Construct Data
Publishers Verlag AG
Ortsstraße 54
A-2331 Vösendorf
Österreich
Anfechtung einer Willenserklärung wegen arglistiger Täuschung
Zur Rechnung Nr. .xxxxxxxxxxxxx vom xxxxxxxxxxxx
Kunden Nr. xxxxxxxxxxxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
Zur obigen Rechnung teile ich
Ihnen mit, dass ich das scheinbar zustandegekommene Vertragsverhältnis über eine Eintragung in Ihrem Internetverzeichnis
wegen Sittenwidrigkeit nach § 137 des Bürgerlichen Gesetzbuches
als nichtig betrachte.
Das von Ihnen zur Vertragsanbahnung
benutzte Formular versucht den Eindruck zu erwecken, mir werde ein kostenloser
Eintrag in einem Messeverzeichnis angeboten. Tatsächlich ist dies nur dann der Fall, wenn der Abschnitt ÑAuftragì durchgestrichen,
oder das Formular unverändert und nicht unterschrieben zurückgesandt
wird.
Ein normaler Leser geht davon
aus, dass die Angaben im Formular, auch für einen kostenlosen Eintrag ergänzt werden sollen. Es wird
versichert, dass die Angaben im Fair Guide veröffentlicht werden, selbst
wenn kein kostenpflichtiger Auftrag wie unten angegeben erteilt wird. Als
Leser ihres ÑAngebotesì kann ich daher davon ausgehen, dass ich mit meiner
Unterschrift die Richtigkeit der Angaben bestätige und keinen kostenpflichtigen
Auftrag erteile. Aus diesem Grund ist an der Unterschriftszeile ein dickes
Kreuz angebracht. Dass ein kostenloser Eintrag nur dann zustande kommt,
wenn das Formular entweder nicht unterschrieben oder der Absatz ÑAuftragì gestrichen
wird, ist zum einen absolut unüblich und zum anderen nur dann erkennbar,
wenn ich aufgrund von Vorkenntnissen über die Machenschaften der Adressbuchmafia
bereits davon ausgehe, dass mich der Absender des Schreibens über
seine wahren Absichten täuschen möchte.
Ihre wahre, betrügerische Absicht, wurde daher für mich erst
erkennbar, als mir die Auftragsbestätigung und Rechnung zuging. Auf
meine Einwände erhielt ich nur ein Schreiben, dessen Inhalt darauf
abzielt, ich sei zu dumm gewesen, das Schreiben sorgfältig zu lesen.
Diese Vorgehensweise widerspricht
in eklatanter Art und Weise, den guten Sitten beim Abschluss von Verträgen. Die Preisangabe ist, um die Kunden über
den wahren Inhalt des Schreibens zu täuschen, nur dem Abschnitt "Auftrag" zu
entnehmen. Nur dort sind die Kosten von 917 Euro und eine dreijährige
Laufzeit des Vertrages zu erkennen.
Ein sehr aufmerksamer Leser,
der bereits mit den unseriösen Methoden
des ÑAdressbuchschwindelsì vertraut ist, könnte wohl die Täuschung
erkennen. Bei einem normalen Leser von solchen üblichen Massenangeboten
funktioniert die Masche jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit.
Ich betrachte den Vertrag daher
wegen Sittenwidrigkeit nach § 138
des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches als von Anfang an nichtig.
Aus nichtigen Verträgen können keine Ansprüche geltend gemacht
werden. Das gleiche gilt für die von Ihnen unterschobene Gerichtsstandfestlegung.
Sollten Sie sich dieser Rechtsauffassung
nicht anschließen, wiederhole
ich ausdrücklich die Anfechtung der am ......................... abgegebenen
Willenserklärung (§ 143 BGB).
Ich bin zur Anfechtung wegen
arglistiger Täuschung nach § 123
Abs. 1 BGB berechtigt. Die Täuschungshandlung ist oben beschrieben.
Die Frist für die Abgabe der Anfechtungserklärung beträgt
ein Jahr und beginnt mit dem Erkennen der Täuschungshandlung (§ 124
BGB). Erkannt wurde die Täuschung erst mit Erhalt ihrer Rechnung vom
..............................
Die Anfechtungsfrist wurde daher eingehalten.
Aufgrund der Anfechtung ist
das Rechtsgeschäft als von Anfang an
nichtig anzusehen (§ 142 BGB).
Ich werde daher weiterhin keine
freiwilligen Zahlungen leisten. Eine Klage ist beim zuständigen
Amtsgericht in Deutschland einzureichen.
Hochachtungsvoll
Unterschrift |