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ZRH Zentral-Register für Handels- und Brancheneintragungen deutscher Unternehmen - Argumente

ZRH Zentral-Register für Handels- und Brancheneintragungen deutscher Unternehmen

Postfach 1941, 67509 Worms; Scheidtstraße 28, 67547 Worms GF Elfriede Fischer *29.12.1939
ZRH und BUM sind laut AGB's Geschäftsbereiche der Spektrum 24 GmbH, der innovative Verlag, AG Mainz, HRB 40251

Wie die ZRH argumentiert

...Wir verweisen hier in unserem Angebot / Offerte auf die Headline 3-zeilig oben rechts "Registrierung Eintragungs- und Leistungsofferte deutscher Firmen"

Weiter finden Sie im Textpassus links mittig die Anmerkung "Hinweis: Dies ist keine Rechnung!" sowie auf dem Kostenansatz mittig rechts den Eintruck in gerasteter Form "Angebot", mit einer Typographie ca. 2 cm hoch.

Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen auf der Rückseite des Angebotes / Offerte weisen alle Details und wichtige Fakten unseres Angebotes aus.Im Absatz 7: "Sonstiges" ist nochmals eingedruckt: "Achtung, dies ist keine Rechnung."

Wir sind der Meinung, dass unsere Offerte / Angebot transparent, übersichtlich und für Sie klar erkennbar ist.

Im selben Schreiben macht die ZRH dann ein Vergleichsangebot und lässt 50% der Forderung nach.

Erfahrungen und Gegenwehr

siehe auf der Firmen-Hautseite

Auf Vergleichsangebote sollte man sich auf gar keinen Fall einlassen! Nehmen Sie sich einen erfahrenen Anwalt (siehe Anwaltsliste) und fordern Sie gezahltes Geld zurück. Bei dem von der ZRH verwendeten Formular handelt es sich um ein rechnungsähnliches Angebotsschreiben mit angehängtem Zahlschein. Diese Masche wurde vom BGH schon vor Jahren verboten (Urteil).