Rechtsanwalt
Lutz Baastrup: Verstoss gegen AGB-Gesetz
... Wir vertreten bundesweit
Geschädigte der Online-Verlag GmbH, Ratingen.
Dieser "Verlag" verwendet das "übliche Standardschreiben"
gedruckt auf typischen Papier der T-Online mit dem klassischen Schrifttyp.
Die weiteren Rechnungen werden dann jedoch auf ganz anderem "Geschäftspapier"
gedruckt. In den "AGBs" wird besonders darauf hingewiesen,
dass die Firma nichts mit T-Online oder der Telekom zu tun hätte.
Allein das ist als überraschende Klausel ein Verstoss gegen das
AGB-Gesetz.
Wir halten die Angelegenheit
für eine sittenwidrige Vertragsanbahnung in betrügerischer
Absicht. Der "Online-Verlag" bemüht sich seitdem in verschiedener
Weise doch noch an Geld zu kommen. So wird insbesondere argumentiert,
dass das OLG Düsseldorf eine Klage eines Wetttbewerbsverbandes
abgewiesen hat. Das verwendete Formular sei nicht irreführend,
so das LG und OLG Düsseldorf. Allerdings beschränkt sich diese
Wertung auf das Wettbewerbsrecht und ist u.E. nach nicht einschlägig.
Dieses Urteil versendet der "Online-Verlag" sodann sogar nochmal
direkt an die Mandanten, obgleich diese bereits anwaltlich vertreten
werden und auch der "Online-Verlag" bereits Kollegen eingeschaltet
hatte. Der "Kunde" soll mürbe gemacht werden. Sodann
wird anwaltlich auf einmal "nur noch" die Jahresgebühr
verlangt zzgl. Anwaltskosten. Ein Klagverfahren wurde seitens der Firma
bislang nicht angestrengt.
Rechtsanwalt Lutz Baastrup
Rechtsanwälte Lorenzen & Partner, Rote Strasse 14, 24939 Flensburg,
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