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Rechtsanwalt
Oellers und seine Methoden
"Schneider,
Schwegler, Rechtsanwälte" -
oder - "Schneider,
Oellers, Laumen, Schwegler, Rose, Rechtsanwälte"
- oder
- "Rechtsanwälte Schneider und Kollegen" usw. |
| RA Öllers (Oellers) arbeitet(e) für die Adressbuchbetrüger |
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- und
seine Kanzlei für die Cash
Force (= Wagenführ) , welche Forderungen von Herrn Henghuber übernommen
hat. (2002 - 2004)
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- Zusammen mit RA Lergenmüller arbeitet er außerdem für
den Adressbuchbetrüger Online
Datenerfassung/ Michael Nieschulze, der seit dem Verbot des "Henghuber" Formulars von England
aus in Deutschland mit dem verbotenen Formular auf Kundenfang geht. August
2005
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RA Öllers
(Oellers) firmiert(e) als "Schneider
Schwegler Rechtsanwälte" |
oder auch mit dem Absender "Schneider Oellers
Laumen Schwegler Rose - Rechtsanwälte" Königsallee 60
G - 40212 Düsseldorf.
Oder auch anders. (2002 - 2004) |
Herr Öllers hat lange
Zeit verhindern können,
dass
das "Henghuber Formular" endgültig verboten wurde. (Siehe die
juristische Geschichte der Henghuber Formulare).
Darüberhinaus erntete
er die Früchte
dieser aufschiebenden Tätigkeit, indem
er als Geldeintreiber für die
Herren Ludwig Henghuber (>>>) und Wolfgang Lohmüller (>>>)
agierte |
September 2004 - Öllers Anwaltskanzlei arbeitet
nun auch für
die Firma Cash
Force (per Ra Lergenmüller). Diesmal wurde firmiert als
"Rechtsanwälte Schneider und Kollegen". November 2004
(Die Cash Force versucht auch
heute noch (November 2004) als Aufkäufer von unterschriebenen Formularen
mit den verbotenen Henghuber Formularen Geld zu verdienen - mit einem
Formular also, das vom obesten Gerichtshof - dem BGH verboten wurde >>> mehr
Info). Aber
durch ein BGH Urteil läßt sich diese Kanzlei nicht vom
Geld verdienen abhalten. |
| Lohmüllers Geldeintreiber RA Oellers und seine Methoden - November 2003 OLG hat inzwischen Formular verboten |
Oktober
2003
Der
Geldeintreiber von Herrn Lohmüller - der RA Oellers,
verschickt Briefe, in denen er erklärt, dass das Landgericht
Düsseldorf
bestätigt habe, dass das Formular rechtlich nicht zu beanstanden
sei. Außerdem legt er z. B. ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf
bei, in dem eine "Geld zurück" Klage abgewiesen
wurde, da nach Ansicht des Richters keine arglistige Täuschung
vogelegen habe. (Anderslautende
Entscheidungen siehe hier). Darüberhinaus "regt
er an", telefonisch die Angelegenheit zu klären. Und
wider besseres Wissen tut er so, als seien die Formulare rechtlich
unantastbar. ("...Damit ist ein wirksamer Vertrag geschlossen
worden..." ) |
Vorsicht Telefon-Trick
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In seinen Mahnbriefen
bietet Herr Oellers an, man solle sich doch bei einem Telefonat einigen.
("...regen
wir an, telefonisch eine außergerichtliche Lösung zu suchen..."
Herr
Öllers ist Rechtsanwalt - also juristischer Fachmann - Sie sind Laie. D.
h. Sie sind den juristischen Argumenten des Herrn Öllers in einem
Telefonat schutzlos ausgeliefert und lassen sich unter dem Eindruck dieser
Argumente wohlmöglich in eine Vereinbarung hereinreden.
Solche Vereinbarungen sind "Vergleiche". Ein Vergleich kann nicht mehr
angefochten werden. Er ersetzt den Formularvertrag - und die Tatsache,
dass das Formular betrügerisch ist spielt dann keine Rolle mehr.
So
kann man eine illegale Forderung also in eine legale Forderung umwandeln. (2002
- 2004) |
| Widerrechtliches
Früchteziehen |
| Im November 2002 bestätigte
Herr Öllers schriftlich einen Vergleich, der durch ein Telefonat
zustandegekommen war. Der Telefontrick hatte also wieder einmal funktioniert. |
Das Besondere: Während Herr Öllers diesen "Kunden" abkassiert,
ist ihm voll bewusst, dass das Formular wettbewerbswidrig ist. Das
OLG Düsseldorf hatte nämlich am 25. 4. 2002 entschieden, dass das
Trickformular wettbewerbswidrig sei. Herr Öllers war es selber, der in diesem
Prozess den Online Verlag vertreten hatte - er wusste also ganz genau, dass das
Formblatt als irreführend verurteilt worden war. Das hielt ihn jedoch
nicht davon ab, weiterhin abzukassieren. |
| Rechtliche
Darstellungen und Behauptungen wider besseres Wissen (2002
- 2004) |
Mit Zitaten aus Urteilen und Rechtskommentaren versucht Herr
Öllers den Eindruck zu erwecken, als sei unbestreitbar ein gültiger
Vertrag zustandegekommen. Er tut dies wider besseres Wissen, denn natürlich
kennt er die Urteile, in denen die Formulare als betrügerisch, als Bauernfängerei,
arglistig täuschend usw. eingestuft werden.
Mehr noch: Herr Öllers hat den Online Verlag vertreten, als der
DSW versuchte, die Trickformulare mit einer einstweiligen Verfügung
verbieten zu lassen. Herr Öllers weiß also gerade
aus diesen Prozessen, wie umstritten die von ihm verteidigten
Trickformulare sind und dass sie bereits mehrfach gerichtlich verboten
wurden. |
siehe auch die
juristische Geschichte der Henghuber Trickformulare |
| Veraltete Urteile - falsche Aktenzeichen |
Zu den Tricks des Herrn Öllers gehört es auch, Urteile zu zitieren,
die durch die aktuelle Rechtsprechung längst überholt sind. z.
B. zitiert er das AG München 35 C 05363/00 ohne Datum - ("Wer eine Urkunde
ungelesen unterschreibt..."). Aber das Aktenzeichen ist falsch. Ohne Datum
kann man lange suchen...
Es gibt aber tatsächlich ein passendes Urteil - allerdings mit dem
Az 155 C 05363 / 00 aus dem Juni 2000 - ein Betroffener hatte sich äußerst
ungeschickt und ohne anwaltliche Hilfe verteidigt - aber was schlimmer
ist: NACH diesem Urteil (nämlich am 17. 8. 2000 hatte das OLG München
das Formular als wettbewerbswidrig verurteilt - und das wusste Herr Öllers
natürlich ganz genau.
So etwas nennt man gezielte Desinformation. Es stellt
meiner Ansicht nach einen Verstoß gegen
die Wahrheitspflicht eines Anwalts dar. Hier wird die juristische Unkenntnis
des angesprochenen Laien voll ausgenutzt - das ist nicht nur unehrlich,
sondern Bereicherung mit unlauteren Methoden. |
| Standeswidriges
Verhalten |
Auch nachdem sich ein Betroffener per Anwalt vertreten ließ wendete
sich Herr Öllers weiter direkt an den Betroffenen. Das ist standeswidriges
Verhalten - also ein Fall für die Rechtsanwaltskammer. Zuständig ist
für solche Fälle die Rechtsanwalstkammer Düsseldorf, Scheibenstr.
17, 40479 Düsseldorf |
| Wie
ernst sind die in den Mahnbriefen zitierten betrügerfreundlichen Urteile
zu nehmen? |
... Wahr
ist leider, dass es Urteile gibt, in denen Adressbuchbetrüger
gewonnen haben. Wenn man solche Urteile auch heutzutage Gottseidank
mit der Lupe suchen muss. Denn die Gesamtbilanz der Urteile
ist überwältigend
positiv - seit die Betroffenen Widerstand leisten, haben immer mehr
Richter und Gerichte erkannt, was hier abläuft. Und solche
Urteile, wie sie der Herr Oellers verschickt, sind heute kaum noch
denkbar. |
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