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Bitte beachten: Diese Seite zieht um!

Seit langem haben wir geplant, unsere Informationsseiten über die Themen Adressbuchbetrug und Anzeigenbetrug hinaus auch für  Themen zu öffnen, die Wirtschaftsbetrügereien jeder Art analysieren und Hilfe anbieten. Es geht uns ganz allgemein darum, zu zeigen, in welchem Ausmass in unserer Gesellschaft "Treu und Glauben" missbraucht werden, um Mitbürger hereinzulegen und abzuzocken. Dies soll für unsere Besucher durch die Wahl eines passenden Domainnamens auch sofort erkennbar sein.
Bitte bookmarken Sie also
www.verbraucherabzocke.info Die Domain adressbuchbetrug.info wird nach einer Übergangsphase abgeschaltet.

Ab sofort finden Sie diese Infoseite unter
http://adressbuchbetrug.info/6-Online/6-a-Hintergundmaterial/Mehr-info/100-200-HS-Firmen-Info/110-TVV-Lohmeyer.htm

TVV Televerzeichnis Verlag GmbH
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Die Masche: Verschickt eine Variante des Henghuber-Formulars
Informieren Sie bitte diese Info-Seite über die Aktivitäten der Schwindler, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, AGBs, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt

NEWS ---- ALLE NEWS ZUR TVV >>>
23.10.2008 TVV verliert Prozess am LG Düsseldorf (zum Urteil)
03.06.2008 Jules Woodell / stopecg.org: Die zweite Reise nach Brüssel
Mai 2008 Trickformulare des European City Guide und anderer dubioser Adressbuchfirmen: Petitionsstelle des Europäischen Parlaments will Lücken in der Gesetzgebung schließen mehr Info
April 2008 Richard Corbett, MEP: Ermutigende Nachrichten im Kampf gegen Adressbuchschwindel
November 2003 Hamburger Abendblatt: 577 Euro für einen Eintrag im Branchenbuch
14.06.2003 Pressebericht von The Guardian: 'Free' listing that cost £500 (zum Bericht >>>)
Mai 2003 Seit Juli 2002 geht Wulf Lohmeyer mit einem ins englische übersetzten Formular der Marke Henghuber in England auf Kundenfang. Herr Lohmeyer (dessen typisch bayrischer Name gute Verbindungen nach München = Henghuber vermuten lassen) ist ein alter Hase in Sachen Adressbuchschwindel. Mit sog. "City guide" unserer Ansicht nach wertlose Internetverzeichnissen im Internet hat er Unmengen an Unterschriften erSchwindlern können.
Bei seiner Bauernfängerei bedient sich Herr Lohmeyer gerne des Auslands - will er Firmen mit seinem City guide oder einer Fax Sammlung reinlegen gibt es den Gerichtsstand in der Schweiz oder in Liechtenstein (dafür hat er extra einen Partner gefunden - Martin Witworth) - jetzt bei dem Fischzug mit dem "Henghuber" Formular bietet er den Engländern das Amtsgericht Hamburg an.

2000 AG Hamburg (34B C 2348/99) Urteil v. 19.06.00: Die Klage der TVV wurde abgewiesen. Ein Zahlungsanspruch bestehe nicht, da der Vertrag wirksam angefochten wurde. Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg mehr Info unten


Europa wird größer ! Wulf Lohmeyer ist dabei - Register Betrug europaweit !
TVV Televerzeichnis Verlag GmbH
Wulf Lohmeyer - Borsteler Chaussee 85-99 Haus 6 D-22453, Hamburg Germany - POB 616168 - 22449 Hamburg
Tel.: 040.51 48 49 0 - VAT - No DE118620626 - Amtsgericht Hamburg HRB 40749 Steuer Nr. 26/855/05137 - November 2004 VAT No. 118620626
 
Die unserer Ansicht nach wertlosen Internetverzeichnisse
www.profi-online.com Check: zuletzt am 27. Dezember 2006 bearbeitet (Recherchestand Juni 2008)
www.tvv-brancheninfo.com, www.tvv-hamburg.com, www.profionline.com, www.tvv-hamburg-verlag.com, www.tvv-televerzeichnis.com, www.tvv-verlag-telefonverzeichnis.com, www.eu-traderegister.com Administrativer Kontakt: TVV

Methode
Das Trickformular
englische Henghuber Formular-Imitation | Deutschland September 2007

Benutzt Trickformulare und Methoden der verschiedensten Art - von den sogenannte "City Guide" Offerten bis zur Henghuberschen "Online" Masche - Spezialität: die Angebote gehen ins Ausland oder kommen aus dem Ausland.

Formular Deutschland 2007
Dass die Laufzeit fünf Jahre beträgt, ist oben im unübersichtlichen, ziemlich wirr formulierten Fließtext versteckt. In eng zusammenstehenden Großbuchstaben heißt es "IST DER AUFTRAGGEBER GEM § 14 BGB UNTERNEHMER, GILT DER VERTRAG FÜR FÜNF JAHRE; IN DENEN PRO JAHR EINE AUSGABE ERSCHEINT, IM ÜBRIGEN FÜR ZWEI AUSGABEN AB VERTRAGSSCHLUSS.
DIE INSERTIONSKOSTEN UND GEGEBENENFALLS DIE KOSTEN FÜR DIE BESTELLUNG blablabla..."

Inkassomethoden
2008 Rechtsanwalt Michael Toffert, Hamburg, wird als Geldeintreiber aktiv

Erfahrungen und Gegenwehr
Was tun nach der Unterschrift?
Nachdem Sie eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung etc. - siehe Abwehrstrategie - abgeschickt haben, sollten Sie sich unter Was kann noch gegen diese Schwindeleien getan werden über weitere Schritte informieren.
Alle, die Opfer von Adressbuchschwindel geworden sind, sollten ihre Beschwerden an die EU-Kommission (sowie an die nationalen Behörden) schicken, damit das Ausmaß des Problems deutlich wird. Mehr Info
Im Falle von Mahnungen beim DSW nachfragen, ob Ihr Formular bereits mit Unterlassungserklärung oder Urteilen belegbar ist.
Erfahrungsberichte
Informieren Sie diese Info-Seite über Namen und Methoden, beschreiben Sie, wie Sie getäuscht wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie anderen! Kontakt | Erfahrungsberichte >>>
Bankverbindung

Mai 2003 Commerzbank AG, Hamburg - BLZ 20040000 Kto Nr. 320126600 + Postbank Hamburg BLZ 20010020 Konto Nr. 69654202 --- + Postbank Hamburg BLZ 200 100 20  - Konto 69 654 20

Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. Mehr Infos hier.

Auch die der Firma Herold ( http://www.herold.at ) ist nach eigenen Angaben bisher erfolgreich gegen die TVV wegen irreführender Werbung vorgegangen
Juristisch
Urteil LG Düsseldorf 19 S 29/08 vom 23.10.2008 (54 C 11/08 AG Langenfeld); erstritten von Rechtsanwalt Freytag, 48151 Münster
TVV verliert Pr
ozess "...die Klausel, wonach die Bestellung für fünf jährlich erscheinende Ausgaben ab Vertragsabschluss gilt, ist als überraschende Klausel gem. § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil geworden, so dass der Vertrag lediglich über die Veröffentlichung der Einträge in einer Jahresausgabe geschlossen wäre. Die Beklagte kann sich auch als Unternehmerin darauf berufen, dass es sich um eine überraschende Klausel gem. § 305c BGB handelt... Es gehört...zu den Obliegenheiten des Verwenders, die Rechte und Pflichten des Vertragspartners durch eine entsprechend transparente Ausgestaltung und geeignete Vorformulierung der Vertragsbedingungen durchschaubar, richtig, bestimmt und möglichst klar darzustellen (LG Saarbrücken, Urteil vom 27.03.2002, NRW-RR 2002, 915)...."
Juli 2007 TVV annulliert Vertrag, nachdem eine Geschädigte Rechtsanwalt Alexander Thamm / Mannheim eingeschaltet hatte.
Mai 2007 TVV bestätigt fristlose Kündigung, nachdem eine Betroffene Rechtsanwalt Jochen Seeholzer / Hamburg eingeschaltet hatte "...meine Mandantin sollte für einen vorgeblichen Insertionsauftrag 890,00 Euro zahlen, nachdem man suggriert hatte, mittels Anruf und Besuch, dass es sich um die Fortsetzung eines bereits bestehenden Vertrages handelt. Dem war natürlich nicht so. Meine Mandantschaft hatte das Geschäft dann selbst angefochten. Daraufhin kam von RA Michael Toffert, Hamburg ein Mahnschreiben. Nachdem der Unterzeichner dann mit Schreiben vom 24.04.07 den vorgeblichen Vetrag erneut angefochten und auf die Zustellungsbevollmächtigung hingewiesen  hatte, kam mit S. vom 02.05.07 eine Bestätigung des TVV direkt. Zitat: "...wir beziehen uns auf Ihr o. a. Fax und bestätigen hiermit die von Ihnen im Namen Ihrer Mandantin ausgesprochene fristlose Kündigung." Fazit: Wehren lohnt sich!
Januar 2006 TVV Tele Verzeichnis Verlag GmbH - Wulf Lohmeyer muss ergaunertes Geld zurückzahlen. ".. Das Formular enthält für alle Entragungsformen mit Ausnahme des Grundeintrags einen deutlichen Hinweis auf die Entgeltlichkeit der Leistung in Fettdruck. Dieser befindet sich direkt neben der Leistungsbeschreibung. Allein für den Grundeintrag wird erst am unteren Ende des Formular, im Kleingedruckten, auf die Entgeltlichkeit hingewiesen..." - Erstritten von Rechtsanwalt Alexander Thamm, Mannheim
Dezember 2006 Wulf Lohmeyer hat keinen Anspruch auf Zahlung des Werkslohns für die Eintragung des Klägers ins Branchenverzeichnis ((Urteil als pdf) - Erstritten von Rechtsanwalt Alexander Thamm, Mannheim
2000 AG Hamburg (34B C 2348/99) Urteil v. 19.06.00: betraf Eintrag in TVV Tele Verzeichnis GmbH. Vertreter kam dabei ins Geschäft. Die Klage der TVV wurde abgewiesen. Ein Zahlungsanspruch bestehe nicht, da der Vertrag wirksam angefochten wurde. Die Vertreterin der TVV habe lediglich gefragt, ob der Eintrag so bleiben solle, wobei die Beklagte davon ausging, es handele sich um den Eintrag im Verzeichnis der Telekom. Über eine Anzeigenerweiterung sei die Beklagte hingegen nicht aufgeklärt worden. Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg
Der Osterreichische Schutzverband gegen den unlauteren Wettbewerb (http://www.schutzverband.at) meldet:
Branchenteil 2003 im Telefax Verzeichnis TVV (TVV Televerzeichnis Verlag GmbH) - Hier hat ein deutscher Anwalt eine Unterlassungserklärung abgegeben.
HEROLD ist wegen irreführender Werbung gegen TVV erfolgreich vorgagangen (Quelle: ÖAVV)

Die Infrastruktur
Wer steckt dahinter?
Ungefähr 60 % der TVV sind im Besitz von "Micromailers" und "Micromailers" gehört der Schweizer Firma "Maiwolf Holding AG". Diese "Maiwolf Holding AG" (siehe "Das Meinolf-Lüdenbach-Netzwerk" >>>) machte betrügerischen Geschäfte schon mit dem "European City Guide " und ihr gehören 100 % der österreichischen Betrugsfirma "Construct Data Verlag"
Websites
Die Geschäftsadresse

Ein Informant: Ich war heute zufällig auf dem Gelände, auf dem die Fa. TVV Ihren Sitz hat. Da fand sich auch ein Riesenschild mit Wulf Lohmeyer - Immoblien wieder...
Mitarbeiter
Susanne Rabanus, Außendienst

mehr Infos zum Thema
Hamburger Abendblatt Nov. 2003: Wie in Hamburg abkassiert wird
weitere Infos (externe links):
http://www.oavv.or.at/liste-s-z.html