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| Sylvia Müller (Trapp) und die Ingolstädter Adressbuch-Mafia |
Online Branchenregister in Norwegen - die deutsche Adressbuch-Mafia ist überall
Nachdem Sylvia Müller in Österreich wohl auf erbitterten Widerstand gestoßen ist (siehe Interventionen des österr. Schutzverbands im Jahre 2003), wurde eine "Tochterfirma" = "Online Branchenregister GmbH" in Norwegen gegründet.
Interessant an dieser norwegischen Firma ist vor allem, dass grenzübergreifend gehandelt werden kann. Dazu gehört erheblich mehr Kapital und know-how, als wenn man national tätig ist - solche Firmengründungen sind ein Hinweis, dass Sylvia Müller zu einem mächtigeren Netzwerk gehört, als bisher erkennbar war.
Peter Konrad Böhm ist Gf dieser norwegischen Firma, und wenn man ihn etwas näher betrachtet, werden die Ingolstädter Wurzeln dieser Betrüger-Clique deutlich:
Sylvia Müller (Trapp) und die Ingolstädter Mafia
Sylvia Müller ( Rankestraße 15, 85051 Ingolstadt - hier hatte auch Adressbetrüger Egon Röhner seinen Firmensitz mit dem ER
Branchen-Online Register e.K.) und Peter Böhm (Wittelsbacherstr. 23, 85051 Ingolstadt)
beglückten 2002 Österreich mt der Firma "Online-Branchenregister GmbH" mit Sitz in der Moosstraße 60 in Salzburg.
Peter Böhm, geb. 03.01.61, gründete bereits Mitte der 90er Jahre zusammen mit Bernd Loschge, Heinrich Mauerer und Thomas Breitenstein die "IHG Firmenverzeichnis für Industrie-, Handel und Gewerbe GmbH" in der Alserbachstraße 5/5/9, 1090 Wien/Österreich. Gegenstand der Firma: Adressbuchschwindel.
Mit Ausnahme von Loschge (90518 Altdorf) sind alle oben genannten Herren zu jener Zeit in Ingolstadt >>> gemeldet. |
Die Verbindung zum Heller Netzwerk (Ingolstadt)
Oliver Heller kann man getrost als Zentralfigur der Ingolstädter Adressbuchmafia betrachten (Mehr zu Oliver Heller).
Heinrich Mauerer (Gründungsmitgled bei der IHG) bzw. die Familie Mauerer gehört seit langem zur Gefolgschaft von Oliver Heller. Die Mauerers wirken von 85092 Kösching aus - das ist nahe bei Ingolstadt, und die Klosterstrasse 16 ist eine alteingesessene Anlaufstelle von Oliver Heller. Thomas Mauerer betreibt in Kösching in der Klosterstr. 16 einen "Telefonbuchverlag Mauerer". (Siehe Die Menschen hinter Oliver Heller) Thomas und Heinrich Mauerer tauchen immer wieder im Zusammenhang mit Adressbuchschwindel auf. So nimmt Heinrich Mauerer, geb. 04.06.43, 2001 an einer Gesellschafterversammlung der Adressbuchschwindel-Firma s-find.de GmbH von Karl Schleicher und Rechtsanwalt Klaus Salzberger teil, obwohl er weder Gesellschafter noch Angestellter dieser Firma ist. Man kann annehmen, dass durch solche Teilnahmen Marktaufteilung koordiniert wurde .- auch dies ein Hinweis auf die guten Organisationsstrukturen der Betrügermafia...
Noch ein weiterer Hinweis führt nach Kösching ( und zu Oliver Heller ?) - Sylvia Müller gibt bei der Domainregistrierung von www_branchen-online-register.at als Kontaktadresse hage@3k-verlag.de an.
Hermann Hage vom 3K-Verlag sitzt in der Klosterstraße 5 in Kösching - genau gegenüber, in der Klosterstraße 16, residiert Thomas Mauerers Telefonbuchverlag - in einer ehemaligen Heller Zentrale.
Hermann Hage ist auch als Domaininhaber von www_online-bransjeregisteret.com registriert - noch gibt es keine Inhalte - soll dies das neue Adressengrab von Sylvia Müller für ihr Branchenregister in Norwegen werden? |
Die Verbindungen zum internationalen Großbetrüger Meinolf Lüdenbach
Die Geschäftsadresse der Betrügerfirma "IHG" in Österreich = Nr. 80, 6300 Itter wird um die Mitte der 90er Jahre noch von weiteren Adressbuchschwindel-Firmen genutzt: Telekom-Verlag - Günter Resch, GW Buchverlag - Gerhard Weiß (mehr Info>>>) , Media Press Verlag - Wendelin Spengler (mehr Info>>>), Multidata Verlag - Manuela Plattner und Multi Media Verlag - Wendelin Spengler.
Gerhard Weiß und Wendelin Spengler - welche die gleiche Geschäftsadresse in Österreich nutzten, wie die IHG - sind ebenfalls berühmt berüchtigt als Ingolstädter Adressbuchbetrüger. Gerhard Weiss >>> ist mit der Eye Net GmbH >>> verbunden - mit deren Geschäftsführer Thomas Volkmer ist er an einer Sex Firma beteiligt, an der auch der Adressbuchbetrüger Uwe Räder,>>> Ingolstadt, beteiligt ist. Über die Eye Net GmbH bzw. Herrn Thomas Volkmer führen die Drähte direkt in die Schweiz - zu Herrn Meinolf Lüdenbach >>> , für den die Eye Net GmbH diverse Dienstleistungen im Internet erbringt. Für Lüdenbachs Betrügerfima Novachannel >>> war der Eye Net Chef Thomas Volkmer in den Anfängen sogar Geschäftsführer. |
| April 2005: Veröffentlichung des österr. Schutzverbands gegen unlauteren Wettbewerb www.schutzverband.at/ |
Kerler-Gruppe – Online Verlag / Korrekturabzug
Überschrift Online Verlag Offerte und dem
Untertitel Eintragungsantrag und Korrekturabzug wie beiliegend von einem Herbert Kerler aus
Hallein versandt. Nachdem diese Aussendung vom OGH als irreführend beurteilt wurde, hat sich Herbert Kerler in einem Anerkenntnisurteil vom 27.5.2002 zur Unterlassung verpflichtet.
Nach einer verbotenen Fruchtziehung wurde noch eine Beugestrafe von € 2.500,-- verhängt.
Sylvia Müller ist ebenfalls mit einem solchen Formular im September 2001 unter online-branchen-register austria aufgetreten. Aufgrund unserer Klage sind dieser in einem Anerkenntnisurteil vom 27.5.2002 solche Aussendungen untersagt worden.
Schließlich wurden die irrtümlich unterzeichneten Formulare von einer Online-Branchenregister GmbH im Juni 2003 eingefordert, was der OGH über Klage des Schutzverbandes mit Beschluss vom 19.10.2004 ebenfalls als sittenwidrige und damit verbotene Fruchtziehung angesehen hat.
Mit einem anderen Formular für ein FIREG – Firmenregister für eine Firmendateneintragung, aber auch mit der Firmenanschrift Moosstraße 60 in 5020 Salzburg (ein Office-Gebäude nur zur Postabholung) hat zunächst eine Sonja Forsthofer Anfang 2002 geworben. Diese Aussendung wurde im August 2002 von
einer FirmendateninformationsgmbH fortgesetzt.Hier ist der OGH erfreulicherweise von seiner
Entscheidung bei Klage eines Mitbewerbers gegen Sonja Forsthofer, wonach dieses Formular zulässig
wäre, über Intervention des Schutzverbandes wieder abgegangen und hat eine strenge Rechtsprechung begründet. Am 19.2.2004 ist dann aufgrund dieser höchstgerichtlichen Entscheidung auch ein entsprechender Unterlassungsvergleich abgeschlossen worden. |
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