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News - Wirtschaftsblatt.at: Wie sich Firmen vor dubiosen Adressverlagen schützen können

Quelle: http://www.wirtschaftsblatt.at/home/schwerpunkt/dossiers/sicherheit/326506/index.do
Wie sich Firmen vor dubiosen Adressverlagen schützen können

von Kid Möchel | 09.05.2008

Fragwürdige Adressfirmen locken Unternehmen mit scheinbar kostenlosen Eintragungen in Branchenverzeichnisse. Wer dabei das Kleingedruckte übersieht, zahlt fest drauf.

Die Abzockmasche ist überaus plump, aber anscheinend außergewöhnlich lukrativ.Anfang März 2008 verschickt ein Unternehmen, das sich "Der Gelbeindex/ Media Service" nennt, per Fax en gros Formulare an österreichische Firmen mit einem Angebot: "Kostenloser Eintrag ins Branchenverzeichnis nur für Firmen, keine Privatkunden." Oben auf der rechten Seite des Fax-Formulars prangt eine österreichische Flagge mit Bundesadler. Im Fax-Fuß heißt es: Achtung !!! Angebotsende 10. März 2008. Das Rückfax soll an eine Telefonnummer mit Grazer Vorwahl geschickt werden.

Der Clou findet sich im Kleingedruckten. Darin heißt es: Die einmalige Aufnahme ihrer Firmendaten ins "Online - B.v. ist bis zum unten angeführten Datum kostenlos. Der Vertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren. Die Mitgliedschaft für das Online B.v. beträgt monatlich 80 Euro.(...) Der Vertrag läuft automatisch aus und bedarf keiner weiteren Kündigung. Der Unternehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er zur Auftragserteilung berechtigt ist. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen nach Vertragsabschluss. Innerhalb der Laufzeit ist der Vertrag nur zum Jahresende kündbar.

Insgesamt wären also für diesen "Branchenregistereintrag" 2880 Euro zu berappen. Die Liste derartiger Branchenverzeichnis-Trickser ließe sich endlos fortsetzen. Oft schicken die Abzocker Anwälte vor und klagen die "säumigen" Firmen auf Zahlung.

Achtung Fallen

"Die Beschwerden von Unternehmern über Werbekriminalitätsfälle beziehungsweise irreführende Erlagscheinwerbung nimmt immer mehr zu. Wir bekommen viele Fälle herein", sagt Hannes Seidelberger vom Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb. "Es wird in unterschiedlichster Art versucht, Unternehmer mit täuschenden und aggressiven Geschäftspraktiken zu einer Vertragsunterzeichnung oder Zahlung zu bringen, die sie sonst nicht tätigen würden." Nachsatz: "In der Regel steht auch keine entsprechende Gegenleistung dahinter. Wir schicken fast wöchentlich mehrere Unterlassungsaufforderungen hinaus."

Laut Schutzverband kommt es auch vor, dass diese dubiosen Verzeichnis-Abzocker rechtlich nicht greifbar sind. "Sie regieren auf unsere Schreiben oft nicht", bestätigt Seidelberger. So ein Fall sei "Dieter Kowalski", der laut Schutzverband-Recherchen hinter Gelbindex stecken soll: "Den gibt es offenbar gar nicht. Auch sonst wird immer mehr unter reinen Fantasiebezeichnungen aufgetreten."

Laut Auskunft des irischen Telefon-Providers j2 global, die Unterlagen liegen dem WirtschaftsBlatt vor, hatte ein "Billiardcafe Kowalski" alias "Dieter Kowalski" mit Adresse in Nürnberg besagte Faxnummer mit Grazer Vorwahl angemietet. Die Rechnungen für den dubiosen Brancheneintrag verschickt ein Treuhandbüro in Mainz im Namen einer Firma "Media Service". Die Zahlungen sollen auf ein Konto mit der Bezeichnung "M. Wilhelm" bei der österreichischen Postsparkasse erfolgen. Im Fall "Kowalski" hat der Schutzverband Strafanzeige erstattet. In Salzburg läuft ein polizeiliches Ermittlungsverfahren.

Ziel sind Strafanzeigen

"Unser Ziel ist es, das Problem besser mit Strafanzeigen zu bekämpfen", sagt Seidelberger. "Aus Österreich haben wir fast alle diese Anbieter schon vertrieben, da ist es ihnen schon zu heiß geworden. Jetzt machen sie es vom Ausland aus, mit Fantasiefirmen, die man auch nicht klagen kann."

Auch das Wiener Justizministerium nimmt sich dieser strafrechtlich relevanten Werbetricks an. "Wir haben in der Arbeitsgruppe UWG mit dem Justizministerium vereinbart, dass unsere umfassenden Strafanzeigen in Kopie auch an das Ministerium ergehen, das diese auch kontrollieren wird", sagt Seidelberger.

Irreführende Anrufe

Die Abzocker werden nicht müde, ihre Methoden zu adaptieren. "Es gibt eine neue Masche. Unternehmen werden angerufen, ihnen wird gesagt, sie haben irgendwo ein Inserat laufen und wenn sie das kündigen wollen, dann sollen sie das bestätigen", erzählt Seidelberger. "Und viele Unternehmen sagen sich nun, ich weiß zwar nicht, was das ist, aber zur Sicherheit kündige ich es, damit keine Kosten auflaufen." Dann kommt ein Fax, darauf steht groß: "Kündigung - Auftrag läuft automatisch aus" und der Unternehmenr unterschreibt. Seidelberger: "Aber im Kleingedruckten steht, dass man damit einen neuen Auftrag erteilt hat. Das ist der pure Wahnsinn."

Tipps gegen Tricks: So wehren Sie sich
Die wichtigste Regel heißt: Immer das Kleingedruckte lesen. Bevor Unternehmer und Manager, Assistenten und Firmenmitarbeiter (unerbeten eingelangte) Angebote für Eintragungen in Branchenverzeichnisse unterzeichnen, sollten sie das Kleingedruckte haargenau durchlesen.

Herold Business Data, Herausgeber der österreichischen Telefonbücher und Gelben Seiten, geht gegen diese unlauteren Mitbewerber rechtlich vehement vor. Herold rät Firmen: Fragen Sie nach, wann und wo das "Branchenverzeichnis" erscheint - ob in Print oder im Internet. Denn meist erscheinen diese kunterbunten Datenkonglomerate unter Ausschluss der Öffentlichkeit auf einer Website in den unendlichen Weiten des Internets.

Fragen Sie auch nach, rät Herold, wieviele Unternehmen gelistet sind, ob das Verzeichnis flächendeckend erscheint und wer die Zielgruppe und wie hoch die Reichweite ist. Zur Erklärung: Es gibt rund 330.000 Unternehmen in Österreich. In Verzeichnissen der Abzocker sind oft nur wenige hundert Firmen angeführt.

Unternehmer, die über das Kleingedruckte hinweggesehen haben, sollen bei solchen Reinfällen nicht zahlen und sich an das Rechtsservice ihrer Wirtschaftskammer wenden. Ist ihre Wirtschaftskammer-Fachgruppe Mitglied des Schutzverbandes gegen unlauteren Wettbewerb, wird der Schutzverband einschreiten und versuchen, eine ausdrückliche Stornierung u. a. mit dem stichhaltigen Argument "Rücktritt wegen Irrtums" zu erreichen. In den meisten Fällen ist der Schutzverband erfolgreich.

Auf jeden Fall sollten Firmen, die den Abzockern in die Falle gegegangen sind, Strafanzeige wegen Betrugsverdachts bei einer Staatsanwaltschaft erstatten.

WEITERE PRESSEBERICHTE ZU DIESER "FIRMA"

07.04.2008 HEROLD warnt vor "kostenloser" Eintragung in ein Branchenverzeichnis

 

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