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Rechtsanwalt Liste - Kosten Info

Kosten für die "außergerichtliche Vertretung" bei Adressbuchschwindel (Streitwerte um 1000 Euro)

"Außergerichtliche Vertretung"  bedeutet, dass ein Anwalt die Anfechtungserklärung schreibt, außerdem eine vorsorgliche Kündigung und die Mitteilung an den Geldeintreiber, dass er Sie vertritt. Ab jetzt müssen sich gegnerische Anwälte mit Ihrerm Anwalt auseinandersetzen und können Sie nicht mehr direkt unter Druck setzen. Sollten Sie dennoch weiterhin direkt belästigt werden, ist das ein Fall für die Anwaltskammer und für den Staatsanwalt wegen möglichen Versuchs der Nötigung.

Da die in meiner Liste aufgeführten Anwälte sowohl Anfechtungsschreiben wie auch juristisches "know how" fertig vorbereitet in der Schublade haben wird ein Pauschalpreis genommen, der nach meinen Informationen bis zu 100,00 Euro betragen kann.
Ich habe auch schon von Anwälten gehört, die 250 Euro verlangten für eine Anfechtungserklärung bei einem Trickformular, bei dme es um 900 Euro ging. Das ist meiner Ansicht nach nicht gerechtfertigt und fördert den Adressbuchschwindel - denn bei so einer Summe wäre es ja günstiger, sich mit einem Adressbuchbetrüger zu vergleichen. Construct Data beispielsweise bietet als Vergleich eine einmalige Zahlung von 250 Euro an...

Soweit ich weiß sind in meiner Empfehlungsliste Anwälte, die derartige Forderungen stellen, nicht enthalten. Es sei denn der streitwert liegt erheblich höher - wie z. B. oft bei Anzeigenschwindel

Kosten für die "außergerichtliche Vertretung" bei Anzeigenschwindel (Streitwerte mehrere 1000 Euro)

In den mir vorliegenden Fällen belaufen sich die Streitwerte (=Gesamtvertragssumme) regelmäßig auf Summen von 5.000,00 bis 10.000 €. Ich vertrete meine Mandanten in der Regel für ein Pauschalhonorar von 270,00 € netto; bei kleineren Firmen und Vereinen sind auch 250,00 € netto zuzüglich MWst. drin. Streitwerte von unter 1.000 € hatte ich bislang noch in keinem Fall. Hier wäre ein Honorar von 250 € sicher nicht angemessen und wäre ich auch in diesen Fällen bereit, einen Abschlag von den gesetzlichen Gebühren zu machen.

Umfaßt ist davon die gesamte außergerichtliche Korrespondenz mit den Verlagen, bzw. deren RA. Im Fall eines Prozesses können die Mandanten mich oder einen Kollegen am Klageort beauftragen. Da mittlerweile die gesetzlichen außergerichtlichen Honorare zur Hälfte auf Gerichtsverfahren angerechnet werden, entsteht den Mandanten insofern durch meine Beauftragung kein Nachteil (Mitteilung von Ra Czap - Bamberg)

Vorsicht: Falle 1 = Prozess gewonnen, trotzdem noch Kosten ?

Manche Anwälte berechnen in ihrer Abschlußrechnung auch Kosten, die vom Gericht im Kostenfestsetzungsbeschluß abgelehnt oder im Kostenfestsetzungsantrag gar nicht erst beantragt waren. Da gibt es dann für den Mandanten in der Abrechnung z. B. folgende Posten:
tatsächlich entstandene Kosten - im Kostenfestsetzungsbeschluß bewilligte Kosten - verbleibender Rest....

Solche Rechnungen höhlen meiner Ansicht nach das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz aus. Es läuft ja darauf hinaus, dass man zwar den Prozess gewinnt, aber trotzdem dafür bezahlen muss, dass man sein Recht verteidigt hat. Und das bedeutet ja, dass nur jemand einen Anspruch auf das Recht hat, der auch dafür bezahlen kann. Das ist gegen das Prinzip eines gleichen Rechts für alle.

Sicherheitshalber sollte man bei Auftragserteilung feststellen, dass nur Kosten, die im Kostenfestsetzungsbeschluß genehmigt werden, auch in Rechnung gestellt werden dürfen - es sei denn, man hat vorher kostenpflichtige Zusatzleistungen vereinbart.

Vorsicht : Fragen Sie immer zuerst nach den Kosten - selbst bei einer telefonischen Anfrage!