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* Zur Namensgebung des "Henghuber-Netzwerks"

Bitte beachten: Diese Seite zieht um!

Seit langem haben wir geplant, unsere Informationsseiten über die Themen Adressbuchbetrug und Anzeigenbetrug hinaus auch für  Themen zu öffnen, die Wirtschaftsbetrügereien jeder Art analysieren und Hilfe anbieten. Es geht uns ganz allgemein darum, zu zeigen, in welchem Ausmass in unserer Gesellschaft "Treu und Glauben" missbraucht werden, um Mitbürger hereinzulegen und abzuzocken. Dies soll für unsere Besucher durch die Wahl eines passenden Domainnamens auch sofort erkennbar sein.
Bitte bookmarken Sie also www.verbraucherabzocke.info Die Domain adressbuchbetrug.info wird nach einer Übergangsphase abgeschaltet.

Ab sofort finden Sie diese Infoseite unter

http://www.verbraucherabzocke.info/6-Online/6-a-Hintergundmaterial/Mehr-info/Kommentare-zu-firmen/202-einschuechterung_dalkowski.htm
Einschüchterungsversuche von B. Dalkowski / IHZ GmbH
(202
Die IHZ GmbH ist Teil eines internationalen Banden-Netzwerks GRAFIK>>> - Siehe auch "Das Internetverzeichnis"

Die Masche: verschickt Varianten des Henghuber-Formulars

Absurde Einstweilige Verfügungen gegen Herrn Dr. Niehenke
Herr Dr. Niehenke ist von Patrick O. Hewer, Doris Fraccalvieri und Oliver Weyl mit Einstweiligen Verfügungen beschenkt worden. Grundlage dieser Einstweiligen Verfügungen ist die Behauptung, dass Herr Dr. Niehenke hinter den Seiten www.gegenjustizunrecht.ru oder www.gegenjustizunrecht.vu stecke und dass er also der tatsächliche Verantwortliche dieser Seiten sei. Mehr Info >>>


B. Dalkowski (IHZ GmbH >>>) droht mit rechtlichen Schritten, wenn Betroffene ankündigen, seine üblen Geschäftsmethoden ans Licht der Öffentlichkeit bringen zu wollen!
Im Dezember 2006 schreibt er einem Betroffenen

"...Ihre Ankündigung, Ihre einseitige Sichtweise des Vorgangs zu veröffentlchen, bzw. andere Kunden unseres Hauses aufzuhetzen, ist zu überdenken. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir bei entsprechenden Veröffentlichungen Ihrerseits und daraus entstehenden Schaden rechtliche Schritte gegen Sie unter dem Gesichtspunkt der Verleumdung gemäss § 187 StGB, der geschäftlichen Verläumdung gemäss § 15 UWG und des Boykottaufrufs gemäss § 21 GWB in die Wege leiten werden. Das von Ihnen angekündigte Verhalten stellt weiterhin einen rechtswidrigen Eingriff in  den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gemäss § 823 BGB in Verbindung mit den genannten Vorschriften eine Kreditgefährdung gemäss § 824 BGB sowie - nach Ihrer Kenntnis über die unzutreffenden Behauptungen - ein vorsätzlich sittenwidrige Schädigung gemäss § 826 BGB dar..."
Kommentar

Das Schreiben entspricht ganz dem üblichen Vorgehen der Adressbuchbetrüger: siehe auch "Rechtsmissbrauch als Geschäftsidee"

Hier wird unterschlagen, dass es ein Recht auf freie Meinungsäußerung gibt. Dieses Recht auf freie Meinungsäußerung ist im Grundgesetz verankert. Es ist also grundsätzlich ein höherwertiges Recht und steht über dem Schutz des "eingerichteten Gewerbebetriebs". Lediglich sog. "Schmähkritik" ist untersagt.
"Schmähkritik" ist die Beschimpfung mit gänzlich aus der Luft gegriffenen Behauptungen, die jeden Zusammenhangs mit der Wirklichkeit entbehren. Gerade Firmen, die in der Öffentlichkeit tätig sind, müssen sich Kritik an Ihrem Geschäftsgebaren gefallen lassen.
Jemand, der so geschickt mit Paragraphen hantiert, wie Herr B. Dalkowski, weiss das natürlich ganz genau. Von daher muss sein Schreiben also als Versuch einer Nötigung gewertet werden:  "Entweder du zahlst und hältst den Mund, oder ich werde dich vors Gericht ziehen" - Hier sollte man Strafanzeige wegen versuchter Nötigung erstatten. Ein Rechtsanwalt wird vielleicht noch mehr strafrechtliche Ansatzpunkte in diesem Schreiben erkennen...

Zur Hauptseite der IHZ GMBH

 

Wer steckt in Wahrheit hinter der IHZ GmbH?

 

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HINTERGRUND

 

Das Internetverzeichnisder IHZ

 

Erfahrungsberichte

 

Einschüchterungsmethoden der IHZ

 

Die Inkassomethoden des Rechtsanwalt Betz

 

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DAS TRICKFORMULAR

 

Das Formular der IHZ - eine Variante des Henghuber-Formulars

 

Das IHZ-Formular im Vergleich mit Formularen der Gewerbeerfassung, Gewerbezentrale und Gewerbeauskuft

 

Urteile zu Varianten des Henghuber-Formulars

 

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VERNETZUNG

 

Zusammenhänge mit anderen Adressbuchschwindlern

 

Das Henghuber-Netzwerk* International