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Online Branchenverlag OBV GmbH (Bernhard Kühner) - Inkassomethoden zur Firmen-Übersicht
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Trotz Formularverbot Dezember 2003

Als Geldeintreiber meldet sich ein RA Jörg Scheller und verlangt die Bezahlung der Eintragung für das zweite Jahr. Dieser "Rechts"-Anwalt arbeitet für einen gewissen Bernhard Kühner. Dieser Bernhard Kühner betreibt einen Online Branchenverlag OBV GmbH.
Dieser Verlag hat die die Formulare übenommen, für die einst Herr Christ Unterschriften erSchwindlert hat. Das Formular wurde verboten - aber in den AGB der betrügerischen Formulare stand ( auf der Rückseite - schön unleserlich hellgrau auf grau gedruckt ) - dass sich die Laufzeit verlängert, wenn nicht gekündigt wird. Únd nun will also Herr Kühner das Geld fürs zweite Jahr. Und sein RECHTSanwalt Scheller hat sich also nun als Handlanger zur Verfügung gestellt....
Kommentar

Herr Scheller tut in seinem Schreiben so, als handele es sich um einen gültigen Vertrag. ("...Meine Mandantin hat mir Unterlagen vorgelegt, aus denen sich ergibt... Diese Forderung resultiert aus einem Vertrag... Im Rahmen dieses Vertrages...")

Dabei sollte es dem Herrn Scheller - der ja Rechtsanwalt ist - doch bekannt sein, dass hier ein Vertrag gar nicht erst zustande gekommen ist - schließlich wurde ja höchstrichterlich festgestellt, dass das Formular wettbewerbswidrig ist.

Und bei einem Verstoß gegen die AGB, wie er hier vorliegt, bedarf es nicht einmal einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, da der "Vertrag" von vornherein nichtig ist. - siehe auch das Urteil des AG Pirna vom 8. 5. 03 ( Mehr Info hier).

Dass es immer wieder Anwälte gibt - die (um ein paar Mark zu verdienen) - ihre fachliche Kompetenz nutzen, um Nichtjuristen unter Druck zu setzen, ist leider traurige Wirklichkeit.
Man sollte aber in so krassen Fällen wie hier die Anwaltskammer aufmerksam machen. Je mehr Bedrängte und Genötigte sich diese Mühe machen, umso eher werden diese "Rechts"anwälte vielleicht daran erinnert, dass ihr Beruf auch etwas mit Recht und Gerechtigkeit zu tun hat - und dass ihre juristischen Kenntnisse nicht dazu gedacht sind, anderen ein X für ein U vorzumachen.
Siehe auch: Was kann noch getan werden
Dezember 2002 - Landgericht Leipzig verbietet die Nutzung des "Online" Formulars - dem Online Branchenverlag Stefan Christ (Zwickau)

Wie die IHK Südwestsachsen Tel 0375-814-118 mitteilte, erging an den Online Branchenverlag Christ in Zwickau eine einstweilige Verfügung zur Untersagung seines Formulars und zwar am 25.11.2002 durch das Landgericht Leipzig.- AZ. Nr. 02 HK O 7492 / 02. (Tel. der Geschäftsstelle: 0341 4940 3550 ). Bei Zuwiderhandlung mit Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 Euro oder bis zu 6 Monaten Haft......... Januar 03: Das Urteil ist rechtskräftig !
Getäuschte, die trotzdem noch nach dem 25.11.2002 Mahnungen oder letze Mahnungen erhalten haben, mögen sich bitte umgehend an den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität Postfach 2555, 61295 Bad Homburg wenden. (s. a. "Was kann noch getan werden")



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HINTERGRUND

 

Ist Henghuber der "Pate" einer ganzen Online Mafia ??

 

Zitat Henghuber: "Klar ist es eine Verarsche" - Wie Henghuber die Gerichte "vera...")

 

Der Wolf im Schafspelz

 

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Die juristische Geschichte des Henghuber-Formulars

 

Das Henghuber-Formular

 

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von Rechtsanwalt Lutz Lorenz

 

von Rechtsanwalt Jörg Scheller

 

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Domaindossier von 2004

 

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