|
Wir sind für unsere Arbeit auf Spenden angewiesen. Bitte beteiligen Sie sich, wenn Sie diese Seiten nützlich fanden
* Zur Namensgebung des "Henghuber-Netzwerks" |
| Force "Rechtsberatung" (Andre M. Spallek) - Inkassomethoden |
| Weitere
Infos im Zusammenhang mit Cash Force Aktivitäten |
Hauptseite "Cash
Force" |
Infos
zur Gegenwehr |
Dezember
2003
- "Cash Force" - der Adressbuchschwindel und die PornoConnection
- Mehr
Info zur Pornoconnection
der Adressbuchbetrüger |
Januar 2004
- In neuerlichen Mahnschreiben verweist Eike Wagenführ auf gewonnene
Prozesse der Adressbuch Betrüger |
In
Mahnschreiben verweist Eike Wagenführ von Cash Force auf die Webpage www.aufmerksam-lesen.de
Dezember 03 Auf dieser Web page werden alle Argumente aufgeführt,
die
auch sonst aufgezählt werden, wenn behauptet wird, dass jeder, dem
eine Unterschrift abgetrickst werden konnte, nun auch zahlen muss.
Schon
Herr Lohmüller hat
in Mahnschreiben auf diese Webpage verwiesen. Man kann also annehmen,
dass die alten Seilschaftler Henghuber - Lohmüller die
eigentlichen Impulsgeber für diese Webpage sind. Was
von den dort eingestellten Urteilen zu halten ist kann man nachlesen
unter
>>> Die
Drohung mit betrügerfreundlichern Urteilen und Wie
betrügerfreundliche Urteile zustandekommen |
Bisher
hatte Herr Wagenführ in seinen Mahnschreiben gern auf eine Webpage
verwiesen, in der geschrieben stand, dass alles rechtens sei, und wer
unterschreibt, muss zahlen. Es waren auf dieser Seite auch allerlei Gutachten
und betrügerfreundliche Urteile eingestellt.
Nachdem Herr Wagenführ
wohl festgestellt hat, dass es nicht überzeugt, wenn er auf
eine Web page verweist, die von einem Pornohändler gefälligerweise
eingerichtet wurde, um die Adressbuchbetrüger in ihren "gerechten"
Forderungen zu unterstützen, zählt
er nun in einem weiteren Mahnschreiben selber allerlei Urteile auf, die
von verschiedenen Adressbuchbetrügern
gewonnen wurden .
Es handelt sich dabei - soweit ich das feststellen kann - nicht um Urteile,
die Herr Henghuber erstritten hat. Sie wurden
in Verfahren, in denen es um eine erheblich kleinere Geldsumme ging,
vor Amtsgerichten erreicht.
Ja,
solche Urteile existieren tatsächlich.
Aber was davon in der Regel zu halten ist kann man heir nachlesen:
>>>
Die Drohung
mit betrügerfreundlichern Urteilen |
Porno
und Rechtsberatung - das Geschäft des Petric Freund
Im Impressum
von "www.Aufmerksam-lesen" zeichnet ein gewisser Petric
Freund, 38259 Salzgitter als Herausgeber.
Herr Petric Freund, *12.03.1964, beschäftigt sich ansonsten mit dem Ausrichten
von "Pornofeiern" (Steuernummer: 51/113/02731) oder auch als
Pornohändler ( HRB 6639 ).In Salzgitter
ist er auch der Ansprechpartner für eine "Hardcore Factory". |
| INFO ZUR ERSTATTUNG VON INKASSOGEBÜHREN |
AG Wiesbaden 92 C 3458/07 - 22 - vom 15.11.2007 zur Erstattung von Inkassokosten
(Klägerin war hier die DPM Presse- und Medienverlag GmbH)
"Die Klage war hinsichtlich der geltend gemachten Inkassokosten in Höhe von 130,50 € abzuweisen. Innkassokosten sind dann nicht erstattungsfähig, wenn der Gläubiger geschäftserfahren ist und die Sache aus der Sicht zum Zeitpunkt der Einschaltung des Dritten zu Inkassozwecken keine besonderen Schwierigkeiten aufwies. Eine Erstattungspflicht für eigene Aufwendungen des Gläubigers besteht nur insofern, als ein wirtschaftlich denkender Mensch bei der Betrachtung ex ante (im Zeitpunkt der Einschaltung des Inkassobüros) diese für notwendig halten durfte. Das Überwachen von Zahlungspflichten und die Übersendung von Mahnungen sind einfachste kaufmännische Tätigkeiten, die zum eigenen Pflichtenkreis der Klägerin gehören. Ein beachtenswertes Interesse, diese Tätigkeiten auf eine andere Rechtsperson zu verlagern und so im Ergebnis eine Erstattung der Aufwendungen zu erlangen, bestehen nicht." |
|
|