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Bitte beachten: Diese Seite zieht um!

Seit langem haben wir geplant, unsere Informationsseiten über die Themen Adressbuchbetrug und Anzeigenbetrug hinaus auch für  Themen zu öffnen, die Wirtschaftsbetrügereien jeder Art analysieren und Hilfe anbieten. Es geht uns ganz allgemein darum, zu zeigen, in welchem Ausmass in unserer Gesellschaft "Treu und Glauben" missbraucht werden, um Mitbürger hereinzulegen und abzuzocken. Dies soll für unsere Besucher durch die Wahl eines passenden Domainnamens auch sofort erkennbar sein.
Bitte bookmarken Sie also
www.verbraucherabzocke.info Die Domain adressbuchbetrug.info wird nach einer Übergangsphase abgeschaltet.

Ab sofort finden Sie diese Infoseite unter

http://www.verbraucherabzocke.info/6-Online/6-a-Hintergundmaterial/Mehr-info/100-200-HS-Firmen-Info/212-GS-Branchen.htm

GS Medien & Verlags GmbH
Keinerlei Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität (
212

Die Masche: Arbeitet mit der Heller Masche
Informieren Sie bitte diese Info-Seite über die Aktivitäten der Schwindler, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, AGBs, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt

NEWS
11. September 2008 Informationsgespräche im europäischen Parlament zum Thema Adressbuchschwindel Mehr Info
September 2008 Gerhard Sill / GS Medien & Verlags GmbH teilt Rechtsanwalt Lankes / München mit, dass er einen unzufriedenen Kunden nicht halten kann und will und daher auf die offene Forderung verzichtet.
Juni 2008 Mitglied des Europäischen Parlaments Simon Busuttil trifft EU-Kommissarin für Verbraucherschutz zu Gesprächen über Adressbuchschwindel
Juni 2008 Gerhard Sill / GS Medien & Verlags GmbH teilt Rechtsanwalt Thamm / Mannheim mit, dass er einen unzufriedenen Kunden nicht halten kann und will und daher auf die offene Forderung verzichtet.
Juni 2008 GS Medien & Verlags GmbH verzichtete auf Forderung, nachdem eine Betroffene ihren Wirtschaftsverband eingeschaltet hatte

GS Medien & Verlags GmbH
Alte Münchner Strasse 59 a, 85774 Unterföhring, Tel: 089 / 9952929-0 Fax: 089 / 9952929 -29 GF: Gerhard Sill
Die Firmengeschichte in Zahlen
 
Das Internetverzeichnis
www.businessregional.net
Abfrage 18. Mai 2008 Sucht man bei Google nach einem "Branchenbuch", taucht das businessregional.net weit und breit nirgendwo auf. Gescheitert sind wir auch bei den Begriffen "Branchenverzeichnis" und "Gelbe Seiten" - den drei wohl gängigsten Suchbegriffen (nach Seite 5 der Ergebnisliste gaben wir jedesmal auf). Wer bitte kommt schon auf die Idee, nach "businessregional" zu googeln??

Das Trickformular
Der Empfänger des Formulars nimmt an, es handele sich um einen Eintrag im offiziellen Branchenbuch - Die Daten sind im Formular ja schon voreingetragen - wohl eine Überprüfung der Korrektheit der Daten (Korrekturabzug) - und unterschreibt.
Unter den Daten steht fett "Wichtig! Ergänzen Sie unbedingt Telefon- und Faxnummer!" Dass der Eintrag kostenpflichtig ist, steht gut versteckt irgendwo mitten im kleingedruckten Fließtext. Der Grundpreis beträgt pro Jahr 834 Euro bei einer Laufzeit von 2 Jahren.
Die GS Medien & Verlags GmbH benutzt ein Formular, das wohl von Oliver Heller entwickelt wurde. Der "Branchenbuch" Trick wird von vielen Firmen verwendet, hinter denen Oliver Heller vermutet werden kann, auch wenn er dort weder Geschäftsführer noch Gesellschafter ist. Zuletzt tauchte das Formular im Herbst 2007 in der Schweiz auf, wo es von der Webclick GmbH versandt wurde.
Inkassomethoden
Als Geldeintreiber betätigt sich die Atlas Inkasso, Heilbronn.
AG Wiesbaden 92 C 3458/07 - 22 - vom 15.11.2007 zur Erstattung von Inkassokosten
"Die Klage war hinsichtlich der geltend gemachten Inkassokosten in Höhe von 130,50 € abzuweisen. Inkassokosten sind dann nicht erstattungsfähig, wenn der Gläubiger geschäftserfahren ist und die Sache aus der Sicht zum Zeitpunkt der Einschaltung des Dritten zu Inkassozwecken keine besonderen Schwierigkeiten aufwies. Eine Erstattungspflicht für eigene Aufwendungen des Gläubigers besteht nur insofern, als ein wirtschaftlich denkender Mensch bei der Betrachtung ex ante (im Zeitpunkt der Einschaltung des Inkassobüros) diese für notwendig halten durfte. Das Überwachen von Zahlungspflichten und die Übersendung von Mahnungen sind einfachste kaufmännische Tätigkeiten, die zum eigenen Pflichtenkreis der Klägerin gehören. Ein beachtenswertes Interesse, diese Tätigkeiten auf eine andere Rechtsperson zu verlagern und so im Ergebnis eine Erstattung der Aufwendungen zu erlangen, bestehen nicht."

Erfahrungen und Gegenwehr
Wenn noch nicht gezahlt wurde, aber angeblich ein Auftrag erteilt wurde
Sie sollten nicht den Kopf in den Sand stecken sondern reagieren - vor allem mit einer
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - hier ein Musterschreiben, das Sie auf Ihren Fall anpassen müssten.
Alle, die Opfer von Adressbuchschwindel geworden sind, sollten ihre Beschwerden an die EU-Kommission (sowie an die nationalen Behörden) schicken, damit das Ausmaß des Problems deutlich wird. Mehr Info
Wenn gezahlt wurde
Im Falle von Mahnungen beim DSW nachfragen, ob dieses Formular ,bereits mit einer Unterlassungserklärung oder Urteilen belegbar ist.
Geld zurück fordern (mehr Info hier>>>), eine Feststellungsklage erheben.- Strafanzeige wegen Betrug erstatten.
Was kann noch gegen diese Schwindeleien getan werden - hier sollten Sie sich über weitere Schritte informieren - werden Sie aktiv, nur so wird sich etwas ändern - - Stellen sie Strafanzeige (beim örtlichen Polizeirevier) - Informieren Sie den DSW - Ihre IHK (= die Rechtsabteilung)
Informieren Sie die Bank über die unseriöse Firma
Die Bankkonten
Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. Mehr Infos hier.
Hier ein Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung
September 2008 Commerzbank BLZ 700 400 41 KTO 290 290 600
Mai 2008
Oberbank, BLZ 701 20 700 KTO 154 110 30 14
Erfahrungsberichte
Informieren Sie diese Info-Seite über Namen und Methoden, beschreiben Sie, wie Sie getäuscht wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie anderen!... | Kontakt | Erfahrungsberichte
Die juristische Lage
AG München 122 C 18593/08 und AG München 264 C 18523/08 - Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts München ist rechtskräftig, nachdem der GS Medien & Verlags GmbH seinen hiergegen erhobenen Einspruch zurück genommen hat. (siehe Beschlüsse des AG München) Das Urteil war im August 2008 ergangen, da der GS Medien & Verlags GmbH seine Verteidigungsbereitschaft nicht fristgerecht angezeigt hatte und das Gericht nach Prüfung der Sach- und Rechtslage zu dem Ergebnis gekommen war, dass dem GS Medien & Verlags GmbH keine Zahlung schuldet. Die Einspruchsrücknahme zwei Tage vor der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht München ist dahingehend zu verstehen, dass der GS Medien & Verlags GmbH offensichtlich eingesehen hat, dass er keine Chance hatte den Rechtsstreit noch zu gewinnen. Erstritten von Rechsanwalt Edelmaier, 67059 Ludwigshafen
Urteilssammlung zu Branchenbuch-Formularen
Achtung: Von "interessierter Seite" wird gern ein BGH Urteil vom Februar 2005 zitiert, das die Rechtsgültigkeit des "Henghuber"Formulars beweisen soll mehr dazu hier
Juni 2008 GS Medien & Verlags GmbH verzichtete auf Forderung, nachdem eine Betroffene ihren Wirtschaftsverband eingeschaltet hatte. Hier das Musterschreiben des Wirtschaftsverbands. Eine Angestellte der betroffenen Firma hatte ohne Bevollmächtigung das Formular ausgefüllt und zurück gesandt.

Die Infrastruktur
Mitarbeiter
Telefonisch meldet sich ein Herr Hirzinger (oder so ähnlich)

MEHR INFO

 

Betroffenenberichte

 

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DIE FORMULARE

 

Die Geschichte des Branchenbuch-Tricks

 

Das Branchenbuch-Formular

 

Urteile zu Branchenbuch-Formularen

 

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EXTERNE LINKS

 

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