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Ein Beispiel Prozess - Übersicht

Der Begründer dieser Seiten, Michael Plümpe,

war vom Online Fachverlag Uwe Räder reingelegt worden.
Uwe Räder benutzte das sog. Henghuber Formular.

Bitte beachten Sie, dass die Formulare unterschiedlich ausfallen - wenn sie auch im Wesentlichen das gleiche tun: eine Unterschrift erschleichen durch Erregung falscher Vorstellungen.

Bitte berücksichtigen Sie, dass Ihr Formular anders sein kann. Es gibt unterschiedliche Formulare und Vorgehensweisen. Passen Sie Ihre Schreiben entsprechend an. Mehr über das betrügerische Prinzip der verschiedenen Trick-Formulare
 
Dies ist der Ablauf meines Prozesses gegen den "Online Verlag" / Inh. Raeder
hier finden Sie Briefe als Muster und Argumentationshilfen - (Stand Juni 2001). Inzwischen gibt es viele zusätzliche Argumente gegen die Trickform Betrüger. Ich empfehle daher, einen Anwalt zu nehmen. Die "vorgerichtliche Betreuung" sollte höchstens zwischen 50 und 100 Euro liegen. s.a. Rechtsanwälte Seite - die Onliner sind äußerst Prozess erfahren und können selbst Richter beeindrucken.

Im Juli 2000 hatte ich ahnungslos das Formblatt unterschrieben. Wenig später bekam ich die Rechnung - gleich zusammen mit einer Kopie des von mir unterschriebenen Formulars. Damals ging es noch um "nur" € 298 = DM 676,09. Ich schrieb erst mal diesen ersten Brief.

Auf meinen ersten Brief schrieb der Herr Raeder zurück, das täte ihm ja nun furchtbar leid, aber er habe seine Leistung bereits erbracht und er könne daher eine Stornierung nicht mehr anerkennen. Ich reagierte nicht. Dann kam die Mahnung. Daraufhin schrieb ich ihm diesen zweiten Brief / Anfechtungserklärung. Darauf antworteten dann die Herren Rechtsanwälte Richard J. Greger, Reinhard Riedeel und Markus Hierlmeier , Ludwigstr. 14, 85049 Ingolstadt, Tel. Nr. 0841 / 1704. Sie schrieben u.a.: "...im Falle dessen, dass Sie einer gerichtlichen Auseinandersetzung den Vorzug einräumen, können wir Ihnen einige Gerichtsentscheidungen präsentieren, die die Richtigkeit der obigen Ausführungen bereits bestätigt haben..."

Daraufhin ging ich zum Rechtsanwalt und zur Rechtsberatung beim Verbraucherschutz, die mir erklärten, dass ich tatsächlich Probleme hätte - unterschrieben ist unterschrieben und meine Chancen seien allenfalls 50:50. Ich solle jedoch unbedingt eine Kündigung schreiben, damit ich im Falle des Prozess Verlustes nicht noch ein weiteres Jahr zahlen müsse. ( Damals war die Vertragsdauer nur ein Jahr mit stillschweigender Verlängerung bei Nichtkündigung, jetzt machen sie 2 Jahre !). Ich schrieb also vorsorglich eine Kündigung und erhielt sogar eine Bestätigung.

Als nächstes hörte ich erst wieder im April 2001 von diesen Herrschaften. Und zwar bekam ich eine Klage des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg - mit einer Klageschrift sowie fristgebundener richterlicher Auflage: innerhalb von 2 Wochen müsse ich anzeigen, ob ich mich gegen die Klage verteidigen wolle. Und innerhalb von weiteren 2 Wochen müsse ich unter Beweisantritt auf die Klage schriftlich erwidern.
Vorteil: Wenn tatsächlich geklagt wird muss der Kläger erst mal die Prozess Kosten und Anwaltsgebühren vorstrecken, eine Klagebegründung schreiben, usw ! .Auf die Klagebegründung kann man dann gezielt mit Beweisführung eingehen ( Vorsicht, kurze Frist von 14 Tagen ). Der Klageort ist der des Beklagten - der Kläger muss also einen Korrespondenz Anwalt suchen - noch ein Vorteil.
Hier ist meine "erste Klageerwiderung" - nicht so umfangreich wie der "Spickzettel", aber für meinen Fall schon ausreichend. muss in 2 Ausfertigungen an das Gericht geschickt werden. Ich empfehle aber an dieser Stelle einen Anwalt einzuschalten. (s. Rechtsanwälte Seite). Das Risiko ist viel geringer mit einem Online erfahrenen Anwalt. Und am Ende müssen die Betrüger die Rechnung zahlen.


Nach meiner ersten Klageerwiderung schickte der Online Verlag noch eine "R e p l i k" an das Gericht, in der er ein Gerichtsurteil mitschickte, in dem er gewonnen hatte. Darauf antwortete ich ebenfalls mit einer "Replik" in der ich auf das Urteil des Amtsgerichts Miesbach hinwies, in dem die Klage des Online / Raeder wegen arglistiger Täuschung abgewiesen wurde !. Hier ist die mitgeschickte Urteilsbegründung des AG Miesbach.

Ein Argumentations Spickzettel
Zur mündlichen Verhandlung schrieb ich mir außerdem einen Argumentations Spickzettel - noch mehr Argumente gegen den "Vertrag". Ich hatte ihn vorbereitet, falls die in der Klageerwiderung benannten Gründe dem Richter nicht ausreichen sollten - und um alle Argumente parat zu haben --- wie bei einem Examen. Hier also der ergänzende Argumentations - "Spickzettel"
Info zu den oben angeführten Beweismitteln
Eine e-mail Umfrage wurde von "Gerard van den Tillart" <subhadro@freenet.de> durchgeführt. Dabei antworteten mehr als 80 Betroffene. Alle berichteten, dass sie von einem kostenlosen Grundeintrag ausgegangen sind...
Prozess gewonnen
Am 30. 8. wurde vom AG Berlin Charlottenburg ein "Verzichtsurteil" verkündet. Gesch. Nr. 204 C 119 / 01
Weitere Informationen hierzu

Übersicht Anfechtungserklärungen

 

Liste mit gewonnenen Prozessen

 

Zum Thema Wucher

 

Argumente vor Gericht - Spickzettel