August
2002 Am
25. April wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf festgestellt,
dass das vom Online Verlag GmbH (Gesellschafter Henghuber / Geschäftsführer
Lohmüller) verwendete Formular irreführend ist (Stichwort
"Baurnfängerei") . Es wurde ihm daher untersagt, dieses
Formular weiterhin zur "Kundenanwerbung" zu verwenden. (siehe
Gerichtsurteil). |
August 2002 Henghuber
/ Lohmüller verschickt wieder Formulare -trotz Gerichtsverbot
! |
Ach, die Gerichte... Was
kümmert sowas einen Herrn Henghuber. Soeben startete er eine neue
"Werbekampagne". Das alte Formblatt musste natürlich
ein kleines bißchen verändert werden, aber das Wesentliche
- der Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit einer Unterschrift - blieb
natürlich unten im Fließtext gut versteckt. (Zur
Abbildung - wie das Formular jetzt aussieht). Genau wie in
den alten (verbotenen) Formularen. |
Ergänzung im November: Diese August Aktion starteten
Henghuber-Lohmüller noch mit der alten Firma "Online
Verlag GmbH / Ratingen" - eben jene Firma, der das Formular
wegen Wettbewerbswidrigkeit verboten wurde. |
Da fragt sich mancher, was
das soll: Will sich dieser Herr Henghuber über die Gerichte lustig
machen? Was passiert denn da? Ein Gericht entscheidet, dass das
Formular sitten- oder wettbewerbswidrig ist - dann wird ein bisschen
was dran verändert und weiter geht's.
Ja, das ist irritierend - da muss doch was dahinter stecken ? Ist
dieser Henghuber in Wirklichkeit gar kein "Adressbuch-Betrüger"
sondern benutzt er dieses "Geschäft" nur als Vorwand,
um die ganze Rechtsmaschine in ihrer Ohnmacht und Wirkungslosigkeit
einmal richtig vorzuführen? |
Henghuber - ein moderner Eulenspiegel ? Immer gut für neue Lacher,
denkt man nur an seine Formblatt Variationen ... .Wie mag wohl das nächste
Formblatt aussehen?
Was für ein unterhaltsames Spiel... Man kaufe sich ein paar Anwälte
und ein paar professorale Gutachter und Vorhang auf --- (Bitte mitsingen:
" Denn wer das Geld hat, hat das Recht und wer das Recht hat, ja
wer das Recht hat, ja wer das Recht, ja wer das Recht, ja wer das Recht
hat...".(frei nach Orff) ) |
Na ja, die Wahrheit ist wahrscheinlich
viel banaler. Dem Herrn Henghuber ist es wohl nur zu Kopf gestiegen,
dass die Staatsanwaltschaften hilflos sind. Um einen wie den Henghuber
strafrechtlich wegen Betrugs zu belangen, müsste wohl eine
erheblich sachkundigere Staatsanwaltschaft tätig werden, als bisher.
(s.a. z.B.: Staatsanwaltschaf
Ingolstadt hilflos = wie Online / Räder einer strafrechtlichen
Verfolgung wegen Betrugs entging). |
Erst kürzlich wurde
eine Klage der Staatsanwaltschaft München wegen Betrugs gegen Henghuber
abgewiesen.
Da half auch keine Hausdurchsuchung (die allerdings schon anläßlich
eines früheren - ebenfalls verbotenen - gleichartigen Formulars
stattfand. (zur
juristischen Geschichte der"Online" Formulare). |
Seinerzeit - während
der Hausdurchsuchung - plauderte Herr Henghuber ein bisschen und
erklärte zum Thema Formular und Kundenabzocke "Klar ist
es eine Verarsche".
Tja, "Verarsche" klingt ja so viel besser als Betrug. Nein,
nein - Betrug - davon kann doch überhaupt keine Rede sein.... |