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* Zur Namensgebung des "Henghuber-Netzwerks" |
| Cash Force
(Spallek / Henghuber) - Gegenwehr Informationen |
Dezember
2003 Völlig überraschend
- nach fast einem Jahr Ruhe - erhalten viele Opfer des Adressbuch
Formular Betrügers Henghuber wieder Post in alter Sache. Hintergrundmaterial zur "Cash Force"
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Zur Erinnerung: In
den Jahren 2001, 2002 setzte Henghuber neue Maßstäbe in Sachen Adressbuch Betrug. Mit einem Formular,
das inzwischen bundesweit von unzähligen Gerichten als
wettbewerbswidrig, betrügerisch und auf arglistige Täuschung abzielend
erkannt worden ist, ( das aber weiterhin von vielen Betrügern als Vorlage
verwendet wird) - war es ihm damals gelungen, etwa 13.000 Unterschriften
zu erSchwindlern.
Was der arme Herr Henghuber aber nicht vorausgesehen hatte war der erbitterte
Widerstand vieler Opfer!
Nicht zuletzt dank Internetvernetzung wussten
bald tausende, dass man sich gegen seine Art der Abzocke duchaus wehren
kann - schickten Anfechtugnserklärungen wegen arglistiger Täuschung
- und zahlten dann einfach nicht.
Das wirklich Dumme daran war, dass Herr Henghuber - sobald er eine Rechnung
geschrieben hatte, darin auch eine Mehrwertsteuer Forderung erheben musste
- und die wollte das Finanzamt gerne haben - als Vorauszahlung selbstverständlich.
Bei möglicherweise 13.000 Rechnungen ist das ein hübsches Sümmchen.
Tja, und da hat dann der Herr Henghuber wahrscheinlich gedacht, es ist besser
zu verzichten, da bei denen, die eine Anfechtung geschrieben haben, wohl
eh so nichts zu holen ist. Und er verschickte also Gutschriften, um
aus der Finanzamtsklemme zu kommen.
Den Opfern war's recht - hatten sie so doch endlich Ruhe -
und legten alles beiseite. Aber die Katze läßt das mausen nicht
und ein Henghuber schon gar nicht. |
| Der
neueste Trick |
Nach mehr als einem
Jahr meldet sich nun plötzlich bei den Opfern des damaligen Henghuber
Fischzugs eine Firma namens "Cash Force" (zuviel Krimi gesehen oder
was ?) - Gf, Eike Wagenführ. Und verlangt nicht nur das Geld, auf das seinerzeit
Henghuber per Gutschrift verzichtet hatte - sondern auch noch Geld für
das Zweite Jahr. |
| Auch hier zur Erinnerung:
Auf der Rückseite des trickreichen Formulars hatte es schön unleserlich
in grauer Schrift auf grauem Umweltpapier gut versteckt in langatmigem
Fließtext geheißen, dass der Vertrag für 2 Jahre
gilt.
Und wenn er nicht
gekündigt wird, so gilt er wohl noch heute.... |
Natürlich ist auch das wieder eine rechte "Verar..." wenn
ich einmal Herrn Henghuber selber zitieren darf. Ob er's auf jene abgesehen
hat, die in ihren Unterlagen die Gutschrift nicht mehr finden oder was
? Mal kucken.. |
Was man
dagegen tun kann ? - Feststellungsklage - Strafanzeige
wegen Nötigung
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1. Feststellungsklage
Am
besten wäre es, wenn jeder, der so ein Schreiben von der Cash Force gekriegt hat, nun eine Feststellungsklage
anstrengen würde - festgestellt werden soll, dass der Vertrag
nichtig ist und daraus kein Geld geschuldet wird. Nach Adam Riese kann
man so einen Prozess nicht verlieren. Denn nicht nur eine eindeutige
Rechtsprechung in Sachen betrügerischer Formulare steht diesmal
auf der Seite der Opfer - sondern auch die Gutschrift - Ganz
zu schweigen davon, dass der
Vertrag auch ohne Anfechtung nichtig wäre wegen Verstoß gegen
die AGB.
Das Gute an so einer Feststellungsklage ist, dass die
Kosten des Prozesses dem Verlierer auferlegt werden - hier könnte
man also die ziemlich frechen Forderungen der Cash Force so beantworten,
dass Herr Wagenführ es im eigenen Geldbeutel merkt. |
| Hauptseite Feststellungsklage |
2.
Strafanzeige wegen Nötigung und Betrug
Die "Cash Force"
schreibt unten fettgedruckt, dass sie die Daten speichern und an
die Schufa weitergeben will. So ein Vorgehen kann für einen Gewerbebetrieb
schwerwiegende Konsequenzen haben. Im Zusammenhang mit dem sonstigen
Auftreten kann man meiner Ansicht nach von Nötigung sprechen.
1. Ein Schufa Eintrag darf gar nicht erfolgen, wenn die Forderung nicht
berechtigt ist.
( zu diesem Sachverhalt gibt es bereits mehrere Einstweilige Verfügungen
gegen die Schufa, die die Weitergabe bestimmter Einträge untersagen ) Aber
das kann der Briefempfänger nicht wissen - Der Cash Force als ""Factoringgesellschaft"
muss dies aber bekannt sein. Das heißt, hier findet absichtlich eine Falschinformation
statt.
2. Die extrem kurze Fristsetzung über die Feiertage ermöglicht es vielen Betroffenen
nicht mehr, Büros zu erreichen, die ja meist geschlossen sind - bis ca 7. Januar
- auch das ist sicher nicht unabsichtlich geschehen.
3. Die Forderung erfolgt wegen der erfolgten
Gutschrift ungerechtfertigterweise - die Drohung mit der Schufa ist für
viele Betriebe existenzgefährdend. Der Tatbestand der Kreditgefährdung
ist gegeben.
4. Entweder weiß die drohende Cash Force davon, dass die Forderungen wegen
der erfolgten Gutschrift ungültig sind - oder der "Verkäufer"= Herr
Henghuber. Einer von beiden ist also ein Betrüger und versucht sich unrechtmäßig
zu bereichern.
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Um eine Strafanzeige zu
erstatten kann man entweder zum nächsten Polizeirevier gehen und die Anzeige
wegen Nötigung erstatten - oder
einfach einen Brief an den Staatsanwalt (Anschrift ist das örtliche
Landgericht) schicken, der etwa so lauten könnte:
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Den Sachverhalt an die
StA mit der Bitte um Prüfung auf strafrechtliche Relevanz schicken
Bitte formulieren Sie
auf der Grundlage der oben angegebenen Punkte ein eigenes Schreiben an
den Staatsanwalt - nicht dass alle nur mein unten vorgegebenes Muster
kopieren ....
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An die Staatsanwaltschaft
beim Landgericht XXX
Adresse
Sehr geehrter Herr Staatsanwalt,
Hiermit erstatte ich Strafanzeige
gegen den Geschäftsführer der
Firma Cash Force Factoringgesellschaft mbH. - Herrn Eike Wagenführ
- Hagenbrücke 1-2 - 38 100 Braunschweig wegen des Verdachts
der Nötigung
und des Betrugs
Am 12. Dezember erhielt ich von Herrn Wagenführ ein Schreiben, in dem
er mir mitteilt, dass er Forderungen erworben habe, die die Firma
Online Verlag GmbH gegen mich habe.
Solche Forderungen existieren nicht.. Der Vertrag, auf den sich die Cash Force beruft, ist wegen arglistiger Täuschung von mir angefochten worden.
Die Anfechtung erfolgte, nachdem ich durch den Erhalt einer Rechnung
die Täuschung erkannt hatte. Die Rechnung wurde daraufhin mit einer Gutschrift
aufgehoben (siehe Anlage). Daraus ergibt sich, dass der Online Verlag
GmbH meine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung akzeptiert und auf
Forderungen aus dem Vertrag verzichtet hat.
Unrechtmäßige Bereicherung:
Einen Anspruch kann also die Cash Force
GmbH nicht geltend machen. Entweder ist die Online GmbH hierbei betrügerisch
vorgegangen und hat unwirksame Verträge verkauft oder die Cash Force ist sich der Unwirksamkeit des Vertrages bewußt und versucht
dennoch, das Geld einzutreiben. Hier wird meienr Ansicht nach der Versuch
eienr unrechtmäßigen Bereicherung unternommen.
Der Hinweis auf einen nach Fristablauf stattfindenden Schufa
Eintrag ist eine Falschinformation - ein solcher Eintrag darf meines
Wissens nur bei nachgewiesenermaßen rechtmäßig bestehenden Forderungen
vorgenommen werden. Ein solcher Nachweis existiert im vorliegenden
Fall nicht. dass es sich hier um eine Falschinformation handelt, muss
der Cash Force bekannt sein. Schließlich bezeichnet sie sich als "Factoringunternehmen".
Daher ist meiner Ansicht nach von einer absichtlichen Falschinformation
zu unterstellen.
Ich bitte um Prüfung auf strafrechtliche Relevanz
Kreditgefährdung
und Nötigung:
Herr Wagenführ von der Cash Force droht, er werde bei
Nichtzahlung meine Daten an die Schufa weitergeben. Eine solche
Drohung ist für einen Gewerbebetrieb unter Umständen eine
Existenzgefährdung.
Verbunden mit der kurzen Zahlungsfrist - die sich zudem über
eine Serie von Feiertagen erstreckt und einen Zeitraum abdeckt, in
dem die meisten Büros traditiongemäß geschlossen
sind - versucht Herr Wageführ einen Druck zu erzeugen,
der zu vorschnellen Zahlungen führen soll. Denn vielen Firmen ist unter
den gegebenen Umständen
a)
die genaue Überprüfung
einer längst totgeglaubten Forderung nicht mehr möglich
b( die Konsultation eines Rechtsbeistands und juristische Überprüfung
wegen der Feiertage nicht möglich.
Daher sehe
ich auch hier neben dem Verdacht der Nötigung
den Versuch, Geld zu erpressen, auf das kein Anspruch besteht.
Da nach meinem
Wissen nicht nur wenige, sondern möglicherweise hunderte von Firmen
betroffen sind, die alle seinerzeit Gutschriften erhielten, bitte
ich darum, schnell zu reagieren
Anlagen:
1. Die Gutschrift der Firma Online GmbH
2. Das Schreiben der Firma Cash Force GmbH. |
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