB - Kramer, 5. Auflage 2006, § 123 Rn. 15)..." erstritten von Rechtsanwalt Alexander Thamm / Mannheim |
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Thomas Mauerer / Kösching muss ergaunertes Geld zurückzahlen ( AG Ingolstadt AZ 11 C 2351/06 )
Wenn wie im vorliegenden Fall nah dem Gesamteindruck des Formulares eine Kostenfreiheit für den Eintrag besteht und der Anschein erzeugt wird, dass lediglich eine Überprüfung der Kundendaten durch das Ausfüllen des Formulares bezweckt wird, so iegt ein Fall der Täuschung vor wenn im Kleingedruckten eine Entgeltlichkeit für einen hervorgehobenen Eintrag vereinbart wird. - erstritten von Ra Alexander Thamm / Mannheim |
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Alfred Schärtl, Happy Werbung kann hat keinen Anspruch auf Zahlung, da der Beklagte wirksam angefochten hat. Nach Auffassung des Gerichts ist bereits in der Widerrufserklärung eine unverzügliche Anfechtung zu sehen |
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TVV Tele Verzeichnis Verlag GmbH - Wulf Lohmeyer muss ergaunertes Geld zurückzahlen. ".. Das Formular enthält für alle Entragungsformen mit Ausnahme des Grundeintrags einen deutlichen Hinweis auf die Entgeltlichkeit der Leistung in Fettdruck. Dieser befindet sich direkt neben der Leistungsbeschreibung. Allein für den Grundeintrag wird erst am unteren Ende des Formular, im Kleingedruckten, auf die Entgeltlichkeit hingewiesen..." |
AG Charlottenburg Januar 07 - AZ: 213 C 593/06 |
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Markus Staatsmann / Team Media Verlag muss Geld zurück zahlen
Auszug aus dem Urteil: "Das von dem Beklagten zu liefernde Werk, Fertigung und Verteilung der Erste-Hilfe-Tafeln im vereinbarten Verteilungsgebiet ist mangelhaft..." |
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VBV Medien Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH >>> muss ergaunertes Geld zurückzahlen Zum Urteil |
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MV Medien Verlagsgesellschaft mbH ( >>> )
muss ergaunertes Geld zurückzahlen - ( Az.: 35A C 339/05) Urteil vom 13.04.2006 |
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Calov Internet AG hat keinen Anspruch auf
Zahlung, da das Angebot mehrdeuig formuliert ist - ein kostenloser Grundeintrag
und kostenpflichtige Zusätze nicht deutlich getrennt und herausgestellt
wurden. Zum
Urteil (pdf) |
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AG Ulm - Sept. 05 |
OBB - Online Branchenbuch Stefan Kindler muss
auch die aussergerichtlichen Kosten bezahlen Mehr Infos |
LG Hamburg - Juli 2005 + August 05 |
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Online Branchenmarketing verliert Feststellungsklage
- Gerichtsstand ist Aue und nicht in Tschechien, wie in den Geschäftsbedingungen
angegeben. Außerdem ist keine Kostenpflicht entstanden, da aufgrund der
Formulargestaltung nicht mit einer Kostenpflichtigkeit gerechnet werden
konnte. |
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OBB - Onlinebranchenbuch.com GmbH verliert Feststellungsklage - das Formular verpflichtet nicht zur Zahlung - Az 5 C 144/05 |
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GST Verlag muss (nach erfolgreicher
Anfechtung) auch die durch die Anfechtung entstandenen Anwaltskosten bezahlen |
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S-Find GmbH = Karl Schleicher verliert Anspruch
auf Zahlung wegen arglistiger Täuschung - Urteil 2 C 563 / 03 |
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Branchen-Online-Verlag = Michael Weber (=Branchenonlinebuch)
verliert Feststellungsklage Herr Weber hat keinen Anspruch
auf Zahlung |
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Branchen-Online-Verlag = Michael Weber (=Branchenonlinebuch)
muss bereits kassiertes Geld zurückzahlen >>> |
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Cash Force verliert Feststellungsklage -
ein Anspruch auf Zahlung aus dem "Henghuber" Formular
besteht nicht - Urteil
116 c 2795_04 (pdf Dokument) |
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Online Branchenclick = Wendelin Spengler verliert Feststellungsklage - kann
keine Ansprüche aus dem "Vertrag"
ableiten (Spengler versucht vergeblich, Kosten durch Anerkenntnis zu vermeiden)
- Urtel 10 C 1851_04l |
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LG Frankfurt/Main 22.07.2004
Az.: 3-11 O 1 / 04
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LG Frankfurt verbietet das Formular "Berliner Branchenbuch"
vom European Businessguide - Es wird bei dem verwendeten Formular der Eindruck erweckt, es handele sich um "das" Berliner Branchenbuch - die Nutzung des Begriffs "Branchenbuch" ist irreführend zum Urteil |
BGH - Juli
04 |
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Construct Data ( FairGuide) verliert Feststellungsklage - das Formular ist auf Täuschung
angelegt, daher gibt es keinerlei Anspruch auf Zahlung |
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Deutscher
Online Service = Helga und Klaus Girth verlieren Forderung auf Zahlung
- eine Anfechtung wegen arglistiger
Täuschung ist überflüssig wegen unwirksamer Geschäftsbedingungen
= Verletzung des Transparenzgebots |
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Online Branchenclick = Wendelin Spengler
muss Geld zurückzahlen, da zum Zeitpunkt der Rechnung keine
ordentliche Eintragung in dem Adressengrab vorhanden war. Zum
Urteil 6c-3533-0 (pdf
Dokument) |
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Deutscher
Online Service = Helga und Klaus Girth verlieren Forderung auf
Zahlung obwohl keine ordentliche Anfechtung wegen arglistiger
Täuschung vorlag |
18.02.2004
LG Saarbrücken |
Geschädigter Verlag erwirkt einstw. Verfügung gegen Creativ-Gestaltungs GmbH, 66111 Saarbrücken |
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Online
Branchenclick = Wendelin Spengler verliert Feststellungsklage: ein wirksamer Vertrag besteht nicht
(im Zusammenhang mit "Geld zurück" Klage |
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Deutscher Online
Service ... Helga und Klaus Girth verlieren Forderung auf Zahlung (AZ24
C 10067/03) |
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Tomacom
(Tristan Holik) verliert - das Formular ist wegen Sittenwidrigkeit ungültig |
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Tomacom (Tristan
Holik) verliert Forderung auf Zahlung. Der Vetrrag ist nichtig wegen
Verstoß gegen die guten Sitten ( Täuschung)
, sowie wegen Irrtums (evidente Täuschungseignung des Formulars) |
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S-Find GmbH
= Karl Schleicher - hat keinen Anspruch auf Zahlung |
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Deutscher Online
Service ... Helga und Klaus Girth verlieren Forderung auf Zahlung für das zweite Vertragsjahr
- Resumee: bei Verstoß gegen AGB ist eine
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nicht Voraussetzung für
eine Abweisung der Zahlungspflicht.. |
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Deutscher Online
Service ... Helga und Klaus Girth verlieren Forderung auf Zahlung für das zweite Vertragsjahr |
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Online
Branchenclick = Wendelin
Spengler muss Geld zurückzahlen,
das er aus dem Formularvertrag eingenommen hat |
AG Castrop-Rauxel vom
3. 2. 2003 |
Online Branchenclick
= Wendelin Spengler verliert - "Die Formulargestaltung
ist irreführend und bewusst unklar gehalten...Das erkennende Gericht
ist der Überzeugung, dass die ...benutzte Formulierung bewusst irreführend
gehalten ist..." |
AG
Herford vom 15. 1. 2003 |
"Deutscher
OnlineService GmbH & Co. KG" Gf Helga und Klaus Girth verliert
wegen arglistiger Täuschung und betrügerischem Verhalten
- Hintergründe - Zum Urteil |
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"Deutscher
OnlineService GmbH & Co. KG" Gf Helga und Klaus Girth verliert
wegen arglistiger Täuschung |
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Deutscher Online
Service verliert - laut Neue Presse Hannover v. 17. 11. 02 - Gesch.
Z. GZ.: 262 C 19532/02 |
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Deutscher Online
Service ( Helga Girth, Klaus Girth
) (s. Online
Hintergründe) verliert wegen irreführender Formulargestaltung. |
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Deutscher
Online Service ( Helga Girth, Klaus Girth ) (s. Online
Hintergründe) verliert wegen absichtlicher Irreführung |
LG
Stuttgart (AZ
39 O 29 / 02 - vom 22. Mai 2002 |
Wendelin
Spengler = Online Branchenclick wird die Formularnutzung wegen Irreführung
verboten - bei Zuwiderhandlung Ordnungsgeld von
250.000,00 Euro ! |
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Online
GmbH Ratingen (Henghuber Lohmüller) darf das Formblatt nicht benutzen
- Stichwort "Baurnfängerei"... Verstoß gegen das
Wettbewerbsrecht. |
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Online
Raeder verliert wegen bewusster Irreführung und AGBG
Verstoß |
AG
München |
Deutscher
Online Service / Girth...
zieht 2 Tage vor der mündl. Verhandlung Klage zurück, wohl um weiteren
Prozess
Verlust zu vermeiden - Weitere
Informationen |
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Online
/ Raeder verliert |
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Online
/ Raeder verliert |
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Online
/ Raeder verliert wegen arglistiger Täuschung |
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Online
/ Raeder verliert |
LG
München 1 31. 10. 2001 |
Online
(Henghuber) verliert gegen Bruno Simmler (einstweilige Verfügung wegen "...die
auf Betrug ausgerichtete Firma...") |
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Online / Raeder verliert |
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Online
/ Raeder verliert |
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Online
/ Raeder verliert (Verzichtsurteil) |
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Online
/ Raeder verliert |
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Online
/ Raeder verliert - Zum Urteil |
OLG
München - März 01 |
Henghubers
Trickformular verstößt gegen
das Wettbewerbsrecht Zum
Urteil |
BGH - April
2001 |
BGH
verordnet 3 Jahre Haft in einem anderen Offertenschwindel - hier
das Urteil nebst Begründung |