Die
Informationspolitik des DSW ist sehr zurückhaltend geworden. (2004)
Es gibt keine aktuellen
Listen mehr, in denen der DSW bekanntgibt, welche Unternehmen
erfolgreich abgemahnt oder per Feststellungsklage zur Unterlassung
gebracht wurden.
Der DSW gibt nur Auskunft über Abmahnungen und Feststellungsklagen,
wenn ein berechtigtes Interesse des Anfragenden besteht. (z. B. wenn
eine Klage droht oder bereits vorliegt.). Daher nicht dort anrufen sondern
schriftlich - per Brief, Fax oder e-mail anfragen - mit einer Begründung,
warum Auskunft erbeten wird. Der DSW gibt auch keine Auskunft über
schwebende Verfahren. Am ehesten erhält man Auskunft, wenn man die
Anfrage über einen Anwalt laufen läßt.
Auskunftsmöglichkeit
2:
Der DSW ist ein Verein, der von den Spitzenverbänden
der Wirtschaft finanziert wird. Diesen Verbänden gegenüber
ist der DSW natürlich eher bereit, Auskunft zu erteilen.
Bei Adressbuchschwindel wäre da der VDAV ein guter Ansprechpartner.
Mehr Infos zum VDAV hier.
Aber auch die IHK oder Ihre Handwerkskammer (Rechtsabteilung)
sind Mitglieder beim DSW und können leichter an Auskünfte herankommen.
Sogar schnell und unbürokratisch über das Internet, wo der
DSW Informationen bereithält, die nur für Mitglieder zugänglich
sind. |