In
einem Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 06.11. 2002,
Az. 1 K 5028/01, wurde entschieden, dass allein wettbewerbswidriges
Verhalten eine Gewerbeuntersagung nach sich ziehen könne. In dem entschiedenen
Fall hatte ein Gewerbetreibender (BC Register-Datenverzeichnis GmbH, Arnsberg)
mit einem sogenannten Adressbuchschwindel wiederholt in erheblicher Weise
gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Mit dem Adressbuchschwindel versuchen
private Unternehmer für dubiose Branchenverzeichnisse und Registereintragungen
Entgelte meist von Existenzgründern zu erhalten. Der wirtschaftliche
Schaden, der Betrieben durch die oft sinnlosen Zahlungen entsteht, beläuft
sich nach Schätzungen auf über 50 Millionen Euro jährlich. Die Adressbuchschwindler
setzen bei ihrem Vorgehen darauf, dass die Jungunternehmer die Täuschung
nicht so gleich erkennen oder dass in einem Betrieb mit Aufgabenteilung
nicht genau geklärt ist, welche Anzeigenkosten tatsächlich übernommen
werden sollen.
Das Gericht hat sich in seiner
Entscheidung darauf gestützt, dass das unlautere Verhalten des Gewerbetreibenden
einen grossen Umfang angenommen habe und dass die betriebene gewerbliche
Tätigkeit im Kern gerade darin bestehe, sich in einer gegen die guten
Sitten verstoßenden Weise wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen und
dadurch die betroffenen Personen zu schädigen. Bei dieser Sachlage sei
die Gewerbeuntersagung zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich.
Eine Gewerbeuntersagung kommt
in Betracht, wenn ein Unternehmer sich als unzuverlässig erweist und
die Untersagung zum Schutze Dritter erforderlich ist. Anhaltspunkte dafuer
sind meist erhebliche Zahlungsrückstände gegenüber dem Finanzamt oder
den Sozialversicherungsträgern sowie durch den Unternehmer begangene
Straftaten, wie z.B. Unterschlagung. Zustaendig fuer die Einleitung eines
Gewerbeuntersagungsverfahrens sind die örtlichen Ordnungsaemter. Ist
ein Gewerbe einmal untersagt worden, so darf dieselbe Person unter Umstaenden
auf dem betreffenden Gebiet oder gar überhaupt nicht mehr
ein weiteres Gewerbe anmelden. |