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* Zur Namensgebung des "Henghuber-Netzwerks" |
Online
Verlagsgesellschaft mbH / Düsseldorf - Lohmüller
(115 |
Online Verlagsgesellschaft
mbH seit
Oktober 2002
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| / Wolfgang
Lohmüller -
40212 Düsseldorf - Königsallee 60 F - TEL.: 0211-8903-288
- Geschäftsführer Wolfgang Lohmüller - Registergericht
Düsseldorf HRB 42933 - |
Die Düsseldorfer Adresse ist
nur eine Briefkastenfirma - Das tatsächliche Geschäft wird von
München aus betrieben.
Juli 2006 ist die Gesellschaft aufgelöst |
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| Das Internetverzeichnis |
| www.firmenanzeiger.de - gehört inzwischen - 2006 - lt. Impressum der IT DataServices AG in Baar / Schweiz (Beleg) mehr Infos hier>>> |
| Methode |
| Das
Formular |
Formularversion "Oktober
2002 |
Auch dieses Formular ist - wie die bisher von
Henghuber - Lohmüller verwendeten Formulare - auf Betrug ausgerichtet.Das wichtigste, der Preis - ist im
Fließtext versteckt. Und dass es sich um einen "Vertrag" handelt,
wird durch verharmlosende Wortwahl und fettgedruckte Hinweise verschleiert.
Diese Art von Formularen wurde bereits vielfach von Gerichten als auf
arglistige Täuschung abzielend erkannt. Derartige
Formulare sind bereits von 2 Oberlandesgerichten und 1 Landgericht verboten
wurden. |
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| Geldeintreiber |
| RA
Oellers vom Anwaltsbüro Schneider & Schwegler Mehr über
seine Methoden |
| Erfahrungen
und Gegenwehr |
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| Erfahrungsberichte |
Informieren Sie diese Info-Seite
über Namen und Methoden, beschreiben Sie, wie Sie getäuscht
wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie anderen! Kontakt |
Das
Bankkonto |
| Siehe Info: Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. unter: Was
kann noch getan werden |
| Bisher
hat es trotz ständiger Drohungen noch keinen Versuch gegeben, gerichtlich
vorzugehen und auf Zahlung zu klagen. Jedenfalls ist nichts darüber
bekannt geworden. |
| Die Infrastruktur |
| Wolfgang
Lohmüller - Ron
B. Täubert - Ludwig Henghuber |
Wolfgang Lohmüller (geb. am 27. 5. 1968) ist
ein alter Hase in Sachen Register-Betrug. Er betreibt sein Geschäft
von den verschiedensten Standorten aus - so betrieb er z.B. in Ingolstadt
den "Bundesfachverlag für Gewerbedaten"
Inh. Wolfgang Lohmüller und ergaunerte mit versteckter Preisangabe
Unterschriften, bis der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität
sein schrilles Treiben unterband. Er meldete daraufhin den Standort Ingolstadt
(aber nicht sein Gewerbe) ab und wurde Geschäftsführer von Henghubers Firma "Online Verlag GmbH". Die arbeitete
prinzipiell mit dem gleichen Formblatt weiter und hatte in Düsseldorf
Ratingen eine Briefkastenadresse. Bis hier das Formular ebenfalls verboten
wurde hatten diese Herren erst einmal mehr als 1 Jahr Zeit, abzusahnen.
(s.a. zur
juristischen Geschichte des Formulars ) |
Als dann das "Henghuber
Formular" auch hier verboten wurde gründete Herr Lohmüller
flugs eine "neue" Firma
- die "Online Verlagsgesellschaft mbH". Das
betrügerische
Formularprinzip der versteckten Preisangabe blieb natürlich erhalten
- auch Das Internetverzeichnisist das alte geblieben = www.firmenanzeiger.de (dahinter stecken wiederum der Herr Henghuber - und sein Sohn Alexander
Henghuber.) Lohmüller benutzt sogar das alte Briefpapier Layout
weiter. Deshalb gilt auch für diese Firma, was unter der Info
zu den Henghuber Firmen zu finden ist. (Mai
2003). |
Wolfgang
Lohmüller - München: Die Münchner Anschrift
lautet: Wolfgang Lohmüller, Washingtonstraße
10, 80639 München
- Die Münchner Anschrift ist die Meldeanschrift
- hier kann also auf jeden Fall mit Erfolg zugestellt werden. - Unter
dieser Adresse ist nun auch noch sein altes "Verlagsgeschäft" zu
erreichen, der "Bundesfachverlag
für Gewerbedaten" Inh. Wolfgang Lohmüller -
die alte Adresse in Ingolstadt gibt es nicht mehr. |
| Warum
Düsseldorf ? |
Düsseldorf ist nur eine Briefkastenadresse. In DDF-Ratingen
hat auch die Online Verlags GmbH ihren Sitz. (Gf. Lohmüller, Inh.
Henghuber - München / Dezember 2003 Lohmüller scheint als GF bei Henghubers
Ratinger Firma ausgeschieden) In der Königsallee
60 hat
noch ein weiterer "Online" Betrüger sein Geschäft: Ron
B. Täubert - siehe
weitere Infos zu Täubert
In der Königsallee 60 G ist außerdem das
Anwaltsbüro bzw. der Geldeintreiber Oellers angesiedelt. Mehr über
seine Methoden >>>
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| Warum
wohl alle in Düsseldorf sitzen ? |
Das hat möglicherweise
etwas mit der hier so anderen Rechtsprechung zu tun - denn Düsseldorf
stellte sich lange gegen gerichtliche Entscheidungen, in denen die "Henghuber
Formulare" im ganzen Bundesgebiet als betrügerisch
eingestuft wurden. Mehr Infos dazu unter "Zur
juristischen Geschichte des Formblattes" |
| Kommentare |
| "Online" mit zweiter Adresse in Düsseldorf
- juristischer Trick oder was? November
2002 |
Im August 2002 ging Herr Lohmüller im Dienste von
Herrn Henghuber --- trotz Gerichtsverbot für sein Formular ---
wieder auf Kundenfang. Jetzt - im Oktober / November - rollt die nächste
Formularwelle - allerdings mit einer neuen Firma - die der alten (wie
die Formulare) zum Verwechseln ähnlich sieht. |
Die alte "Firma" heißt "Online Verlag GmbH - Ratingen" (Ratingen
/ Henghuber) und existiert
zur Zeit weiter.
Die neue "Firma" heißt: "Online-Verlagsgesellschaft
mbH" (Düsseldorf / Lohmüller) Die neue Anschrift ist : 40212 Düsseldorf
- Königsallee 60 F TEL.: 0211-8903-288 (Fax: - 289) - Zur
Formularversion "Oktober 2002" |
Lohmüllers Chef Henghuber kommt natürlich auch
jetzt nicht zu kurz, denn Lohmüller bringt seine hereingelegten Kunden
im www.firmenanzeiger.de unter - und dieses Internet Adressengrab wird
von Henghuber und seinem Sohn "Alexander" betrieben. Auf die
Art und Weise bleibt das tolle Geschäft schön in der Familie....
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24.
Juni 2003
Wann gibt es endlich 3 Jahre Gefängnis für Herrn
Lohmüller ?
Adressbuch Betrüger Wolfgang Lohmüller verschickt wieder
massenweise "Eintragungsantrag" |
Es ist unglaublich aber wahr
- eine neue Welle von "Eintragungsanträgen" rollt über
die Gewerbetreibenden - und immer noch kein Staatsanwalt in Sicht,
der sich dieses Herrn annimmt. Dabei hatte doch schon im April 2001
ein BGH Urteil in einem anderen Offertenschwindel (damals wurden wie
Rechnungen aussehende "Angebote" verschickt) festgestellt,
dass es eine (versuchte) Täuschung ist im Sinne des StGB § 263
Abs. 1, wenn der wahre Charakter des Anschreibens unter "ferner
liefen" versteckt wird. (mehr
zu diesem BGH Urteil)
Längst haben Zivilgerichte in einer Vielzahl von Prozessen festgestellt,
dass diese Offerten und Eintragungsanträge für sinnlose
unserer Ansicht nach wertlose Internetverzeichnisse mit versteckt untergebrachter Preisangabe betrügerisch
sind. Aber strafrechtlich ist bisher nie etwas passiert. Wie lange noch
? (Hier
das aktuelle - alte- Formular ) |
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| http://www.geocities.com/bau_m/wdl/wdl/online/tagebuch.htm |
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