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Rechtsanwalt Baastrup

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Rechtsanwalt Lutz Baastrup: Verstoss gegen AGB-Gesetz

... Wir vertreten bundesweit Geschädigte der Online-Verlag GmbH, Ratingen.
Dieser "Verlag" verwendet das "übliche Standardschreiben" gedruckt auf typischen Papier der T-Online mit dem klassischen Schrifttyp. Die weiteren Rechnungen werden dann jedoch auf ganz anderem "Geschäftspapier" gedruckt. In den "AGBs" wird besonders darauf hingewiesen, dass die Firma nichts mit T-Online oder der Telekom zu tun hätte. Allein das ist als überraschende Klausel ein Verstoss gegen das AGB-Gesetz.

Wir halten die Angelegenheit für eine sittenwidrige Vertragsanbahnung in betrügerischer Absicht. Der "Online-Verlag" bemüht sich seitdem in verschiedener Weise doch noch an Geld zu kommen. So wird insbesondere argumentiert, dass das OLG Düsseldorf eine Klage eines Wetttbewerbsverbandes abgewiesen hat. Das verwendete Formular sei nicht irreführend, so das LG und OLG Düsseldorf. Allerdings beschränkt sich diese Wertung auf das Wettbewerbsrecht und ist u.E. nach nicht einschlägig.
Dieses Urteil versendet der "Online-Verlag" sodann sogar nochmal direkt an die Mandanten, obgleich diese bereits anwaltlich vertreten werden und auch der "Online-Verlag" bereits Kollegen eingeschaltet hatte. Der "Kunde" soll mürbe gemacht werden. Sodann wird anwaltlich auf einmal "nur noch" die Jahresgebühr verlangt zzgl. Anwaltskosten. Ein Klagverfahren wurde seitens der Firma bislang nicht angestrengt.

Rechtsanwalt Lutz Baastrup
Rechtsanwälte Lorenzen & Partner, Rote Strasse 14, 24939 Flensburg, Tel.: 0461-14464-0,
Fax: 0461-14464-44, e-mail: Baastrup@raelorenzen-p.de, http://www.raelorenzen-p.de

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