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Rechtsanwalt Simon Schröder - Abwehrschreiben

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S i m o n S c h r ö d e r
R e c h t s a n w a l t
Goldbekufer 41
22303 Hamburg
Telefon : 040 / 27 80 82 00
Telefax : 040 / 27 80 70 83
Mobil : 0177 / 20 39 000
E-Mail : Rechtsanwalt-Schroeder@web.de


26. März 2002
(Abwehr) ../2
Simon Schröder Rechtsanwalt, Goldbekufer 41, D 22303 Hamburg
Per Fax:
Anwaltskanzlei ...
....
... Stuttgart

... ./. Online Fachverlag

Ihr Zeichen: ...

Sehr geehrter Herr Kollege ...,
unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom ... nehme ich wie folgt zu den vermeintlichen Ansprüchen Ihrer Mandantschaft Stellung:

1.
Ihr Vergleichsangebot ist abzulehnen.

2.
Namens und in Vollmacht meiner Mandantin erkläre ich die

Anfechtung

des "Vertrags" vom 26.07.01 wegen arglistiger Täuschung.
Die Täuschung liegt im Wesentlichen darin, dass durch das von Ihrer Mandantschaft verwendete Formular trotz wiederholten Lesens der Eindruck entsteht, dass es sich bei der "Offerte" für einen "Grundeintrag in ... bundesdeutsches Online-Branchenregister" um ein kostenloses Angebot handelt, da im Gegensatz zu den weiteren Positionen ein Preis nicht unmittelbar angegeben ist. Darüber hinaus entsteht der fälschliche Eindruck, dass es sich bei dem "bundesdeutschen Online-Branchenregister" um ein amtliches Register handelt.
Der "Hinweis" der Kostenpflicht für den "Grundeintrag" ist jedenfalls in einer derart verschachtelten Konstruktion versteckt, dass sich diese selbst für den geübten und rechtskundigen Leser - trotz mehrfachen sorgfältigen Lesens - nicht unmittelbar erschließt.
Selbst ein im Geschäftsverkehr geübter und die notwendige Sorgfalt aufbringender Kaufmann muss zwangsläufig den Eindruck gewinnen, dass ein Grundeintrag in dem Branchenregister kostenlos ist. Um so mehr musste dieser Eindruck bei einem nicht im Geschäftsverkehr geübten, freiwilligen Mitarbeiter eines gemeinnützigen Vereins entstehen, der .... nicht gewerblich, bzw. kaufmännisch betreibt. Der irreführende Eindruck der "Offerten" ist von Ihrer Mandantschaft auch durchaus beabsichtigt. Das zeigt insbesondere die mittlerweile ständige Rechtsprechung der Gerichte gegen Ihre Mandantschaft, die eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung für wirksam hält. Das gerichtlich festgestellte "Täuschungspotential" der "Offerten" ist Ihrer Mandantschaft demnach lange bekannt.

3.
Darüber hinaus verstößt das von Ihrer Mandantschaft verwendete Formular, wie Sie wissen, gegen das Gesetz zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG), insbesondere wegen der Verwendung von überraschenden und unklaren Klauseln gegen §§ 5, 9 AGBG. Weitere Ausführungen bedarf es hier nicht.

4.
Es wird der Einwand des Wuchers erhoben. Die angebotene Leistung steht völlig außer Verhältnis zum in der "Offerte" genannten Preis von € 845,00 p.a.. Nachweise hierfür können in einem anschließenden Gerichtsverfahren erbracht werden.

5.
Die genannte Preisforderung ist darüber hinaus auch aus dem Grund nicht fällig geworden, weil eine Rechnung meiner Mandantin und - trotz Aufforderung - auch dem Unterzeichner nicht zugegangen ist.

6.
Die Einrede des nichterfüllten Vertrages wird erhoben. Es wird um Nachweis der Erfüllung gebeten.

7.
Ausdrücklich vorbehalten bleibt die Stellung eines Strafantrages bei der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen strafbaren Verhaltens Ihrer Mandantschaft.

8.
Wegen der Verletzung von Schutzgesetzen halte ich Ihre Mandantschaft aus dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes schließlich auch für verpflichtet, die Kosten meiner Inanspruchnahme zu tragen. Diese gebe ich wie folgt auf:

Gegenstandswert: € 1.690,00 (2 X € 845,00 p.a.)
7,5/10 Gebühr gemäß § 118 I 1 BRAGO € 99,75
Auslagenpauschale gemäß § 26 BRAGO € 19,95
Zwischensumme € 119,70
16 % MwSt € 19,15
Rechtsanwaltsgebühren € 138,85

Veranlassen Sie bitte Ihre Mandantschaft, diese Kosten bis zum .... 2002 (Zahlungseingang) auf das o.g. Kanzleikonto zu überweisen. Sollte ein Zahlungseingang zugunsten Ihrer Mandantschaft nicht feststellbar sein, werde ich meiner Mandantin empfehlen müssen, umgehend gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Simon Schröder
- Rechtsanwalt -

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