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Bitte beachten: Diese Seite zieht um!

Seit langem haben wir geplant, unsere Informationsseiten über die Themen Adressbuchbetrug und Anzeigenbetrug hinaus auch für  Themen zu öffnen, die Wirtschaftsbetrügereien jeder Art analysieren und Hilfe anbieten. Es geht uns ganz allgemein darum, zu zeigen, in welchem Ausmass in unserer Gesellschaft "Treu und Glauben" missbraucht werden, um Mitbürger hereinzulegen und abzuzocken. Dies soll für unsere Besucher durch die Wahl eines passenden Domainnamens auch sofort erkennbar sein.
Bitte bookmarken Sie also
www.verbraucherabzocke.info Die Domain adressbuchbetrug.info wird nach einer Übergangsphase abgeschaltet.

Ab sofort finden Sie diese Infoseite unter

http://www.verbraucherabzocke.info/6-Online/6-a-Hintergundmaterial/Mehr-info/100-200-HS-Firmen-Info/197-branchendienst-deutschland.htm

Branchendienst Deutschland
(197

Die Masche: verschickt rechnungsähnliche Angebotsschreiben
Informieren Sie bitte diese Info-Seite über die Aktivitäten der Schwindler, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, AGBs, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt

NEWS
Juni 2008 Mitglied des Europäischen Parlaments Simon Busuttil trifft EU-Kommissarin für Verbraucherschutz zu Gesprächen über Adressbuchschwindel
April 2008 Richard Corbett, MEP: Ermutigende Nachrichten im Kampf gegen Adressbuchschwindel

Branchendienst Deutschland Ltd

Postfach 710 337, 60493 Frankfurt - 69 Great Hampton Street, Birmingham B18 6EW England; Company No. 05863999 GF Sandra Weidmann, geb. 04.01.1979 (Beleg>>>), Postfach 200 127, 64300 Darmstadt; St.Nr. 007 229 25173, Finanzamt Darmstadt
Sandra Weidmann heißt eigentlich Sandra Kunkel, Kirchstraße 15, 64569 Nauheim, Tel: 06152 / 859602 Fax: 06152 / 859603 - email: s.kunkel@letterei.de mehr Info

Das Adressengrab

www_branchendienst.net
Domaininhaber Sandra Weidmann, Taubenstrasse 17, 60313 Frankfurt - Das Internetverzeichnisist ein schlechter Witz - für die Datenabfrage stehen nur 10 deutsche Großstädte zur Auswahl, z. B. Berlin mit 9 Branchen: Apotheken, Bäckereien, Blumenladen, Metzgereien, Restaurants, Ärtze, Bars, Friseure, Reinigungen. Guckt man dann bei Bäckereien nach, hat man ganze drei Berliner Bäcker zur Auswahl. (Beispiel>>>)
Vorsicht, die angegebene Telefonnummer 09005-10 25 443 ist eine kostenpflichtige Servicerufnummer zu 1,99 € / Minute! - Bitte informieren Sie die Bundesnetzagentur über die dubiose Geschäftemacherei mehr Info

Methode
Das Formular
Formularmuster vom September 2006
Rechnungstrick: verschickt rechnungsähnlich aufgemachtes Angebotsschreiben mit angehängtem Zahlschein (vom BGH verboten!!) - der Vertrag kommt erst durch Zahlung zustande; Kosten 299,28 Euro

Masche wie z. B. bei VBV und WVM und anderen - hier gab es bereits erfolgreiche Geld-Zurück-Klagen
Inkassomethoden
Januar 2008 Für das zweite "Vertragsjahr" werden derzeit Folgerechnungen verschickt - sowie anschließende Mahnungen an Nichtzahler. Lassen Sie sich nicht einschüchtern, sondern wehren Sie sich und holen Sie sich bereits gezahltes Geld zurück! Es empfiehlt sich, sich an einen Anwalt zu wenden, der sich mit Adressbuchschwindel auskennt. Da diese Masche verboten ist, sind die Erfolgschancen sehr hoch (zur Anwaltsliste)

Erfahrungen und Gegenwehr
Wenn Sie so ein Formular bekommen haben: Nicht in den Papierkorb werfen! Informieren Sie den DSW (Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V)
Stellen Sie Strafanzeige beim nächsten Polizeirevier bzw der Staatsanwaltschaft Frankfurt (wegen Frankfurter Adresse von Sandra Weidmann alias Kunkel). Fordern Sie bereits gezahltes Geld zurück mehr Info >>> Beschweren Sie sich bei der Britischen Botschaft
Sie sollten sich unter Was kann noch gegen diese Schwindeleien getan werden über weitere Schritte informieren. Wenn ein Gesellschafter aus Deutschland beteiligt ist und gezielt Firmen in Deutschland betrogen werden, sollte auch der DSW informiert werden
Alle, die Opfer von Adressbuchschwindel geworden sind, sollten ihre Beschwerden an die EU-Kommission (sowie an die nationalen Behörden) schicken, damit das Ausmaß des Problems deutlich wird. Mehr Info
Bankverbindung wir bitten um aktuelle Infos
Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. Mehr Infos hier.| Hier ein Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung
September 2006 Kreissparkasse Groß-Gerau BLZ 50852553 Kto: 1601 6933 - im Juli 2008 immer noch aktiv
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Erfahrungsberichte
- Informieren Sie diese Seite über neue Formulare, Briefumschläge mit Poststempel des Absenders, Verkaufstricks, Mahnschreiben, Prozesse, Bankverbindungen, Adressen, Namen der Verantwortlichen bei Unterschriftenerschleichung etc. Damit helfen Sie uns und anderen! KONTAKT
Juristisch
Zitate aus Urteilsbegründungen
Leitsatz: Die Versendung rechnungsähnlich aufgemachter Formulare an Firmen, die kurz zuvor eine Eintragung im Handelsregister angemeldet haben, erfüllt den Tatbestand des Betruges auch dann, wenn die Firmen auf Grund der auf das Formular geleisteten Zahlung einen Anspruch auf eine Gegenleistung haben - mehr Infos >>>

Gericht: BGH 4. Strafsenat Datum: 26. April 2001 Az: 4 StR 439/00 NK: StGB § 263 Abs 1 - zum Urteil >>>
Leitsatz Wer Angebotsschreiben planmäßig durch Verwendung typischer Rechnungsmerkmale (insbesondere durch die hervorgehobene Angabe einer Zahlungsfrist) so abfaßt, dass der Eindruck einer Zahlungspflicht entsteht, dem gegenüber die - kleingedruckten - Hinweise auf den Angebotscharakter völlig in den Hintergrund treten, begeht eine (versuchte) Täuschung im Sinne des StGB § 263 Abs 1.


Infrastruktur

Wer steckt hinter der Firma
Sandra Kunkel mehr Info
 
Allgemeine Infos
Oktober 2003
11 Monate Haft für "Adressbuchschwindel" - Auch "Strohleute" haften als Betrüger

Wer ist Sandra Weidmann?

 

Erfahrungsberichte

 

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JURISTISCH

 

Anfechtungserklärung bei rechnungsähnlichen Formularen

 

Urteilsliste zu rechnungsähnlichen Angeboten

 

BGH-Urteil

 

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Die strafrechtliche Seite

 

Der Trick mit dem ausländischen Gerichtsstand