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Bitte beachten: Diese Seite zieht um!

Seit langem haben wir geplant, unsere Informationsseiten über die Themen Adressbuchbetrug und Anzeigenbetrug hinaus auch für  Themen zu öffnen, die Wirtschaftsbetrügereien jeder Art analysieren und Hilfe anbieten. Es geht uns ganz allgemein darum, zu zeigen, in welchem Ausmass in unserer Gesellschaft "Treu und Glauben" missbraucht werden, um Mitbürger hereinzulegen und abzuzocken. Dies soll für unsere Besucher durch die Wahl eines passenden Domainnamens auch sofort erkennbar sein.
Bitte bookmarken Sie also
www.verbraucherabzocke.info Die Domain adressbuchbetrug.info wird nach einer Übergangsphase abgeschaltet.

Ab sofort finden Sie diese Infoseite unter

http://www.verbraucherabzocke.info/6-Online/6-a-Hintergundmaterial/Mehr-info/100-200-HS-Firmen-Info/186-basickey.htm

Branchen-Online Verlag BasicKey.net
(186

Informieren Sie bitte diese Info-Seite über die Aktivitäten der Schwindler, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, AGBs, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt

Branchen-Online Verlag, BasicKey.net, BasicKey Branchenverzeichnis

Strandpromenade 1b, 23570 Lübeck - Geschäftsführer + Inhaber: Lars Schuppe  - Basickey.net gehört einer Organisation namens basicnetz.de
Inhaberin von basicnetz.de ist eine Helga Rath, Strandpromenade 1b, 23570 Lübeck

Methode
www_basickey.net
Die Methode
Unterschriftenerschleichung per Formular, Postversand - In großen Lettern wird dazu aufgefordert, das Eintragungsformular unbedingt als Fax zurückzuschicken und Telefon- und Faxnummer zu ergänzen - Preis und 2jährige Vertragslaufzeit sind unauffällig irgendwo im kleingedruckten Text darunter erwähnt. Das Formular erweckt den Eindruck, es handle sich lediglich um eine Datenüberprüfung, Adressdaten sind bereits voreingetragen.
Errfahrungsberichte

Das Trickformular

Im Kleingedruckten wird ein 14-tägiges Widerrufsrecht eingeräumt, doch die Rechnung - die erste Reaktion auf das zurückgefaxte Formular - wird erst nach Ablauf dieser Frist verschickt - so dass der Hereingelegte zu spät bemerkt, dass er hereingelegt wurde.
Bei dem hier verwendeten Formular handelt es sich um eine Imitation des sog. Henghuber Formulars - die neuere Version, die nach dem Verbot des ersten Henghuber Formulars im Oktober 2002 auf den Markt gebracht wurde - von Wolfgang Lohmüller mit seiner Online Verlagsgesellschaft mbH - Auch diese Lohmüller Version des Henghuber Formulars ist gerichtlich verboten worden.
Die Inkasso Methode
Nach Mahnung schnelle Einschaltung einer Inkasso-Firma: - Inkasso-Unternehmen Heisler, Inh. Angela Heisler, Holunderweg 1, 23758 Oldenburg, Telefon: 0 43 61 / 6 20 38 17, Telefax: 0 43 61 / 6 20 38 18, E-mail: heisler-inkasso@freenet.de, Eingetragen im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V., http://www.inkasso.de/

Erfahrungen und Gegenwehr
Allgemein
Nachdem Sie eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung Muster abgeschickt haben, sollten Sie sich unter
- Was kann noch gegen diese Geschäftspraktiken getan werden über weitere Schritte informieren.
- Stellen Sie Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft (Ort des Absenders) - Fordern Sie bereits gezahltes Geld zurück (mehr Info hier >>> und hier >>> )
- Informieren Sie den DSW - Ihre IHK (Rechtsabteilung).
Die Bankkonten
Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. Mehr Infos hier.
Kommentar: Nicht nur die Bank informieren, sondern auch die Inkasso-Firma und auf die Urteile zum Henghuber Formular verweisen.
Hier ein Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung
Erfahrungsberichte
Informieren Sie diese Info Seite über die Aktivitäten der Firma, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, wie Sie getäuscht wurden. Damit helfen Sie uns und anderen! (Kontakt >>>) zu den Erfahrungsberichten

Die juristische Lage

Aus der Seite "die juristische Geschichte des Henghuber Formulars hier die Informationen, soweit sie für das hier verwendete Formular wichtig sind:
04.12.2002 (AZ. 3-11 O 168/02 ) das Landgericht Frankfurt am Main verbietet die Nutzung des "neuen" Formblatts der Online Verlagsgesellschaft mbH sowie ihrem Geschäftsführer Wolfgang Lohmüller
30. 5. 2003 - das LG Düsseldorf hebt den Beschluss des LG Frankfurt wieder auf. (AZ 38042/03 - Dagegen hat der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität wieder einmal Widerspruch eingelegt.
Am 17.10.2003 hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass auch diese Version des Henghuber Formblatts wettbewerbswidrig ist ( AZ I-20 U 98/03 ) - Quelle: Mitteilung des DSW vom 17.10.2003
Kommentar
Basick^ey.net = Herr Lars Schuppe benutzt also ein Formular, das seit langem verboten ist - Da man davon ausgehen kann, dass dies dem Herrn Schuppe bekannt ist, kann man hier von Betrug ausgehen. Aber das ist dem Lars Schuppe sicher schnuppe