An das Amtsgericht
Charlottenburg
14046 Berlin
Berlin, 19. 4. 2001
Gesch. Zeichen Nr.: 204 C 119
/ 01
Betr.: Uwe Raeder ./. Plümpe,
Michael
Anzeige der Verteidigungsabsicht
Hiermit zeige ich an, dass
ich mich gegen die Klage Uwe Raeder gegen Michael Plümpe verteidigen
will.
Klageerwiderung
Der Kläger hatte mir,
dem Beklagten mit Datum vom 29. 6. 2000 eine Drucksache zugeschickt, in
der die Eintragung in ein Branchenregister angeboten wurde. Mit Unterschrift
vom 2. 7. 2000 akzeptierte ich die Eintragung meiner Anschrift. Ich ging
dabei davon aus, dass dieser Eintrag kostenlos erfolgen sollte.
Dieser Eindruck der Kostenlosigkeit
wurde durch die Aufmachung des Formulars und durch die Vorgehensweise
des Klägers erzeugt.
Es gibt viele seriöse Adressverlage, die jedes Jahr an mich herantreten
und in einem Vordruck, der bereits meine Daten enthält, darum bitten,
dass ich diese bestätige und zurückschicke. Dabei ist üblicherweise
der Grundeintrag kostenlos. Lediglich Sonderleistungen werden mit Aufpreisen
berechnet.
B e w e i s : Kopie eines Formulars
des Medienhandbuch Berlin / Potsdam 2001" Anlage 1
Der Kläger benutzte die
Existenz dieses Schemas, um bei mir den Eindruck zu erwecken, dass
es sich bei seiner Offerte um ein gleichartiges Angebot handele.
Der Kläger nannte in seinem
Formular insgesamt 3 Möglichkeiten eines Eintrags: einen Grundeintrag
und 2 hervorgehobene Einträge. Bei Grundeintrag" wurde
kein Preis genannt während hervorgehobene Einträge mit einem
Aufpreis versehen waren.
B e w e i s : Eintragungsantrag
des Online Verlags vom 2. 7. 2000 = Anlage 2
Nach dem Erhalt der Rechnung
vom 13. 7. 2000 widersprach ich sofort: Mit Schreiben vom 15. 7. 2000
machte ich den Kläger darauf aufmerksam, dass sein Formular
und Vorgehen irreführend seien und die Rechnung deshalb storniert
werden solle. Nach einer Mahnung des Klägers schrieb ich dem Kläger,
dass ich sein Vorgehen für arglistige Täuschung halte.
B e w e i s: Kopie meines Schreibens
vom 15. 7. 2000 Anlage 3 und Kopie meines Schreibens vom 2. 8. 2000 Anlage
4
Zum einen wehre ich mich also
wegen der irreführenden Aufmachung des Formulars gegen die Forderungen
des Online Verlags.
Zum anderen sind aber auch die AGB des Klägers so unscharf formuliert,
dass ich nicht daraus entnehmen konnte, dass der Grundeintrag
kostenpflichtig sei:
In einem verwirrend gestalteten
Anhang im unteren Teil des Formulars weist der Kläger auf eine Gebühr
hin, die er erheben will: Für die Bereitstellung, Verwaltung
und Korrektur der Daten". Mit keinem Wort wird der Grundeintrag"
erwähnt. Im Gegenteil: gleich anschließend heißt es,
dass die Korrektur der Daten des Grundeintrags" einmal
monatlich kostenlos ist. Wofür ist also diese Gebühr ? Wird
sie fällig, wenn die kostenlosen Leistungen überschritten werden
?
B e w e i s: Eintragungsantrag
des Online Verlags vom 2. 7. 2000 Anlage 2
Ich beantrage also, wegen Irreführung
und unklar formulierter Geschäftsbedingungen die Klage abzuweisen.
Berlin, den 19. 4. 2001
Michael Plümpe
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