Joachim
Förster, Leiter der Abt. Recht bei der IHK- Rhein-Neckar
weist auf die Strafbarkeit solcher "Geschäftsideen" hin
"...Wir haben selbst ein Merkblatt erstellt, aber leider ist der
Erfolg bei der Bekämpfung dieser "Branche" sehr gering.
Dies liegt nicht zuletzt auch daran, dass von den (Zivil-) Gerichten
zwar oft problemlos die Wettbewerbswidrigkeit des Tuns festgestellt
wurde, die Staatsanwaltschaften und Strafgerichte aber einen strafrechtlich
relevanten Tatbestand verneinen. Leider hilft bei den Unbelehrbaren
oft nur die Keule des Strafrechts.
Wir wollen Sie, falls Ihnen noch nicht bekannt, auf das Urteil des BGH
zur Strafbarkeit solcher "Geschäftsideen" hinweisen,
das wir als Anlage beifügen. Man kann die Ausführungen des
BGH ( S. 4) durchaus auch so verstehen, dass er der Entscheidung des
OLG Frankfurt, die die Strafbarkeit beim Versand überwiegend an
Kaufleute verneint, durchaus kritisch beurteilt.
zum
BGH (BundesGerichtsHof) Urteil
Wir wollen das Urteil des BGH zum Anlass nehmen, verstärkt auf
Strafanzeigen gegen die schwarzen Schafe zu setzen und dies Betroffenen
auch zu empfehlen. Wir werden unser Merkblatt entsprechend ergänzen...."
Joachim Förster - Leiter
Bereich Recht
IHK- Rhein-Neckar - L1, 2, 68161 Mannheim - www.mannheim.ihk.de - mailto:foerstej@mannheim.ihk.de
Tel.: 0621-1709-140 Fax :0621-1709-244
IHK Trier
warnt:
(http://www.ihk-trier.de/cgi/bin)
(In der Suchmaschiene 'Adressbuch' eingeben)
Dubiose Adressbuch-Verlage
Mit "kostenlosen" Internet-Einträgen auf Kundenfang
Die Industrie- und Handelskammer Trier (IHK) warnt aus aktuellem Anlaß
vor Verlagen, die zur Zeit im Trierer Raum auf Kundenfang gehen. In persönlich
adressierten Anschreiben - mit "Branchenanzeiger" und "Eintragungsantrag
und
Korrekturabzug" überschrieben - gaukeln diese Verlage einen
kostenlosen Internet-Eintrag vor; während es in Wahrheit um kostenpflichtige
Inserate in Branchenverzeichnissen geht, Kostenpunkt 800 DM und mehr.
Die Masche unseriöser Adreßbuchverlage, die mit irreführenden
Behauptungen Inserenten gewinnen, ist seit geraumer Zeit und bundesweit
zu beobachten. Mit dem Hinweis auf die kostenlose Internet-Eintragung
wird auch im aktuellen Fall auf die Unaufmerksamkeit der Empfänger
gesetzt. Die angebotenen Branchenverzeichnisse, die lediglich die zahlenden
Inserenten enthalten, sind in
der Regel als Nachschlagwerke völlig ungeeignet und wertlos. Weiterführende
Fragen zum aktuellen Fall sowie allgemein zum Unwesen im Bereich der unseriösen
Adreßbuchverlage beantwortet die Rechtsabteilung der IHK Trier. |