| Patrick O. Hewer *02.03.1970 - 8272 Ermatingen / Schweiz |
Zunächst gründete Patrick Hewer im Oktober 2005 in Deutschland die Firma RTZ Reise Tourismus Auskunft e. K., bald danach im November 2005 die BGZ gewerbliches Internetmarketing e. K.. sowie die TMZ Tourismusdienste e.K. Als Domaininhaber tritt Hewer schon vor 2005 auf, so z. B. mit www.fremdenverkehr24.de / Bau Gewerbe Zentrale, Gustav Stresemann Ring 1, Wiesbaden. Hewer ist seit mindestens Oktober 2004 admin-c (Beleg) |
Ein Handelsregistereintrag zur Gewerbezentrale, oder auch www.gewerbezentrale.de für Industrie, Handel und Gewerbe genannt, ist bei Genios nicht zu finden. Gegen die Gewerbezentrale.de war der DSW bereits im Juli 2005 vorgegangen. Wann also Hewer mit dem Versenden von Trickformularen genau begonnen hat, lässt sich für uns nicht datieren. |
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Uns liegen Formulare vor, die von der Gewerbezentrale.de nach Juli 2005 verschickt wurden ( Beleg), danach wurde aus gewerbezentrale.de einfach gewerbezentrale.info ( Beleg) gemacht - wohl um Ärger mit dem DSW aus dem Weg zu gehen. Die Rechnungen und alle nachfolgenden Schreiben verschickte jedoch weiterhin die gewerbezentrale.de |
Vor der Gewerbezentrale.de warnte neben dem DSW auch der Bundesanzeigerverlag - hier ein screenshot vom April 2006 |
Eine weitere Warnung vor der Gewerbezentrale kam im
Dezember 2005 vom Fernsehsender MDR mehr Info |
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| Patrick Hewer und Ron Täubert |
2005-2006 Was die Gewerbezentrale und die DPM Presse- und Medienverlag GmbH verbindet.
Mehr Info |
| Rückzug in die Schweiz |
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Sinn und Zweck dieses Umzugs in die Schweiz ist vermutlich, sich dem DSW und anderen Institutionen zu entziehen. Auch seinen Wohnsitz hat Patrick Hewer in die Schweiz verlegt. Auf den neuen Formularen, die nun leicht verändert daher kommen (Formularmuster November 2006 ), sowie in den Impressi der unserer Ansicht nach wertlosen Internetverzeichnisse, wird 2006 / 2007 stets Stanislaw Sobieraj als Geschäftsführer genannt, nie aber Patrick Hewer. Lediglich aus dem Handelsregister ist zu erfahren, dass Hewer hinter der GfW bzw. FIM steckt. |
| 2007 verschickt Hewer mit der GfW / Kreuzlingen wieder ein leicht verändertes Formular. |
Unter "Leistungsbezug/Eintragungsformat" ist der Kreis vor "Basiseintrag" bereits mit einem Punkt vormarkiert. Unter Basiseintrag heißt es "Name, Adresse, Telefon, Telefax, Infotext....Marketingbeitrag mtl. zzgl. USt.: EUR 29,50 Datensätze gelten immer nur für ein Jahr".
Dazu kann man noch einen Bildeintrag bestellen. "Leistungen wie Basiseintrag inklusive Fotos/Logo Ihres Hauses, sowie erweitertem Infotext bis zu einer Seite. Ab sofort ohne Aufpreis. Gilt nur in Verbindung mit der Basisauskunft."
Darunter "Bitte beachten: Die GfW behält sich vor, Bestellungen welche nicht zum Gesamtangebot des Dienstes passen, abzulehnen. Mit der Rücksendung des unterzeichneten, behörden- und kammerunabhängigen Angebotes gilt der Basiseintrag als verbindlich bestellt. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen ab Unterzeichnung. Es gelten die umseitigen allgemeinen Geschäftsbedingungen." |
Aus der Entscheidung vom LG Köln 26.09.2007 AZ: 9 S 139/07 zu dem irreführenden Formular der DPM (Geschäftsführer: Ron Täubert)
Eine Vertragsgestaltung mit derart versteckten Hinweisen auf Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verbindlichkeitsklauseln, in deren Rahmen zudem seitens der Klägerin die Bestellalternative "Basisauskunft" für 67,- Euro mtl. bereits vormarkiert (!) ist – und zwar mittels eines nicht besonders auffälligen Punktes im Wahlfeld –, mithin vom Kunden für einen Vertragsschluss gar nicht mehr bewusst ausgewählt werden muss (vgl. Bl. 3 d.A.), ist jedenfalls nicht ausreichend transparent. Auch die von der Klägerin gewählte Formulierung zur Vergütung ("Marketingbeitrag mtl. zzgl. MwST: EUR 67,-") ist geeignet, von einem unaufmerksamen Kunden nicht richtig verstanden zu werden. So ist schon der Begriff "Marketingbeitrag" im Lichte der konkreten Offerte unklar. Auch hat die Klägerin die Tatsache des "monatlichen" Beitrags geschickt mit "mtl." im Rahmen mehrerer Abkürzungen eher unauffällig platziert. Die gewählte Abkürzung "mtl." ist schon deshalb besonders geeignet, den Vertragspartner von einer monatlich wiederkehrenden Zahlpflicht abzulenken, weil die Klägerin unmittelbar hinter die Preisangabe den Zusatz "Datensätze gelten für ein Jahr" gestellt hat.
Bei dieser Anzahl objektiver Täuschungsmerkmale sei nur am Rande darauf hingewiesen, dass es im Rahmen der Gesamtbewertung des streitgegenständlichen Angebots ebenfalls irreführend erscheint, auf der Vorderseite des Formulars ausdrücklich auf eine Laufzeit der "Datensätze" von einem Jahr hinzuweisen, derweil auf der Rückseite des Serienbriefs unter den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin die Mindestvertragslaufzeit für den vergütungspflichtigen Registereintrag mit immerhin zwei Jahren festgelegt wird. |
Man könnte glatt meinen, das Urteil beträfe die GfW. Auch hier also wieder - wie schon 2005 - auffallende Ähnlichkeiten mit dem Formular der DPM. Geradezu zynisch klingt daher das Schreiben von Rechtsanwalt Günther / Heidelberg, wenn er Seitenbetreibern mit einer Abmahnung droht, sollten diese weiterhin auf unsere Infoseiten verlinken. |
Rechtsanwalt Günther von der Kanzlei Erben / Heidelberg im Auftrag der Hewer-Firmen TMZ, RTZ und BGZ:
"...Das Angebot für Einträge in den Internetdatenbanken der von unseren Mandanten betriebenen Portale erfolgt stets mit einem klar und deutlich erkennbaren Hinweis auf die Entgeltlichkeit dieser Leistungen und dem Hinweis, dass der Adressat eine vertragliche Verpflichtung eingeht. So ist etwa der Preis in den Eintragungsangeboten im Fettdruck hervorgehoben....
...Die von unseren Mandanten verwendeten Eintragungsangebote sind, wie bereits vielfach gerichtlich bestätigt wurde, weder "Trickformulare", noch sind sie in sonstiger Weise irreführend....
...Wir fordern Sie daher auf, die auf Ihren oben genannten Webseiten befindliche Verlinkung zu den Inhalten auf () bis spätestens zum xxx zu entfernen und uns die Erledigung schriftlich zu bestätigen. Anderenfalls müssen wir unseren Mandanten empfehlen, Sie kostenpflichtig abzumahnen, bzw. ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen..." |
Mai 2007 Die IHK Schwerin warnt vor der Gewerbezentrale (GfW) mehr Infos |
10.08.2007 AG Hamburg-Wandsbek weist Klage von Patrick Hewer / BGZ ab - es besteht kein Anspruch auf Zahlung (zum Urteil) |
26.09.2007 Beim von der DPM (GF: Ron Täubert) verwendeten Formular, das ursprünglich auch Hewer mit seiner Gewerbezentrale verwendete, kommt das Landgericht Köln zu dem Schluss, dass der Vertragspartner Opfer einer strafrechtlich relevanten Betrügerei geworden ist (zum Urteil) |
Im Laufe des Jahres 2007 werden von Firmen, hinter denen Hewer steckt, zahlreiche Seitenbetreiber abgemahnt, oder es wird mit Abmahnung gedroht, wenn die Seitenbetreiber auf irgendeine unserer zahlreichen Info-Seiten verlinkt haben (mehr Info). Kritische Erfahrungsberichte von Betroffenen in deutschen Foren lässt Hewer per Anwaltschreiben entfernen, um anderen Betroffenen, die auf seine Formulare reinfallen, den Zugang zu wichtigen Informationen unmöglich zu machen.
(Beispiel: Wie die FIM ihre Opfer einzuschüchtern versucht & Zensiert: CIAO-Erfahrungsbericht November 2007)
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| 07.11.2007 gewerbezentrale.info auf Unterlassung verklagt (Urteil OLG Frankfurt) |
November 2007 Nach dem Urteil des OLG Frankfurt "...die beanstandete Aussendung vermittelt nach ihrem Gesamtinhalt ...die irreführende Vorstellung, das beworbene Adressen-Sammelwerk habe amtlichen, oder jedenfalls quasi-amtlichen Charakter..." wird das Formular nicht etwa grundlegend überarbeitet, um künftig Irrtümer beim "Kunden" von vorne herein zu vermeiden. Nein, stattdessen wechselt Patrick O. Hewer den Geschäftsführer aus, zum Zuge kommt jetzt Manuela Rickenbacher. |
Juni 2008 Und weiter geht's. Das neue Formular der GfW nennt sich zwar nicht mehr gewerbezentrale.info, sondern gewerbe-informationen.com - in seiner Aufmachung vermittelt es jedoch weiterhin den Eindruck, es gehe um einen Eintrag in einem amtlichen Register.
Um diesen amtlichen Charakter zu unterstreichen, werden die Formulare weiterhin in einem blauen Briefumschlag verschickt.
Herr Hewer hat eine weitere Gelegenheit verstreichen lassen, den Gesamtpreis und die Vertragslaufzeit von 2 Jahren, welche lediglich in den AGBs angegeben ist, deutlich herauszustellen.
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| Lieber Herr Hewer, so kann das leider nichts werden mit der Löschung Ihres Namens von diesen Seiten. |