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Absurde Einstweilige Verfügungen gegen Dr. Peter Niehenke

NEWS
April 2008 Dr. Peter Niehenke gewinnt Prozess am LG Koblenz hier das Urteil

HINTERGRUND
Herr Dr. Niehenke ist von Patrick O. Hewer, Doris Fraccalvieri und Oliver Weyl mit Einstweiligen Verfügungen beschenkt worden.

Grundlage dieser Einstweiligen Verfügungen ist die Behauptung, dass Herr Dr. Niehenke hinter den Seiten www.gegenjustizunrecht.ru oder www.gegenjustizunrecht.vu stecke und dass er also der tatsächliche Verantwortliche dieser Seiten sei. Das Impressum dieser Internetseiten und die bei den Registrierungsbehörden genannten Personen oder der Verein Beschwerdezentrum seien lediglich erfunden, nicht existent und nur Strohmänner.

Als Begründung für die Behauptung, Herr Dr. Niehenke sei der Drahtzieher hinter den Adressbuchschwindel-Infos, legten sie eidesstattliche Versicherungen von „Detektiven“ vor, die in ihren „Ermittlungen“ Entsprechendes festgestellt haben wollen.

So kam es, dass Herr Dr. Niehenke Einstweilige Verfügungen bekam, er möge doch bestimmte Äußerungen auf den oben genannten Seiten unterlassen.
Doch das dürfte Herrn Dr. Niehenke schwer fallen, denn die oben genannten Seiten sind lediglich Spiegelungen der Seite http://www.Adressbuchschwindel.info
Aber was noch wichtiger ist: Herr Dr. Niehenke hat den gleichen Einfluss auf diese Seiten wie jeder Leser – er kann und schreiben, und wir lesen es – und wenn’s gut ist und richtig, übernehmen wir seine Infos.

Nur hat er das bisher noch nie getan. Schade.

Herr Dr. Niehenke hat 2005 geholfen, die Seiten vor dem Aussterben zu retten. Denn der Initiator dieser Sammlung – Michael Plümpe – konnte wegen der vielen legalen und illegalen Verfolgungen durch die Betrüger nicht mehr weitermachen. Er hatte im Internet einen entsprechenden Rundbrief veröffentlicht mit der Frage, ob irgendjemand die Info-Sammlung übernehmen und weiterführen könne.

Herr Dr. Niehenke vermittelte die Infos an den Verein Beschwerdezentrum, in dem Bürgerrechtler und Menschenrechtler für die verschiedensten Themenbereiche tätig sind. Dort wurden die Seiten allerdings lediglich „geparkt“, bis sich Frau Wasserman fand, welche die Seiten auch inhaltlich weiterführte und nicht nur unter ihrer Verantwortung parkte.
Inzwischen ist die nächste Generation am Ball, denn Frau Wasserman hat nur eine kurze Weile die Seiten führen können.

Herr Dr. Niehenke kann also gar nichts an diesen Seiten ändern – auch wenn er Einstweilige Verfügungen erhält.

Die Gerichte sind in der Zwickmühle – sie müssen zunächst glauben, was der Kläger vorträgt – und erlassen daraufhin eine Einstweilige Verfügung.

Nun ist Herr Dr. Niehenke in der Zwickmühle – er muss beweisen, dass die Grundlagen für die Einstweiligen Verfügungen falsch sind.

Da er nicht selber die Inhalte recherchiert hat, die wir veröffentlichen, fehlt ihm das Beweismaterial, um zu beweisen, dass alles, was wir veröffentlicht haben, wahr ist – und daher nicht verboten werden kann.
Also bleibt ihm nur zu beweisen, dass er nicht der Hintermann der Seiten ist.

Aber wie soll er das beweisen?
Wir  -  die kleine Gruppe Redakteure, die diese Seite unentgeltlich und in der Freizeit mit Infos versorgen  -  sind nicht bereit, unsere Anonymität aufzugeben. Denn wir haben es u. a. mit einer hochkriminellen, mafiotisch vernetzten Betrügerszene zutun – das Risiko für uns Redakteure wäre zu hoch. Es hat bereits eine Rufmordkampagne gegen Michael Plümpe gegeben, die ihn beruflich und privat schwer geschädigt hat, es hat Gewaltdrohungen gegen ihn gegeben, und es gab Morddrohungen gegen Peter Niehenke – wir sind doch nicht blöd und liefern uns selber ans Messer...

Wenn Sie als Opfer der Gauner Hewer, Fraccalvieri, Oliver Weyl oder anderer Personen bzw. Firmen demnächst einen Brief bekommen, in dem behauptet wird, dass bestimmte Veröffentlichungen auf unseren Seiten gerichtlich untersagt worden seien, so ist das nicht wahr.

Herr Niehenke darf zur Zeit bestimmte Behauptungen nicht veröffentlichen (die er im Übrigen nie selber veröffentlicht hat).

So ein verlogener Brief kann auch von der Kanzlei Dr. Erben, Heidelberg, kommen, welche diese Gauner nicht nur in dem Einstweiligen Verfügungsverfahren, sondern auch bei Inkassoversuchen vertritt. Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Sagen Sie Herrn Dr. Erben und seinem Kanzleimitglied Dr. Wolf Günther, dass es bei Ihnen nichts zu erben gibt.

Das Verfahren gegen Herrn Dr. Niehenke ist im übrigen noch nicht entschieden. Die Einstweiligen Verfügungen gegen ihn müssen unserer Ansicht nach aufgehoben werden. Sie sind völlig absurd.

Wir werden berichten, sobald wir mehr Informationen haben.

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