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* Zur Namensgebung des "Henghuber-Netzwerks"

Bitte beachten: Diese Seite zieht um!

Seit langem haben wir geplant, unsere Informationsseiten über die Themen Adressbuchbetrug und Anzeigenbetrug hinaus auch für  Themen zu öffnen, die Wirtschaftsbetrügereien jeder Art analysieren und Hilfe anbieten. Es geht uns ganz allgemein darum, zu zeigen, in welchem Ausmass in unserer Gesellschaft "Treu und Glauben" missbraucht werden, um Mitbürger hereinzulegen und abzuzocken. Dies soll für unsere Besucher durch die Wahl eines passenden Domainnamens auch sofort erkennbar sein.
Bitte bookmarken Sie also www.verbraucherabzocke.info Die Domain adressbuchbetrug.info wird nach einer Übergangsphase abgeschaltet.

Ab sofort finden Sie diese Infoseite unter

http://www.verbraucherabzocke.info/6-Online/6-a-Hintergundmaterial/Mehr-info/Kommentare-zu-firmen/115_henghuber-cash-gegenwehr.htm
Cash Force (Spallek / Henghuber) - Gegenwehr Informationen

Dezember 2003 Völlig überraschend - nach fast einem Jahr Ruhe - erhalten viele Opfer des Adressbuch Formular Betrügers Henghuber wieder Post in alter Sache. Hintergrundmaterial zur "Cash Force"

Zur Erinnerung: In den Jahren 2001, 2002 setzte Henghuber neue Maßstäbe in Sachen Adressbuch Betrug. Mit einem Formular, das inzwischen bundesweit von unzähligen Gerichten als wettbewerbswidrig, betrügerisch und auf arglistige Täuschung abzielend erkannt worden ist, ( das aber weiterhin von vielen Betrügern als Vorlage verwendet wird) - war es ihm damals gelungen, etwa 13.000 Unterschriften zu erSchwindlern.
Was der arme Herr Henghuber aber nicht vorausgesehen hatte war der erbitterte Widerstand vieler Opfer!
Nicht zuletzt dank Internetvernetzung wussten bald tausende, dass man sich gegen seine Art der Abzocke duchaus wehren kann - schickten Anfechtugnserklärungen wegen arglistiger Täuschung - und zahlten dann einfach nicht.
Das wirklich Dumme daran war, dass Herr Henghuber - sobald er eine Rechnung geschrieben hatte, darin auch eine Mehrwertsteuer Forderung erheben musste - und die wollte das Finanzamt gerne haben - als Vorauszahlung selbstverständlich. Bei möglicherweise 13.000 Rechnungen ist das ein hübsches Sümmchen. Tja, und da hat dann der Herr Henghuber wahrscheinlich gedacht, es ist besser zu verzichten, da bei denen, die eine Anfechtung geschrieben haben, wohl eh so nichts zu holen ist. Und er verschickte also Gutschriften, um aus der Finanzamtsklemme zu kommen.
Den Opfern war's recht - hatten sie so doch endlich Ruhe - und legten alles beiseite. Aber die Katze läßt das mausen nicht und ein Henghuber schon gar nicht.
Der neueste Trick  
Nach mehr als einem Jahr meldet sich nun plötzlich bei den Opfern des damaligen Henghuber Fischzugs eine Firma namens "Cash Force" (zuviel Krimi gesehen oder was ?) - Gf, Eike Wagenführ. Und verlangt nicht nur das Geld, auf das seinerzeit Henghuber per Gutschrift verzichtet hatte - sondern auch noch Geld für das Zweite Jahr.

Auch hier zur Erinnerung: Auf der Rückseite des trickreichen Formulars hatte es schön unleserlich in grauer Schrift auf grauem Umweltpapier gut versteckt in langatmigem Fließtext geheißen, dass der Vertrag für 2 Jahre gilt.
Und wenn er  nicht gekündigt wird, so gilt er wohl noch heute....

Natürlich ist auch das wieder eine rechte "Verar..." wenn ich einmal Herrn Henghuber selber zitieren darf. Ob er's auf jene abgesehen hat, die in ihren Unterlagen die Gutschrift nicht mehr finden oder was ? Mal kucken..

Was man dagegen tun kann ? - Feststellungsklage - Strafanzeige wegen Nötigung

1. Feststellungsklage
Am besten wäre es, wenn jeder, der so ein Schreiben von der Cash Force gekriegt hat, nun eine Feststellungsklage anstrengen würde - festgestellt werden soll, dass der Vertrag nichtig ist und daraus kein Geld geschuldet wird. Nach Adam Riese kann man so einen Prozess nicht verlieren. Denn nicht nur eine eindeutige Rechtsprechung in Sachen betrügerischer Formulare steht diesmal auf der Seite der Opfer - sondern auch die Gutschrift - Ganz zu schweigen davon, dass der Vertrag auch ohne Anfechtung nichtig wäre wegen Verstoß gegen die AGB.
Das Gute an so einer Feststellungsklage ist, dass die Kosten des Prozesses dem Verlierer auferlegt werden - hier könnte man also die ziemlich frechen Forderungen der Cash Force so beantworten, dass Herr Wagenführ es im eigenen Geldbeutel merkt.
Hauptseite Feststellungsklage

2. Strafanzeige wegen Nötigung und Betrug
Die "Cash Force" schreibt unten fettgedruckt, dass sie die Daten speichern und an die Schufa weitergeben will. So ein Vorgehen kann für einen Gewerbebetrieb schwerwiegende Konsequenzen haben. Im Zusammenhang mit dem sonstigen Auftreten kann man meiner Ansicht nach von Nötigung sprechen.
1. Ein Schufa Eintrag darf gar nicht erfolgen, wenn die Forderung nicht berechtigt ist. ( zu diesem Sachverhalt gibt es bereits mehrere Einstweilige Verfügungen gegen die Schufa, die die Weitergabe bestimmter Einträge untersagen ) Aber das kann der Briefempfänger nicht wissen - Der Cash Force als ""Factoringgesellschaft" muss dies aber bekannt sein. Das heißt, hier findet absichtlich eine Falschinformation statt.
2. Die extrem kurze Fristsetzung über die Feiertage ermöglicht es vielen Betroffenen nicht mehr, Büros zu erreichen, die ja meist geschlossen sind - bis ca 7. Januar - auch das ist sicher nicht unabsichtlich geschehen.
3. Die Forderung erfolgt wegen der erfolgten Gutschrift ungerechtfertigterweise - die Drohung mit der Schufa ist für viele Betriebe existenzgefährdend. Der Tatbestand der Kreditgefährdung ist gegeben.
4. Entweder weiß die drohende Cash Force davon, dass die Forderungen wegen der erfolgten Gutschrift ungültig sind - oder der "Verkäufer"= Herr Henghuber. Einer von beiden ist also ein Betrüger und versucht sich unrechtmäßig zu bereichern.

Um eine Strafanzeige zu erstatten kann man entweder zum nächsten Polizeirevier gehen und die Anzeige wegen Nötigung erstatten - oder einfach einen Brief an den Staatsanwalt (Anschrift ist das örtliche Landgericht) schicken, der etwa so lauten könnte:

-------------------------------------------

Den Sachverhalt an die StA mit der Bitte um Prüfung auf strafrechtliche Relevanz schicken
Bitte formulieren Sie auf der Grundlage der oben angegebenen Punkte ein eigenes Schreiben an den Staatsanwalt - nicht dass alle nur mein unten vorgegebenes Muster kopieren ....
--------------------------------------------

An die Staatsanwaltschaft beim Landgericht XXX
Adresse 

Sehr geehrter Herr Staatsanwalt,

Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen den Geschäftsführer der Firma Cash Force Factoringgesellschaft mbH. - Herrn Eike Wagenführ - Hagenbrücke 1-2 - 38 100 Braunschweig wegen des Verdachts der Nötigung und des Betrugs

Am 12. Dezember erhielt ich von Herrn Wagenführ ein Schreiben, in dem er mir mitteilt, dass er Forderungen erworben habe, die die Firma Online Verlag GmbH gegen mich habe.
Solche Forderungen existieren nicht.. Der Vertrag, auf den sich die Cash Force beruft, ist wegen arglistiger Täuschung von mir angefochten worden. Die Anfechtung erfolgte, nachdem ich durch den Erhalt einer Rechnung die Täuschung erkannt hatte. Die Rechnung wurde daraufhin mit einer Gutschrift aufgehoben (siehe Anlage). Daraus ergibt sich, dass der Online Verlag GmbH meine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung akzeptiert und auf Forderungen aus dem Vertrag verzichtet hat.

Unrechtmäßige Bereicherung:
Einen Anspruch kann also die Cash Force GmbH nicht geltend machen. Entweder ist die Online GmbH hierbei betrügerisch vorgegangen und hat unwirksame Verträge verkauft oder die Cash Force ist sich der Unwirksamkeit des Vertrages bewußt und versucht dennoch, das Geld einzutreiben. Hier wird meienr Ansicht nach der Versuch eienr unrechtmäßigen Bereicherung unternommen.
Der Hinweis auf einen nach Fristablauf stattfindenden Schufa Eintrag ist eine Falschinformation - ein solcher Eintrag darf meines Wissens nur bei nachgewiesenermaßen rechtmäßig bestehenden Forderungen vorgenommen werden. Ein solcher Nachweis existiert im vorliegenden Fall nicht. dass es sich hier um eine Falschinformation handelt, muss der Cash Force bekannt sein. Schließlich bezeichnet sie sich als "Factoringunternehmen". Daher ist meiner Ansicht nach von einer absichtlichen Falschinformation zu unterstellen. Ich bitte um Prüfung auf strafrechtliche Relevanz

Kreditgefährdung und Nötigung:
Herr Wagenführ von der Cash Force droht, er werde bei Nichtzahlung meine Daten an die Schufa weitergeben. Eine solche Drohung ist für einen Gewerbebetrieb unter Umständen eine Existenzgefährdung. Verbunden mit der kurzen Zahlungsfrist - die sich zudem über eine Serie von Feiertagen erstreckt und einen Zeitraum abdeckt, in dem die meisten Büros traditiongemäß geschlossen sind - versucht Herr Wageführ einen Druck zu erzeugen, der zu vorschnellen Zahlungen führen soll. Denn vielen Firmen ist unter den gegebenen Umständen
a) die genaue Überprüfung einer längst totgeglaubten Forderung nicht mehr möglich
b( die Konsultation eines Rechtsbeistands und juristische Überprüfung wegen der Feiertage nicht möglich.
Daher sehe ich auch hier neben dem Verdacht der Nötigung den Versuch, Geld zu erpressen, auf das kein Anspruch besteht.

Da nach meinem Wissen nicht nur wenige, sondern möglicherweise hunderte von Firmen betroffen sind, die alle seinerzeit Gutschriften erhielten, bitte ich darum, schnell zu reagieren

Anlagen:

1. Die Gutschrift der Firma Online GmbH
2. Das Schreiben der Firma Cash Force GmbH.

Mehr Infos zur "Cash Force"