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Trotz Formularverbot Dezember
2003
Als Geldeintreiber
meldet sich ein RA Jörg Scheller und
verlangt die Bezahlung der Eintragung für das zweite Jahr. Dieser
"Rechts"-Anwalt arbeitet für einen gewissen Bernhard
Kühner. Dieser Bernhard Kühner betreibt einen Online
Branchenverlag OBV GmbH.
Dieser Verlag hat die die
Formulare übenommen, für die einst Herr Christ Unterschriften
erSchwindlert hat. Das Formular wurde verboten - aber in den AGB der betrügerischen
Formulare stand ( auf der Rückseite - schön unleserlich hellgrau
auf grau gedruckt ) - dass sich die Laufzeit verlängert,
wenn nicht gekündigt
wird. Únd nun will also Herr Kühner das Geld fürs
zweite Jahr. Und sein RECHTSanwalt Scheller hat sich also nun als Handlanger
zur Verfügung
gestellt.... |
Kommentar
Herr
Scheller tut in seinem Schreiben so, als handele es sich um einen
gültigen Vertrag. ("...Meine Mandantin hat mir Unterlagen vorgelegt,
aus denen sich ergibt... Diese Forderung resultiert aus einem Vertrag...
Im Rahmen dieses Vertrages...")
Dabei sollte es dem Herrn Scheller - der ja Rechtsanwalt ist - doch
bekannt sein, dass hier ein Vertrag gar nicht erst zustande gekommen
ist - schließlich wurde ja höchstrichterlich festgestellt, dass das
Formular wettbewerbswidrig ist.
Und bei einem Verstoß gegen die AGB,
wie er hier vorliegt, bedarf es nicht einmal einer Anfechtung wegen
arglistiger Täuschung, da der "Vertrag" von vornherein nichtig ist.
- siehe auch das Urteil
des AG
Pirna vom 8. 5. 03 ( Mehr
Info hier).
Dass es immer wieder Anwälte gibt - die (um ein paar Mark zu verdienen)
- ihre fachliche Kompetenz nutzen, um Nichtjuristen unter Druck
zu setzen, ist leider traurige Wirklichkeit.
Man sollte aber in so
krassen Fällen wie hier die Anwaltskammer aufmerksam machen. Je mehr
Bedrängte und Genötigte sich diese Mühe machen, umso eher werden
diese "Rechts"anwälte vielleicht daran erinnert, dass ihr Beruf auch
etwas mit Recht und Gerechtigkeit zu tun hat - und dass ihre juristischen
Kenntnisse nicht dazu gedacht sind, anderen ein X für ein U vorzumachen.
Siehe auch: Was kann noch getan werden |
Dezember
2002 - Landgericht Leipzig verbietet die Nutzung des "Online" Formulars -
dem Online Branchenverlag Stefan Christ (Zwickau)
Wie die IHK Südwestsachsen
Tel 0375-814-118 mitteilte, erging an den Online Branchenverlag
Christ in Zwickau eine einstweilige Verfügung zur Untersagung
seines Formulars und zwar am 25.11.2002 durch das Landgericht
Leipzig.- AZ. Nr. 02 HK O 7492 / 02. (Tel. der Geschäftsstelle:
0341 4940 3550 ). Bei Zuwiderhandlung mit Ordnungsgeld bis
zu 250.000,00 Euro oder bis zu 6 Monaten Haft......... Januar
03: Das Urteil ist rechtskräftig !
Getäuschte, die trotzdem noch nach dem 25.11.2002 Mahnungen oder
letze Mahnungen erhalten haben, mögen sich bitte umgehend an den
Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität Postfach
2555, 61295 Bad Homburg wenden. (s. a. "Was
kann noch getan werden")
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