| Gegen
Firma |
Anwalt
des Betroffenen |
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Info oder Urteil |
| Spektrum24 GmbH muss überwiesenes Geld an die Betroffene zurückzahlen. "...Sie (die Klägerin) hat die Zahlung ohne Rechtsgrund geleistet, weil kein Vertrag zustande gekommen ist und der Beklagten daher keine Forderung zustand..." |
Rechtsanwalt Thamm / Mannheim |
AG Worms 6 C 102/08 vom 08.09.2008 |
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Rechtsanwalt Thamm |
AG Mainz AZ: 80 C 369/07 vom 03.06.2008 |
| Feststellungsklage gegen F und H Verlagsgesellschaft mbH, Düsseldorfer Str. 81-85, 40667 Meersbusch |
Rechtsanwalt Thamm |
AG Neuss AZ: 84 C 1986/08 vom 29.05.2008 |
Feststellungsklage: Direkt Marketing / Christina Winter verliert Prozess am AG Bingen am Rhein. " Die Parteien haben keine hinreichend konkreten Vereinbarungen getroffen, was Gegenstand der Leistungspflicht der Beklagten geworden sein soll..." |
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AG Bingen am Rhein AZ 2 C 79/07 vom Februar 2008 |
| Sven Wagner (Telefonbuchverlag Wagner e.K.) hat keinen Anspruch auf Zahlung von 1 950,50 Euro |
Rechtsanwalt Thamm |
AG Ingolstadt AZ 10 C 714/07 vom 12.09.2007 |
| Sven Wagner (Telefonbuchverlag Wagner e.K. in Kösching) hat keinen Anspruch auf Zahlung |
Rechtsanwalt Thamm |
AG Ingolstadt AZ 11 C 858/07 vom 05.09.2007 |
| Telefonbuchverlag Wagner, Kösching - Sven Wagner hat keinen Anspruch auf Zahlung |
Rechtsanwalt Thamm |
AG Ingolstadt AZ 15 C 874/07 vom 08.08.2007 |
| MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH hat keinen Anspruch auf Zahlung |
Rechtsanwalt Thamm |
AG Rostock 07.06.2007 AZ 49 C 453 / 06 |
| MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH "...nach Auffassung des Gerichts war die Gestaltung des Formulars bewusst so gewählt worden, dass zumindest der flüchtige Leser davon ausgeht, es handele sich lediglich um die Bestätigung eines bereits bestehenden Vertrages, bzw. der Richtigkeit der angegebenen Daten..." |
Rechtsanwalt Thamm |
AG Rostock 07.06.2007 AZ 49 C 407 / 06 |
MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH / Herbert Rossa
"...musste der Beklagten doch klar sein, dass dieses Formular mit erheblichen Rechtsunsicherheiten verbunden ist. Diese Unsicherheiten hätte die Beklagte durch Änderungen bei der Gestaltung des Formulars - etwa durch deutliche Heraushebung des Preises - mit einfachen Mitteln beseitigen können. Dass sie dies nicht getan hat, zeigt zur Überzeugung des Gerichts deutlich, dass es der Beklagten gerade auch auf die Täuschungsgeeignetheit des Schreibens ankam..." |
Rechtsanwalt Thamm |
AG Rostock 29.06.2007 AZ 49 C 513 / 06 |
| MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH / Herbert Rossa "...Die Ermittlung des wirklichen Willens des Klägers gem § 133 BGB ergibt, dass dieser überhaupt keine Willenserklärung abgegeben hat, die darauf gerichtet war, einen kostenpflichtigen Anzeigenauftrag abzugeben. Ihm fehlte das entsprechende Erklärungsbewusstsein; dies war für die Beklagte auch erkennbar..." |
Rechtsanwalt Thamm |
AG Rostock 29.06.2007 AZ 43 C 426 / 06 |
| s-find (Karl Schleicher) hat keinen Anspruch auf Zahlung. "...§ 123 Abs. 1 BGB erlaubt die Anfechtung einer Willenserklärung, wenn die Betreffende zu deren Abgabe durch arglistige Täuschung bestimmt worden ist....Für das Vorliegen einer Täuschung ist es zudem nicht erforderlich dass die Angaben objektiv falsch waren. Es genügt, wenn sie irreführend sind (Münchener Kommentar zum BGB - Kramer, 5. Auflage 2006, § 123 Rn. 15)..." |
Rechtsanwalt Thamm |
AG Ingolstadt Juni 2007 AZ 15 C 1741/06 |
| Branchenklick GmbH - "..Die Beklagtenpartei befand sich aufgrund ihres ablehnenden Schreibens zur gewünschten Vertragsaufhebung vom 31.8.2006 ab diesem Zeitpunkt mit der letztlich dann doch zugestandenen Stornierung in Verzug, so dass es sachgerecht erscheint, ihr auch insoweit die durch die Klageerhebung verursachten Kosten anzulasten..." |
Rechtsanwalt Thamm |
09.03.2007 - AG München - 272 C 30329/06 |
| Blue Eye Media Net Ltd. - "... Die Gesamtaufmachung des Formulars erweckt bei dem Durchschnittskunden den Eindruck, dass der Eintrag kostenlos ist. Die Zahlungsverpflichtung ist mithin nicht Vertragsbestandteil geworden..." |
Rechtsanwalt Thamm |
02.02.2007 - AG Hamburg - 34C C 324/06 |
| Blue Eye Media Net Ltd. - Versäumnisurteil:
"...Es wird festgestellt, dass die Klägerin nicht verpflichtet ist, an die Beklagte einen Betrag von insgesamt 2 034,64 Euro, aufgrund des am 26. April 2006 unterzeichneten Formulars zu bezahlen..." |
Rechtsanwalt Thamm |
20.01.2007 - AG Hamburg -
35A C 402/06 > > > |
| Branchenklick GmbH - "...ergibt sich, dass die Tatbestandvoraussetzungen eines versuchten Betruges seitens der Beklagtenpartei zum Nachteil der Klagepartei vorlagen..." |
Rechtsanwalt Thamm |
02.10.06 - AG München - Az 281 C 9753 / 06 Klage gewonnen > > > |
| Thomas
Mauerer kassiert lieber Säumnisurteil, statt sich gegen Feststellungsklage
zu wehren und Urteilsbegründung hinzunehmen - offensichtlich
reicht es ihm, diejenigen abzuzocken, die zahlen und dann verdrängen. |
Rechtsanwalt Thamm |
15. 3.
06 - AG Ingolstadt - Säumnisurteil- Az 13 C 2660_05) |
| Online Branchenmarketing k.s., Aue
- Ges. nach tschechischem Recht |
Rechtsanwalt Thamm |
Klage gewonnen > > > |
| Construct
Data (> > >) =
Fair Guide |
Ra.
Theisen > > > |
Klage
gewonnen > > > |
| Cash
Force ( > > > ) = Henghuber Formular |
Ra.
Scheichen-Ost > > > |
Klage
gewonnen > > > |
| Online
Branchenclick ( > > > )
= Henghuber Formular |
Ra
Scheichen Ost > > >
|
Klage
gewonnen > > > + > > > |
| Branchenonlinebuch
= Michael Weber ( > > > )
= Henghuber Formular) |
Rechtsanwalt Thamm |
Klage
gewonnen > > > +
LG Hamburg 332 S 9/05 | AG Hamburg 31C C 134/04 |
| Tomacom Verlags GmbH |
Ra.
Klaes > > > |
Klage
gewonnen > > >
(keine
Feststellungsklage sondern eine "Geld zurück" Klage) |
| GST
Verlag |
Rechtsanwalt Thamm |
Klage
gewonnen > > > (pdf) |
| OBB
= Onlinebranchenbuch.com GmbH " Stefan
Kindler >>> |
Rae
Thalhofer und Kollegen > > > |
Nachdem Feststellungsklage erhoben wurde verzichtete
der OBB auf seine Forderungen - die Klage konnte daraufhin zurückgenommen
werden. |
| OBB
= Onlinebranchenbuch.com GmbH " Stefan Kindler >>> |
Ra
Dr. Christof Heußel 42103 Wuppertal > > > |
Nachdem
Feststellungsklage angedroht wurde verzichtete der OBB auf seine
Forderungen. |
| OBB = Onlinebranchenbuch.com GmbH |
Rechtsanwalt Thamm |
Klage gewonnen > > > |